Mitteilungsvorlage - VO/0400/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung teilt folgendes mit:

 

Verkehrssituation vor dem kath. Kindergarten in Wildenrath; Antrag der SPD-Fraktion vom 19.10.2006

Die SPD-Fraktion hatte am 19.10.2006 folgenden Antrag gestellt:

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen

a)     Vor dem Kindergartengebäude auf der Straße „Am Kirchkamp“ in Wildenrath eine Halteverbotszone (evtl. weiße Linien) einzurichten und

b)     Durch entsprechende Beschilderung Fremdparken zu untersagen, den neben dem Kindergartengebäude liegenden Personalparkplatz als Dauerparkfläche zu nutzen.

Begründung :

Zu a) Bedingt durch haltende oder parkende Fahrzeuge vor dem Kindergartengebäude wird Eltern und insbesondere Kleinkindern die Einsicht in den Straßenraum versperrt, wenn sie beispielsweise das Gebäude verlassen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Hierdurch ist es bereits mehrmals zu beinahe Unfällen gekommen, weil strassenquerende Personen sich zwischen haltenden und/oder anfahrenden Fahrzeugen auf die andere Straßenseite vorsichtig heraustasten müssen. Dies ist insbesondere für Kindergartenkinder eine nicht einzuschätzende Gefahrensituation.

Zu b) Der neben dem Kindergartengebäude befindliche Personalparkplatz wird durch Anlieger in der Art zweckentfremdet, dass sie beispielsweise ihr Zweitfahrzeug oder ihren Dienstwagen dort abstellen. Für das Personal oder für Besucher des Kindergartens bleibt der eigentlich für diesen Personenkreis vorbehaltende Parkplatz meist auf Dauer versperrt oder nur eingeschränkt nutzbar. Insbesondere zu Ferienzeiten wird dieser Parkplatz auch von weiter entfernten Anliegern gerne als Dauerabstellfläche genutzt. Eine entsprechende Beschilderung, wie beispielsweise bei Lehrerparkplätzen würde hier Abhilfe schaffen.“

 

Der Rat nahm in der Sitzung am 31.10.2006 Kenntnis und verwies die Angelegenheit an den Fachausschuss.

 

Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 20.12.2005 entscheidet die Verwaltung über alle Anträge in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts in eigener Zuständigkeit in Zusammenarbeit mit der Polizei und gegebenenfalls mit dem Straßenbaulastträger. Das Ergebnis soll in Form einer Mitteilung dem Fachausschuss oder dem Rat zur Kenntnis gegeben werden.

 

In der Sondersitzung des Rates am 06.02.2007 wurde mitgeteilt, dass bei geeigneten Witterungsverhältnissen eine Sperrfläche (Zickzacklinie) im Frontbereich des Kindergartengrundstückes als Parkverbotszone aufmarkiert wird.

 

Die Parkverbotszone wird seitens des Kindergartens unterstützt, um einen gefahrlosen „Bring- und Holverkehr“ zu gewährleisten. Wiederholte Hinweise der Kindergartenleitung an die Eltern, im Frontbereich nicht zu parken, schlugen fehl.

 

Die neben dem Kindergartengrundstück angeordneten Stellplätze auf städtischem Grundstück sind entgegen der Darstellung im Antrag keine Personalparkplätze, sondern der Allgemeinnutzung gewidmete Stellflächen. Eine verkehrsrechtliche Beschränkung der Nutzung besteht nicht. Die Kindergartenleitung bestätigte, dass es grundsätzlich keine Schwierigkeiten für das Personal gebe, Parkplätze zu finden. Eine Beschilderung, so wie beantragt, als Parkplatz nur für das Personal und/oder „Anlieger“ des Kindergartens kommt somit nicht in Betracht. Die katholische Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin des Kindergartengrundstückes und Betreiber des Kindergartens sieht nach Aussage des Herrn von Kann (Kirchenvorstand) keine zwingende Notwendigkeit, die Widmung der öffentlichen Parkplätze zu ändern.

 

Auf dem Privatgrundstück könnten bei Bedarf eigene Stellflächen ausgewiesen werden.  Die Kindergartenleitung hatte beim Ortstermin mit Vertretern der Stadt den Wunsch geäußert, das unbefestigte städtische Grundstück zwischen dem Kindergartengebäude und den öffentlichen Stellplätzen als Parkflächen zu nutzen. Diese Fläche vergrößert sich im hinteren Bereich (neben den Spielflächen hinter dem Kindergarten) und dient der Zuwegung zu einer Versorgungsstation der WestEnergie. Die Kirchengemeinde werde sich, so Herr van Kann, hierzu noch offiziell melden.

 

Im Ergebnis soll bis auf die Markierung der Sperrfläche zurzeit nichts weiter geregelt werden.

 

Ausstattung von Wohnungen mit Heimrauchmeldern

Aus gegebenem Anlass weist die Verwaltung darauf hin, dass es in Nordrhein-Westfalen keine Einbaupflicht für Heimrauchmelder gibt. In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird ein solcher Einbau jedoch vorgeschrieben. Die Verwaltung empfiehlt jedoch den Einbau von Rauchmeldern zumindest in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen.

Jährlich fallen in der Bundesrepublik Deutschland 800 Menschen Bränden zum Opfer. Die meisten von ihnen sterben durch Rauch. Durch den Einbau von Heimrauchmeldern kann diese Zahl gesenkt werden, wie das Beispiel der Länder aufzeigt, in denen ein solcher Einbau verpflichtend eingeführt worden ist. Als Stromversorgung kommen 230 Volt-Netzbetrieb oder Batteriebetrieb zum Einsatz. Letztere eignen sich insbesondere für Bestandsbauten und sind schnell und ohne lästige Leitungsverlegung zu installieren. Für weitere Informationen weist die Verwaltung auf die Internetadresse

www.rauchmelder-Iebensretter.de hin.

 

Bodenrichtwerte 2007

Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg neu beschlossen. Der Bezugszeitpunkt ist der 01.01.2007. Ab dem 15. März 2007 werden die Werte in digitaler Form im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW

www.boris.nrw.de

und unter

www.gutachterausschuss.nrw.de/HS/gutacht.htm

veröffentlicht.

 

Die Werte für erschlossenes Bauland haben sich für die einzelnen Wohnbereiche gegenüber dem Vorjahreszeitraum nicht bzw. geringfügig wie folgt verändert:

 

Unverändert geblieben sind die Werte für die Wohnbereiche:

Ø      Wildenrath bei 105,00 Euro;

Ø      Tüschenbroich, Kehrbusch, Flassenberg, Isengraben, Felderhof, Schönhausen, Holtum, Uevekoven, Arsbeck und Rödgen bei 110,00 Euro;

Ø      Kipshoven, Moorshoven, Tetelrath und Schwaam bei 120,00 Euro;

Ø      Busch, Bissen bei Wegberg, Balkhoven, Rickelrath, Watern und Rath-Anhoven bei 130,00 Euro;

Ø      Merbeck bei 140,00 Euro.

 

Verringert hat er sich in:

Ø      Dalheim von 130,00 Euro auf 125,00 Euro

 

Gestiegen ist er in:

Ø      Wegberg - Innenring - und Beeck von 150,00 Euro auf 155,00 Euro

Ø      Klinkum von 135,00 Euro auf 140,00 Euro

 

Außerdem ist der Bodenrichtwert gestiegen:

Ø      Für Gewerbe- und Industriebauflächen im Gewerbe- und Industriegebiet Wildenrath von 20,00 € auf 25,00 €

Ø      für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im südöstlichen Bereich von Wegberg von 3,30 € auf 3,50 €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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