Mitteilungsvorlage - VO/0400/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Fabry, Rudolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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13.03.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung teilt
folgendes mit:
Verkehrssituation
vor dem kath. Kindergarten in Wildenrath; Antrag der SPD-Fraktion vom
19.10.2006
Die SPD-Fraktion
hatte am 19.10.2006 folgenden Antrag gestellt:
„Der Rat möge
beschließen, die Verwaltung zu beauftragen
a) Vor dem Kindergartengebäude auf der Straße „Am
Kirchkamp“ in Wildenrath eine Halteverbotszone (evtl. weiße Linien)
einzurichten und
b) Durch entsprechende Beschilderung Fremdparken zu
untersagen, den neben dem Kindergartengebäude liegenden Personalparkplatz als
Dauerparkfläche zu nutzen.
Begründung :
Zu a) Bedingt
durch haltende oder parkende Fahrzeuge vor dem Kindergartengebäude wird Eltern
und insbesondere Kleinkindern die Einsicht in den Straßenraum versperrt, wenn
sie beispielsweise das Gebäude verlassen um auf die andere Straßenseite zu
gelangen. Hierdurch ist es bereits mehrmals zu beinahe Unfällen gekommen, weil
strassenquerende Personen sich zwischen haltenden und/oder anfahrenden
Fahrzeugen auf die andere Straßenseite vorsichtig heraustasten müssen. Dies ist
insbesondere für Kindergartenkinder eine nicht einzuschätzende
Gefahrensituation.
Zu b) Der neben
dem Kindergartengebäude befindliche Personalparkplatz wird durch Anlieger in
der Art zweckentfremdet, dass sie beispielsweise ihr Zweitfahrzeug oder ihren
Dienstwagen dort abstellen. Für das Personal oder für Besucher des
Kindergartens bleibt der eigentlich für diesen Personenkreis vorbehaltende
Parkplatz meist auf Dauer versperrt oder nur eingeschränkt nutzbar.
Insbesondere zu Ferienzeiten wird dieser Parkplatz auch von weiter entfernten
Anliegern gerne als Dauerabstellfläche genutzt. Eine entsprechende
Beschilderung, wie beispielsweise bei Lehrerparkplätzen würde hier Abhilfe
schaffen.“
Der
Rat nahm in der Sitzung am 31.10.2006 Kenntnis und verwies die Angelegenheit an
den Fachausschuss.
Nach
dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 20.12.2005 entscheidet die Verwaltung über
alle Anträge in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts in eigener
Zuständigkeit in Zusammenarbeit mit der Polizei und gegebenenfalls mit dem
Straßenbaulastträger. Das Ergebnis soll in Form einer Mitteilung dem
Fachausschuss oder dem Rat zur Kenntnis gegeben werden.
In
der Sondersitzung des Rates am 06.02.2007 wurde mitgeteilt, dass bei geeigneten
Witterungsverhältnissen eine Sperrfläche (Zickzacklinie) im Frontbereich des
Kindergartengrundstückes als Parkverbotszone aufmarkiert wird.
Die
Parkverbotszone wird seitens des Kindergartens unterstützt, um einen
gefahrlosen „Bring- und Holverkehr“ zu gewährleisten. Wiederholte
Hinweise der Kindergartenleitung an die Eltern, im Frontbereich nicht zu
parken, schlugen fehl.
Die
neben dem Kindergartengrundstück angeordneten Stellplätze auf städtischem
Grundstück sind entgegen der Darstellung im Antrag keine Personalparkplätze,
sondern der Allgemeinnutzung gewidmete Stellflächen. Eine verkehrsrechtliche
Beschränkung der Nutzung besteht nicht. Die Kindergartenleitung bestätigte,
dass es grundsätzlich keine Schwierigkeiten für das Personal gebe, Parkplätze
zu finden. Eine Beschilderung, so wie beantragt, als Parkplatz nur für das
Personal und/oder „Anlieger“ des Kindergartens kommt somit nicht in
Betracht. Die katholische Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin des
Kindergartengrundstückes und Betreiber des Kindergartens sieht nach Aussage des
Herrn von Kann (Kirchenvorstand) keine zwingende Notwendigkeit, die Widmung der
öffentlichen Parkplätze zu ändern.
Auf
dem Privatgrundstück könnten bei Bedarf eigene Stellflächen ausgewiesen
werden. Die Kindergartenleitung hatte
beim Ortstermin mit Vertretern der Stadt den Wunsch geäußert, das unbefestigte
städtische Grundstück zwischen dem Kindergartengebäude und den öffentlichen
Stellplätzen als Parkflächen zu nutzen. Diese Fläche vergrößert sich im
hinteren Bereich (neben den Spielflächen hinter dem Kindergarten) und dient der
Zuwegung zu einer Versorgungsstation der WestEnergie. Die Kirchengemeinde werde
sich, so Herr van Kann, hierzu noch offiziell melden.
Im
Ergebnis soll bis auf die Markierung der Sperrfläche zurzeit nichts weiter
geregelt werden.
Ausstattung von Wohnungen mit Heimrauchmeldern
Aus gegebenem Anlass weist die Verwaltung darauf hin, dass es in Nordrhein-Westfalen
keine Einbaupflicht für Heimrauchmelder gibt. In den Bundesländern
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz und
Saarland wird ein solcher Einbau jedoch vorgeschrieben. Die Verwaltung
empfiehlt jedoch den Einbau von Rauchmeldern zumindest in Schlafräumen,
Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen.
Jährlich fallen in der Bundesrepublik Deutschland 800 Menschen Bränden
zum Opfer. Die meisten von ihnen sterben durch Rauch. Durch den Einbau von
Heimrauchmeldern kann diese Zahl gesenkt werden, wie das Beispiel der Länder
aufzeigt, in denen ein solcher Einbau verpflichtend eingeführt worden ist. Als
Stromversorgung kommen 230 Volt-Netzbetrieb oder Batteriebetrieb zum Einsatz.
Letztere eignen sich insbesondere für Bestandsbauten und sind schnell und ohne
lästige Leitungsverlegung zu installieren. Für weitere Informationen weist die
Verwaltung auf die Internetadresse
www.rauchmelder-Iebensretter.de
hin.
Bodenrichtwerte 2007
Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Kreis Heinsberg neu beschlossen. Der Bezugszeitpunkt ist der 01.01.2007. Ab
dem 15. März 2007 werden die Werte in digitaler Form im
Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW
und unter
www.gutachterausschuss.nrw.de/HS/gutacht.htm
veröffentlicht.
Die Werte für erschlossenes Bauland haben sich für die einzelnen
Wohnbereiche gegenüber dem Vorjahreszeitraum nicht bzw. geringfügig wie folgt
verändert:
Unverändert geblieben sind die Werte für die
Wohnbereiche:
Ø
Wildenrath bei
105,00 Euro;
Ø
Tüschenbroich,
Kehrbusch, Flassenberg, Isengraben, Felderhof, Schönhausen, Holtum, Uevekoven,
Arsbeck und Rödgen bei 110,00 Euro;
Ø
Kipshoven,
Moorshoven, Tetelrath und Schwaam bei 120,00 Euro;
Ø
Busch, Bissen
bei Wegberg, Balkhoven, Rickelrath, Watern und Rath-Anhoven bei 130,00 Euro;
Ø
Merbeck bei
140,00 Euro.
Verringert hat er sich in:
Ø
Dalheim von
130,00 Euro auf 125,00 Euro
Gestiegen ist er in:
Ø
Wegberg -
Innenring - und Beeck von 150,00 Euro auf 155,00 Euro
Ø
Klinkum von
135,00 Euro auf 140,00 Euro
Außerdem ist der Bodenrichtwert gestiegen:
Ø
Für Gewerbe-
und Industriebauflächen im Gewerbe- und Industriegebiet Wildenrath von
20,00 € auf 25,00 €
Ø
für landwirtschaftlich
genutzte Grundstücke im südöstlichen Bereich von Wegberg von 3,30 €
auf 3,50 €.
