Entscheidungsvorlage - VO/0390/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktivitäten im Rahmen der Lokalen Agenda 21
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Braun, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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13.03.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wegberg
hat in seiner Sitzung am 31. August 1999 beschlossen, auf der Grundlage der
Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung eine Lokale Agenda
21 zu entwickeln.
Die Auftaktveranstaltung
fand am 19. Juni 2000 statt. Seitdem wurde eine Reihe von
Informationsveranstaltungen zu umweltrelevanten Themen angeboten, die in der
Regel gut von Bürgerinnen und Bürgern besucht waren. Darüber hinaus ist die
Stadt Wegberg auch weiterhin bemüht, den Gedanken der Nachhaltigkeit, der der
Lokalen Agenda 21 zugrunde liegt, an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, aber
auch an Vereine, Verbände und Gruppen weiterzugeben. Es muss jedoch bedacht
werden, dass die Welt nicht allein von Agenden und Programmen verändert wird
sondern durch das Vorbild und das Wirken von Personen und Institutionen. Daher
hat sich die Verwaltung bemüht, ein Projekt zu entwickeln, das der Bevölkerung
die Notwendigkeit umweltbewussten Verhaltens vor Augen führen soll.
In vielen Berichten über
die Beschlüsse von Regierungen in Konferenzen und ähnlichen Treffen wird über
die Notwendigkeit der Reduzierung von CO2 gesprochen. Kaum jemand aus der
Bevölkerung ist jedoch in der Lage, sich unter den dann meist angegebenen
Tonnen etwas vorzustellen. Daher soll versucht werden, die Bürgerschaft, aber
auch Gewerbe und Industrie, die Produktionsmassen an einem Beispiel vor Augen
zu führen. Erst vor einigen Tagen hat ein Orkan dazu geführt, dass das Thema
der Erwärmung der Atmosphäre, die maßgeblich zum Klimawandel beiträgt,
verstärkt diskutiert wurde. Als einen der Auslöser des Klimawandels wird immer
wieder auf den vermehrten CO2 Ausstoß hingewiesen.
Anhand des
Energieverbrauchs einer Schule soll die CO2 Belastung ermittelt werden. Hierbei
wird der Energieverbrauch für Strom und Heizung zugrunde gelegt. Die so
ermittelten Daten sind in Kilowattstunden (kWh) umzurechnen. Im nächsten
Schritt ist die Menge CO2 bei der Produktion der Energie zu errechnen, und zwar
nach elektrischer Energie/a und Wärmeenergie/a. Der dritte Schritt beinhaltet
die Berechnung der CO2 Speichermöglichkeit durch Bäume/a und damit die
Errechnung der Anzahl der Bäume zum Ausgleich der Klimabilanz.
Um der Bevölkerung vor
Augen zu führen, wie viele Bäume notwendig sind um das erzeugte CO2
auszugleichen, ist dann eine Pflanzfläche mit der notwendigen Anzahl der Bäume
anzulegen.
Am Beispiel des
Maximilian-Kolbe-Gymnasiums stellt sich die Berechnung wie folgt dar:
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Heizung |
1.229.126 kWh/a x 0,2 kg
CO2/kWh |
= rd. 246 to CO2 |
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Strom |
245.728 kWh/a x 0,57 kg
CO2/kWh |
= rd. 140 to CO2 |
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Zusammen |
= rd. 386 to CO2 |
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Je Kubikmeter Stammholz
(Festmeter) wird eine Menge von 0,7 to CO2 gespeichert. Bei einer Menge von 386
to ergibt sich ein Festmeterbedarf von 551 m³. Bei der Rotbuche wird im Alter
von 50 Jahren je ha eine Menge von 100 m³, nach 100 Jahren von 330 m³ erreicht.
Die errechnete Fläche nach 50 Jahren beträgt somit rd. 5.5 ha.
Vergleichberechnung:
Eine 100 Jahre alte Buche
bindet und verarbeitet pro Tag 18 kg CO2. Dies entspricht einer Jahresmenge von
6,55 to bzw. 59 Buchen mit einem Alter von 100 Jahren. Bäume dieses Alters
überdecken in der Regel zwischen 150 und 200 m² Grundfläche je Baum. Die
Gesamtfläche beträgt somit 10.000 bis 12.000 m².
Bei der Schaffung von
Aufforstungsflächen wird in der Regel je 1,5 m² ein Baum gepflanzt. Nach ca. 20
Jahren erfolgt eine Durchforstung, wobei nur die stärkeren Bäume stehen bleiben,
also etwa zunächst jeder 2. Baum entfernt wird. Mit fortschreitendem Alter der
Pflanzung werden jeweils die schwächeren Bäume entfernt, so dass letztendlich
nur gesunde und gut gewachsene Bäume übrig bleiben. Da eine CO2 - Bindung
jedoch von Anfang an erfolgt vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass eine
Aufforstung einer Fläche in der Größenordnung von 2 ha ausreichen sollte, um
der Bevölkerung das Problem nahezubringen.
Zwischen dem Grüngürtel
und der Bebauung an der Straße Im Rapsfeld liegen Ackerflächen, die zur Zeit
noch landwirtschaftlich genutzt werden. Ausweislich des FNP sowie des
bestehenden Bebauungsplans sind diese Flächen als Grünflächen ausgewiesen. Es
handelt sich um Flächen, von denen eine bereits im Besitz der Stadt Wegberg
ist. Die Größe beträgt 4.950 m². Die beiden angrenzenden Ackerflächen haben
eine Größe von 6.500 bzw. 4.500 ². An diese drei Flächen grenzt das vor Jahren
im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme angelegte Biotop und eine Aufforstungsfläche
an, die zusammen eine Größe von 18.742 m² ergeben. Die Gesamtfläche beträgt
somit ca. 3,5 ha, wovon noch rund 1,6 ha aufgeforstet werden müssten.
Zusammengefasst ergibt sich dann aus der Gesamtfläche die Kompensierung des
jährlichen CO2 Ausstoßes für das Gymnasium Wegberg.
Sollte der Ausschuss
anregen, die noch nicht im Besitz der Stadt befindlichen Flächen anzukaufen
(11.000 ²) und die Gesamtfläche von rund 16.000 m² aufforsten ergibt sich neben
der Demonstration auch die Möglichkeit, diese Flächen als Flächen zum Ausgleich
von Eingriffen in Natur und Landschaft zu verwenden. Eine Gutschrift auf dem Öko-Konto
der Stadt könnte erfolgen und sukzessive verrechnet werden. Die Aufforstung der
Fläche wäre über den Forstwirtschaftsplan möglich.
