Entscheidungsvorlage - VO/2506/13

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ratsfraktion Freie Wähler/ Unabhängige hat mit Antrag vom 18.04.2013 beantragt, dass Ratssitzungen künftig im Internet übertragen werden.

 

Transparenz und eine Information und Berichterstattung der Bürgerschaft über kommunale Angelegenheiten, die in den politischen Gremien beraten und entschieden werden, werden unter anderem dadurch sichergestellt, dass die Lokalpresse bereits im Vorfeld über die in den Ausschüsse und im Rat zur Tagesordnung stehenden Angelegenheiten berichtet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Beschlussvorlagen und Niederschriften für alle Rats- und Ausschusssitzungen über das Bürgerinformationssystem von allris.net einzusehen.

Darüber hinaus steht es jedem Interessierten frei, als Zuhörer/in an den Rats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen, die Sitzungen beginnen dabei grundsätzlich erst um 18:30 Uhr. Hier ist anzumerken, dass insbesondere im Vergleich zu Wegberg in deutlich größeren Städten, in denen eine Übertragung der Sitzungen im Internet durchgeführt wird, die Sitzungen bereits um 14:00 Uhr – also zu einem für Berufstätige ungünstigen Zeitpunkt – beginnen.

 

Die Zahl der Besucher des Internetangebotes der Bundesstadt Bonn (ca. 320.000 Einwohner) als Beispiel, schwankt zwischen ca. 200 und 500 Besuchern, wobei die Zahlen eher rückläufig sind. In der Regel werden ca. 50 gleichzeitige Zugriffe (in Spitzenzeiten 200) registriert. Hierbei ist nicht auszuschließen, dass es sich teilweise um Verwaltungsbedienstete handelt.

 

 

Rechtliche und weitere zu berücksichtigende Aspekte:

 

Im Ergebnis lässt sich – auch nach Auswertung der einschlägigen Kommentare – festhalten, dass eine Übertragung rechtlich, insbesondere aus kommunalverfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht, grundsätzlich möglich ist.

 

Aufgrund eines inhaltsähnlichen Antrages hatte die Stadt Viersen den Städte- und Gemeindebund angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

 

„Eine Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen in das Internet ist demnach grundsätzlich möglich. Sie bedarf einer Rechtsgrundlage, die der Rat in seiner Geschäftsordnung festschreiben kann, da es in Nordrhein-Westfalen derzeit keine gesetzliche Gestattung zur Übertragung von Gemeinderatssitzungen gibt. Allerdings muss der einzelne Sitzungsteilnehmer trotz der Öffentlichkeit von Stadtratssitzungen nicht hinnehmen, dass seine Beiträge weltweit speicher- und verarbeitungsfähig im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Der Städte- und Gemeindebund verweist in diesem Gesamtzusammenhang auf das Kommunalverfassungsrecht, das Datenschutzrecht, das Medienrecht und das Urheberrecht.

Eine Übertragung und Einstellung von Videoaufzeichnungen von Ratssitzungen im Internet ist allerdings nur dann – insbesondere datenschutzrechtlich – nicht zu beanstanden, wenn alle Betroffenen in die Übertragung eingewilligt haben. Dieser Auffassung schließt sich auch der Landesdatenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen an.“

 

Zu beachten ist, dass jedes Ratsmitglied – neben der generell notwendigen Einwilligung – der Ausstrahlung seines Redebeitrages widersprechen kann und dieser dann nicht übertragen werden darf. Ob auch der Widerspruch eines einzelnen Ratsmitgliedes ausreicht, um die komplette Übertragung zu verhindern, konnte bislang nicht eindeutig geklärt werden, da es hierzu unterschiedliche Auffassungen gibt.

 

Außerdem kann der Bürgermeister im Rahmen der Sitzungsleitung und der Ausübung des Hausrechtes zu dem Ergebnis kommen, dass für eine bestimmte Sitzung oder für den Teil einer Sitzung eine Aufnahme nicht erfolgen darf. In solchen Fällen hat die Übertragung auf seine Anordnung hin zu unterbleiben.

 

Unter der Voraussetzung, dass generell darüber informiert wird, dass die Ratssitzungen im Internet live übertragen werden, können Zuschauer, die der Ratssitzung beiwohnen, gegen eine Übertragung dieser Sitzung keine Einwände erheben. Es sollte für die Zuschauer allerdings die Möglichkeit bestehen, in einem Bereich Platz zu nehmen, in dem sie von der Kamera nicht erfasst werden.

 

Auch sind die üblichen Anforderungen an eine Ablichtung einzuhalten (z.B. Unterlassen lächerlich machender Aufnahmen).

 

Neben rechtlichen Aspekten sollten auch die nachstehenden Aspekte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden:

 

-          Die Übertragung könnte sich auf die Sitzungskultur auswirken, da Stimmfall und Vortragsweise, jeder Versprecher und jede sonstige Unsicherheit festgehalten werden. Die Bundesstadt Bonn hat bislang allerdings keine Veränderungen der Sitzungskultur feststellen können.

 

-          Von einer Übertragung könnten verfremdende Mitschnitte angefertigt und im Internet veröffentlicht werden, z.B. unter www.youtube.de. Damit wird oftmals der Zweck verfolgt, die gefilmte Person wegen ihres Verhaltens oder wegen ihrer Redeinhalte herabzuwürdigen. Besonders, wenn einzelne Auszüge aus dem Gesamtkontext herausgeschnitten werden, erhöht sich das Risiko, die Person, eine Partei oder den Rat als Ganzes zu diskreditieren.

 

-          Gerade Ratssitzungen sind für Zuschauer in der Regel eher unergiebig, da die Fachdiskussionen eher in den Ausschüssen stattfinden.

 

-          Daneben besteht die Gefahr, dass nichtöffentliche Angelegenheiten versehentlich in öffentlicher Sitzung erwähnt werden und somit sofort einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind.

 

Falls eine Übertragung der Ratssitzungen im Internet gewünscht wird, bedarf es einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg. Bislang ist in der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse nichts explizit zur Aufzeichnung von Sitzungen oder von Ausschnitten daraus auf Bild- und Tonträger geregelt. Nach der Kommentierung zum § 48 Gemeindeordnung NRW (vgl. Articus/Schneider S. 272) kommt dem Öffentlichkeitsgebot große rechtliche Bedeutung zu. Tonbandaufnahmen sind unzulässig, sofern die Ratsmitglieder nicht zugestimmt haben. Für die Gestaltung einer Regelung in der Geschäftsordnung bestehen verschiedene Möglichkeiten, die erst nach dem grundsätzlichen Beschluss, ob eine Internetübertragung vom Rat gewollt ist, in einer weiteren Sitzung zu erörtern sind.

 

 

Technik:

 

Auf Anfrage teilte die regio it aachen mit, dass dort bislang keine Erfahrungen mit dieser Technik vorliegen. Eine verlässliche Kostenschätzung könnte derzeit nicht abgegeben werden, so dass gegebenenfalls ein Angebot nach Aufwand unterbreitet würde. Die Kostenermittlung für die Übertragung des Datenvolumens (Mediastreams) würde sich dann auf die im Rahmen einer einzurichtenden Teststellung gemachten Erfahrungen stützen.

 

Die Stadt Wegberg verfügt über ein eigenes Netz (sog. „Allris-Netz“), welches unabhängig vom Netz der regio it aachen betrieben wird und über die für Live-Streaming notwendige Bandbreite verfügt. Somit wäre es möglich, die Dienstleistung ohne Inanspruchnahme der regio it zur Verfügung zu stellen. Die Datenübertragung sollte jedoch nicht vor 18 Uhr beginnen, da dies die Datenübertragung der Stadt Wegberg während der Dienstzeiten beeinträchtigen könnte.

 

Der Bereich „eGovernment, EDV-Service und Telekommunikation“ hat einen Anbieter ausfindig gemacht, der diesen Service anbietet. Dieser hält die für das Streaming notwendige IT-Infrastruktur (Streamingserver, Dateikonvertierung, Software) gegen Zahlung einer Monats- oder Tagespauschale vor.

 

In einem Kontakt konnten folgende Fragen geklärt werden:

 

  1. Welche Hardware/ Software muss angeschafft werden?

Antwort: Kamera mit Audioeingang bzw. Mikrofon (z.B. Camcorder, IP-Cam, Web-Cam), welche das Bild- und Tonsignal ins Internet überträgt.

 

  1. Welche Videoqualität ist bei der vorhandenen Bandbreite (1 Mbit Upload) möglich?

Antwort: Bildqualität bewegt sich auf DVD-Niveau.

 

  1. Ist eine kostenlose Bereitstellung des Service wg. Testmöglichkeit denkbar?

Antwort: Grundsätzlich ja. Um jedoch die volle Funktionalität ausgiebig testen zu können, empfiehlt es sich das sog. „Mini 5 Paket“, welches zu einem Monatspreis von 15,00€ (Mindestabnahme 3 Monate) angeboten wird.

 

  1. Kann die Live-Übertragung auf der stadteigenen Homepage bereitgestellt werden?

Antwort: Ja, es wird Software in Form eines Players (ohne Werbeeinblendung) zur Verfügung gestellt, der per HTML Code auf die Homepage eingebunden wird.

 

  1. Gibt es Möglichkeiten, den Live-Stream zu archivieren und somit zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Internet abzurufen?

Antwort: Die Möglichkeit, Live-Streams zu hinterlegen, ist im Monatspreis enthalten. Sollte die Anmietung nur tageweise abgerechnet werden, steht hierfür kein entsprechender Speicherplatz zur Verfügung.

 

Die für die Übertragung anfallenden Kosten werden durch das Zugriffsverhalten interessierter Bürger beeinflusst. Je größer die Anzahl gleichzeitiger Zuschauer ist, desto höher ist der technische und somit auch der finanzielle Aufwand.

Die Kosten einschl. Einrichtung, Support und Beratung bewegen sich in einem Rahmen von monatlich 15 € (5 Zuschauer gleichzeitig) bis 1.280 € (unbegrenzte Anzahl Zuschauer).

 

In Relation zur Einwohnerzahl und Nutzerzahl der Bundesstadt Bonn würde in Wegberg mit einer Zuschauerzahl zwischen 17 und 68 gerechnet werden können.

 

In der Anfangsphase empfiehlt sich daher die Inanspruchnahme des Monatspakets „Pro 200“ (max. 200 Zuschauer) zu einem Monatspreis von 220 €. Es ist wahrscheinlich, dass das Zuschauerinteresse in den nachfolgenden Monaten abnehmen wird, so dass sich auch die monatlichen Kosten auf 96,00 € (max. 60 Zuschauer) bzw. 49,00 € (max. 25 Zuschauer) sukzessive reduzieren könnten.

Da die Monatsverträge jederzeit kündbar sind (Verlängerung um jeweils einen Monat bis Kündigung) ist eine zeitnahe Anpassung möglich.

 

Für die Aufnahme würden mindestens zwei Kameras benötigt, da die Aufnahme mit nur einer Kamera aufgrund der Beschaffenheit des Sitzungsraumes nicht möglich ist. Würde man aus Richtung des Regieraumes filmen, könnte man den Großteil der Ratsmitglieder nur seitlich oder in der Rückenansicht aufnehmen. Bei Platzierung der Kamera im Bereich des Verwaltungsvorstandstisches könnte man zwar alle Ratsmitglieder von der Seite oder in Frontansicht aufnehmen, die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes allerdings nur in der Rückansicht. Darüberhinaus kann bei der der Verwendung von zwei Kameras zwischen Totale und Aufziehen einzelner Personen gewechselt werden.

 

Es ist zu prüfen, ob Einrichtungsarbeiten, wie z. B. Anschaffung und Einbindung der IP-Kamera ins Allris-Netz, Einbindung Audiosignal der Lautsprecheranlage (falls PA-Anlage über einen entsprechenden Ausgang verfügt) auf Grund des zwischenzeitlichen Aufgabenzuwachses und der derzeitigen Aufgabenpriorisierung seitens des Bereichs „eGovernment, EDV-Service und Telekommunikation“ übernommen werden könnten. Ansonsten würden zusätzliche Personalkosten durch die Inanspruchnahme externer Unterstützer anfallen.

 

 

In Anbetracht der Haushaltslage der Stadt Wegberg sollte kritisch geprüft werden, ob diese neue freiwillige Leistung angeboten werden soll. Dabei sollte auch bedacht werden, dass Kosten auch entstehen, wenn eine Übertragung aufgrund geäußerter Widersprüche nicht oder nur teilweise stattfindet bzw. die Übertragung vom Bürgermeister ganz oder teilweise untersagt wird. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Heinsberg bestehen dort zurzeit keine Ambitionen Kreistagssitzungen künftig ins Internet zu übertragen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Einmalige Kosten

Hardware/ Technik:                                          Pro Internetkamera (Axis 211 W)                            610,00€

                                                                      Pro Kamerastativ                                                        100,00€

                                                                      Pro Kabel                                                                      50,00€

 

                                                                      Etwaige Anpassungsarbeiten an

                                                                      der städtischen Homepage                                          300,00€

 

 

 

lfd. Kosten 1. Jahr

Streamingservice                                          je nach Zuschauerresonanz zwischen

2.640,00 € (200) und 588,00 € (25)              1.460,00€ (im Durch-schnitt)

 

 

Lfd. Kosten 2. Jahr

Streamingservice                                          Annahme max. 25 Zuschauer                            588,00€

 

 

Für den Fall, dass keine Archivierungsfunktion erwünscht ist, kann der sog. „Tagestarif“ in Anspruch genommen werden. Die jährlichen Kosten für den Streamingservice werden dann wie folgt geschätzt:

 

Lfd. Kosten

Streamingservice                                          Annahme 6 Ratssitzungen x 12 Monate

Tagespaket „Live 100“

(max. 100 Zuschauer gleichzeitig)                            960,00€

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, dem Antrag der Fraktion Freie Wähler/ Unabhängige nicht zu folgen und von einer Übertragung von Ratssitzungen im Internet abzusehen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...