Entscheidungsvorlage - VO/0390/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 31. August 1999 beschlossen, auf der Grundlage der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung eine Lokale Agenda 21 zu entwickeln.

 

Die Auftaktveranstaltung fand am 19. Juni 2000 statt. Seitdem wurde eine Reihe von Informationsveranstaltungen zu umweltrelevanten Themen angeboten, die in der Regel gut von Bürgerinnen und Bürgern besucht waren. Darüber hinaus ist die Stadt Wegberg auch weiterhin bemüht, den Gedanken der Nachhaltigkeit, der der Lokalen Agenda 21 zugrunde liegt, an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, aber auch an Vereine, Verbände und Gruppen weiterzugeben. Es muss jedoch bedacht werden, dass die Welt nicht allein von Agenden und Programmen verändert wird sondern durch das Vorbild und das Wirken von Personen und Institutionen. Daher hat sich die Verwaltung bemüht, ein Projekt zu entwickeln, das der Bevölkerung die Notwendigkeit umweltbewussten Verhaltens vor Augen führen soll.

 

In vielen Berichten über die Beschlüsse von Regierungen in Konferenzen und ähnlichen Treffen wird über die Notwendigkeit der Reduzierung von CO2 gesprochen. Kaum jemand aus der Bevölkerung ist jedoch in der Lage, sich unter den dann meist angegebenen Tonnen etwas vorzustellen. Daher soll versucht werden, die Bürgerschaft, aber auch Gewerbe und Industrie, die Produktionsmassen an einem Beispiel vor Augen zu führen. Erst vor einigen Tagen hat ein Orkan dazu geführt, dass das Thema der Erwärmung der Atmosphäre, die maßgeblich zum Klimawandel beiträgt, verstärkt diskutiert wurde. Als einen der Auslöser des Klimawandels wird immer wieder auf den vermehrten CO2 Ausstoß hingewiesen.

 

Anhand des Energieverbrauchs einer Schule soll die CO2 Belastung ermittelt werden. Hierbei wird der Energieverbrauch für Strom und Heizung zugrunde gelegt. Die so ermittelten Daten sind in Kilowattstunden (kWh) umzurechnen. Im nächsten Schritt ist die Menge CO2 bei der Produktion der Energie zu errechnen, und zwar nach elektrischer Energie/a und Wärmeenergie/a. Der dritte Schritt beinhaltet die Berechnung der CO2 Speichermöglichkeit durch Bäume/a und damit die Errechnung der Anzahl der Bäume zum Ausgleich der Klimabilanz.

 

Um der Bevölkerung vor Augen zu führen, wie viele Bäume notwendig sind um das erzeugte CO2 auszugleichen, ist dann eine Pflanzfläche mit der notwendigen Anzahl der Bäume anzulegen.

 

Am Beispiel des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums stellt sich die Berechnung wie folgt dar:

 

Heizung

1.229.126 kWh/a x 0,2   kg CO2/kWh

= rd. 246 to CO2

Strom

   245.728 kWh/a x 0,57 kg CO2/kWh

= rd. 140 to CO2

Zusammen

= rd. 386 to CO2

 

Je Kubikmeter Stammholz (Festmeter) wird eine Menge von 0,7 to CO2 gespeichert. Bei einer Menge von 386 to ergibt sich ein Festmeterbedarf von 551 m³. Bei der Rotbuche wird im Alter von 50 Jahren je ha eine Menge von 100 m³, nach 100 Jahren von 330 m³ erreicht. Die errechnete Fläche nach 50 Jahren beträgt somit rd. 5.5 ha.

Vergleichberechnung:

Eine 100 Jahre alte Buche bindet und verarbeitet pro Tag 18 kg CO2. Dies entspricht einer Jahresmenge von 6,55 to bzw. 59 Buchen mit einem Alter von 100 Jahren. Bäume dieses Alters überdecken in der Regel zwischen 150 und 200 m² Grundfläche je Baum. Die Gesamtfläche beträgt somit 10.000 bis 12.000 m².

 

Bei der Schaffung von Aufforstungsflächen wird in der Regel je 1,5 m² ein Baum gepflanzt. Nach ca. 20 Jahren erfolgt eine Durchforstung, wobei nur die stärkeren Bäume stehen bleiben, also etwa zunächst jeder 2. Baum entfernt wird. Mit fortschreitendem Alter der Pflanzung werden jeweils die schwächeren Bäume entfernt, so dass letztendlich nur gesunde und gut gewachsene Bäume übrig bleiben. Da eine CO2 - Bindung jedoch von Anfang an erfolgt vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass eine Aufforstung einer Fläche in der Größenordnung von 2 ha ausreichen sollte, um der Bevölkerung das Problem nahezubringen.

 

Zwischen dem Grüngürtel und der Bebauung an der Straße Im Rapsfeld liegen Ackerflächen, die zur Zeit noch landwirtschaftlich genutzt werden. Ausweislich des FNP sowie des bestehenden Bebauungsplans sind diese Flächen als Grünflächen ausgewiesen. Es handelt sich um Flächen, von denen eine bereits im Besitz der Stadt Wegberg ist. Die Größe beträgt 4.950 m². Die beiden angrenzenden Ackerflächen haben eine Größe von 6.500 bzw. 4.500 ². An diese drei Flächen grenzt das vor Jahren im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme angelegte Biotop und eine Aufforstungsfläche an, die zusammen eine Größe von 18.742 m² ergeben. Die Gesamtfläche beträgt somit ca. 3,5 ha, wovon noch rund 1,6 ha aufgeforstet werden müssten. Zusammengefasst ergibt sich dann aus der Gesamtfläche die Kompensierung des jährlichen CO2 Ausstoßes für das Gymnasium Wegberg.

 

Sollte der Ausschuss anregen, die noch nicht im Besitz der Stadt befindlichen Flächen anzukaufen (11.000 ²) und die Gesamtfläche von rund 16.000 m² aufforsten ergibt sich neben der Demonstration auch die Möglichkeit, diese Flächen als Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft zu verwenden. Eine Gutschrift auf dem Öko-Konto der Stadt könnte erfolgen und sukzessive verrechnet werden. Die Aufforstung der Fläche wäre über den Forstwirtschaftsplan möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten der Aufforstung werden im Rahmen der Erstellung des Forstwirtschaftsplans 2008 ermittelt. Über die Kosten des Grunderwerbs ist im Grundstücksausschuss zu berichten.

 

Alternativen:

- keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die sich im Privateigentum befindlichen Flächen zu erwerben und im Rahmen des Forstwirtschaftsplans 2008 eine Aufforstung zu veranlassen.

 

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