Entscheidungsvorlage - VO/26/166

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Förderung der Vereine erfolgt auf Grundlage der „Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg“ (Stand: 24.03.2026), die vom Rat beschlossen wurden.

Nach § 6 Abs. 3 Buchst. b der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse vom 29.01.2026 entscheidet der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Vereine, Partnerschaften und Tourismus (BIST) über die Vereinsförderung im Rahmen seiner Zuständigkeit und auf Grundlage der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel.

Die Vereine des Stadtgebietes konnten bis zum 30.04.2026 entsprechende Förderanträge stellen. Die eingegangenen Anträge wurden von der Verwaltung geprüft und die förderfähigen Zuschussbeträge ermittelt. Eine Auszahlung der Zuschüsse konnte bislang nicht erfolgen. Grund hierfür war zunächst die vorläufige Haushaltsführung zu Beginn des Jahres. Im Anschluss daran fand bis heute keine ordentliche Sitzung des zuständigen Ausschusses statt.

Die Vereine in der Stadt Wegberg leisten insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben. Für viele Kinder und Jugendliche stellen sie einen zentralen Ort der Gemeinschaft, Teilhabe und persönlichen Entwicklung dar. Die Vereinsarbeit ergänzt und unterstützt damit in erheblichem Maße die Aufgaben öffentlicher Stellen. Da sich die Vereinszuschüsse insgesamt auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau bewegen, wird ihre Gewährung als grundlegende Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements ausdrücklich befürwortet.

Für das Haushaltsjahr 2026 ist die Bewilligung und Auszahlung der Vereinszuschüsse derzeit jedoch nicht möglich. Am 06.10.2026 hat die Kämmerin der Stadt Wegberg eine Haushaltssperre ausgesprochen. Der hierdurch eingetretene Zustand der vorläufigen Haushaltsführung führt dazu, dass freiwillige Leistungen grundsätzlich nicht erbracht werden dürfen. Da die Vereinsförderung eine freiwillige Leistung der Stadt Wegberg darstellt, können die Zuschüsse gegenwärtig weder durch den BIST bewilligt noch ausgezahlt werden.

Eine Auszahlung der Vereinszuschüsse wäre daher derzeit nur auf Grundlage eines entsprechenden Ratsbeschlusses möglich. Der Rat kann gemäß § 81 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die von der Kämmerin angeordnete Haushaltssperre ganz oder teilweise aufheben. Dieses Aufhebungsrecht kann auch auf einzelne Aufgabenbereiche beschränkt werden.

Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Vereinsförderung von der Haushaltssperre auszunehmen und die Bewilligung sowie Auszahlung der ermittelten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2026 zu ermöglichen. Über die teilweise Aufhebung der Haushaltssperre für diesen Bereich hat der Rat gesondert zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Im Haushaltsplan 2026 wurden folgende Mittel für die Gewährung von Vereinszuschüssen bereitgestellt:

Produkt

Sachkonto

Ansatz

04 01 00

Kommunale kulturelle Veranstaltungen

531832

Zuschuss Vereinsförderung

 

3.800,- €

05 01 00

Unterstützung von Senioren

531832

Zuschuss Vereinsförderung

 

3.800,- €

08 02 00

Sportförderung

531832

Zuschuss Vereinsförderung

 

38.000,- €

 

Gesamt:

 

45.600,- €

 

Die entsprechenden Mittel werden nach dem Punktesystem der geltenden Vereinsförderrichtlinien verteilt und in der Regel an die Vereine ausgezahlt.

Diese Mittel wurden im Rahmen der Haushaltssperre gesperrt. Es ist ein Ratsbeschluss erforderlich, der die Haushaltssperre der Kämmerin zumindest teilweise aufhebt, wodurch eine Auszahlung möglich wäre.

 

 

 

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein XXXX

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der BIST empfiehlt dem FuP,

der FuP empfiehlt dem Rat,

der Rat beschließt:

 

Die Haushaltssperre nach § 81 Abs. 4 Satz 2 GO NRW für die Vereinszuschüsse (Produkt 04 01 00; 05 01 00; 08 02 00; SK 531832 in Höhe von 45.600,- €) wird aufgehoben und die Vereinszuschüsse sollen dann ausgezahlt werden.

 

Alternative: 

Der BIST empfiehlt dem FuP,

der FuP empfiehlt dem Rat,

der Rat beschließt:

 

An der Haushaltssperre festzuhalten und die Vereinszuschüsse vorerst nicht auszuzahlen. 

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Anlagen

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