Entscheidungsvorlage - VO/2636/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Klassenbildung auf Schulträgerebene 2014/15
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW regelt die Klassenbildung auf Schulträgerebene.
Diese Verordnung ist bereits für das Schuljahr 2013/14 in Wegberg umgesetzt worden. Die Berechnung der zu bildenden Eingangsklassen erfolgt auf Grundlage der Zahl aller einzuschulenden Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges in einer Gemeinde. Diese Zahl wird durch die kommunale Klassenrichtzahl von 23 geteilt. Der sich hieraus ergebende Quotient wird nach der Ganzzahl je nach Anzahl der insgesamt zu bildenden Klassen auf-/abgerundet und der so ermittelte Wert ergibt die Anzahl der zu bildenden Klassen.
Nach den vorliegenden Anmeldezahlen werden für eine Versorgung aller Schulen mindestens 10 Klassen benötigt.
Der Quotient für Wegberg errechnet sich anhand der derzeit bekannten Anmeldezahlen wie folgt:
Schule | Anmeldungen 2014/15
| Schüler und Schülerinnen zus. im jahrgangsübergreifenden Unterricht (JaU) | Zu bildende Eingangsklassen |
KGS Arsbeck/Wildenrath | 53 | +9 | 3 |
GS Beeck | 23 |
| 1 |
GS Rath-Anhoven | 20 |
| 1 |
GS Wegberg/Merbeck | 106 | +13 | 5 |
Gesamt | 202 | +22=224 | 10 |
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Bei 224 Schülerinnen und Schüler in Eingangsklassen (incl. JaU) geteilt durch 23 (Kommunale Klassenrichtzahl) ergibt sich ein Quotient von 9,73, der nach den geltenden Bestimmungen auf 10 aufgerundet wird.
Somit kann einer Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler an der jeweils gewünschten Schule und Teilstandorten zugestimmt werden. Mit den Schulleitungen ist die Verteilung bereits abgestimmt.
Der Beschluss über die Verteilung der Klassen muss nach geltender Meinung vom Rat getroffen werden, der diese Aufgabe jedoch zukünftig auch auf einen Ausschuss oder den Bürgermeister übertragen kann. Die Mitteilung über die Klassenbildung an den einzelnen Schulen ist diesen und dem Schulamt im Kreis Heinsberg spätestens bis zum 15.01. eines jeden Jahres mitzuteilen, damit hier eine Aufnahme rechtzeitig ausgesprochen werden kann.
