Mitteilungsvorlage - VO/2603/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat auf der Homepage der Stadt Wegberg den nachfolgenden Link der Bezirksregierung Köln zu den durch Ordnungsbehördliche Verordnungen festgesetzten Hochwasserrisikobereichen veröffentlicht.

Die als Überschwemmungsgebiete im Stadtgebiet Wegberg betroffenen Bereiche im Verlauf von Beeckbach und Schwalm sind dort einzusehen.

 

Gleichzeitig werden Ansprechpartner der beteiligten Fachbereiche für  die Fragen von Eigentümern und Nutzern in diesen Gebieten benannt.

 

-          Wortlaut der Veröffentlichung:

 

Hochwasserrisikobereiche

 

In Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie hat die Bezirksregierung Köln die Karten zu den Ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete unter anderem für den Beeckbach und die Schwalm unter dem Link

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung05/dezernat_54/hochwasserschutz/ueg/rur/index.html

veröffentlicht.

Hierrunter  fallen  auch Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Wegberg.

Sollten sich Ihrerseits als Grundstückseigentümer oder Nutzer hierzu Fragen ergeben, können Sie sich an die Stadtverwaltung, Fachbereiche

- 301 Planen, Bauen, Wohnen, Herrn Wilms 02434/83 631

oder

- 302 Umwelt, Verkehr, Abwasser, Herrn Gaspers 02434/83 642

oder

- 201 Bürgerservice und Sicherheit, Herrn Schulz 02434/ 83 321

wenden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch die Veröffentlichung entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

 

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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