Entscheidungsvorlage - VO/2501/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 06.03.2012 sind dem katholischen Jugendheim für die Finanzierung der Sonntagsöffnung in 2011 insgesamt 1.839,60 € ausgezahlt worden. Dieser Betrag berücksichtigte bereits einen Haushaltskonsolidierungsbeitrag von 10 % und eine weitere Kürzung –Vorgabe des Landrates- um 20%.

 

Da aufgrund des fehlenden Haushaltes im Jahre 2011 keine Finanzierungszusage der Sonntagsarbeit im Jugendheim St. Martin erfolgen konnte, ist die Öffnung an Sonntagen dort mit Ablauf des Jahres 2011 eingestellt worden. Die gewährten Zuschüsse sind sachlich als auch zeitlich korrekt verwendet worden.

 

Wegen der späten Haushaltsgenehmigung im Jahre 2012 ist über den entsprechenden Förderantrag vom 25.06.2012 erst am 13.11.2012 entschieden worden und der gewährte Zuschuss ist am 17.12.2012 ausgezahlt worden. Da die Ausgaben für eine zusätzliche Sonntagsöffnung vom Träger nicht vorfinanziert werden konnten, fand in 2012 keine Öffnungszeit statt.

 

Mit dem am 13.11.2012 beschlossenen Zuschuss in Höhe von 921,60 € für das Jahr 2012 ist dann eine Öffnungszeit vom 16.06.2013 bis zum 15.12.2013 realisiert worden. Für diesen Zeitraum erfolgte kein weiterer Zuschussantrag. Abweichend vom Zeitraum liegt damit eine zweckentsprechende Verwendung vor. Ein Antrag zur Übernahme der Kosten des Jahres 2013 ist nicht eingereicht worden.

 

Für das Jahr 2014 ist ein erneuter Zuschussantrag gestellt worden, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Insgesamt werden 2.240,00 € beantragt um an 35 Tagen eine zusätzliche Öffnung anbieten zu können. Mit Schreiben vom 20.12.2013 ist zusätzlich eine Unterschriftsliste eingereicht worden, auf der 59 jugendliche Besucher darum bitten die Öffnungszeiten an Sonntagen wieder zu finanzieren.

 

Der Antrag wird bereits vor Verabschiedung des Haushaltes vorgelegt, weil bei einer zeitverzögerten Entscheidung die Gefahr besteht, dass in 2014 ebenfalls wieder keine Öffnungszeit angeboten wird.  Mit der Entscheidung zur Auszahlung bindet der Rat die entsprechenden Mittel im Haushalt 2014.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2014 eingebracht und stehen vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde beim Produktsachkonto 06 02 01; 531820 (Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 25.200 € zur Verfügung.

Eine Auszahlung der Mittel soll erst nach Genehmigung des Haushaltes 2014 durch die Aufsichtsbehörde erfolgen.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, dem Jugendzentrum St. Martin für das Jahr 2014 einen Zuschuss in Höhe von 2.240,00 € zur Finanzierung von 35 Terminen mit jeweils 4 Stunden Öffnungszeit an Sonntagen zu gewähren.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Ende 2014 einen Bericht über die Öffnungszeit einzuholen. Soweit die Öffnung nicht an 35 Terminen mit mindestens 4 Stunden erfolgt sein sollte, ist der Zuschussbedarf entsprechend zu kürzen und zurückzufordern.

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Anlagen

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