Empfehlungsvorlage - VO/2659/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Klinkum - Bischofshütte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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21.01.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.02.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 09.09.2013 (siehe Anlage 1) gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg folgenden Antrag gestellt: “Der Rat möge beschließen, für den Bereich Wegberg, In Bischofshütte, Gemarkung Wegberg, Flur 6, Flurstück 66, im Rahmen der Bauleitplanung die genannte Fläche teilweise als Wohnbaufläche auszuweisen.“ Begründet wird der Antrag damit, dass auf der gegenüberliegenden Seite zum Antragsgrundstück bereits Wohnbebauung vorhanden sei und vor diesem Hintergrund solle für das vorgenannte Grundstück im gleichen räumlichen Umfang die Möglichkeit der Bebaubarkeit geschaffen werden. Nach Auffassung der CDU-Fraktion könne so eine abschließende Arrondierung des Ortsteils Bischofshütte mit einer entsprechenden landschaftsschutzrechtlich hochwertigen Eingrünung, die eine städtebauliche und ökologische Aufwertung darstellen würde, erreicht werden.
Die Lage der Antragsfläche ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Bauflächendarstellung im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2008 erfolgte in Abhängigkeit von der vorhandenen baulichen Struktur der Ortslage Klinkum / Bischofshütte (siehe Anlage 3). Nach den Zielsetzungen der Stadt- und Regionalplanung sind bandartige bauliche Entwicklungen entlang von Verkehrswegen nicht zu planen und Streu- und Splittersiedlungen nicht zu erweitern. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass ein ähnlicher Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Klinkumer Straße (CDU-Fraktion vom 12.09.2008) in letzter Instanz durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 29.11.2013 (siehe Anlage 4) gemäß § 34 Abs. 4 Landesplanungsgesetz aus diesen Gründen abgelehnt wurde. Die CDU-Fraktion weist in ihrem Antragschreiben darauf hin, dass die in Rede stehende Fläche in der Vergangenheit bereits Gegenstand von Beratungen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (2002 bis 2008) war. Eine diesbezügliche Genehmigungsfähigkeit konnte im Rahmen von „Sondierungsgesprächen“ mit der Bezirksregierung Köln seinerzeit jedoch aus den vorgenannten Gründen nicht erreicht werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass nach dem Baulückenkataster der Stadt Wegberg aktuell innerhalb der Ortslage Klinkum noch rund 70 Baulücken vorhanden sind. Zur Bestandssicherung ist die vorgesehene Erweiterung somit nicht erforderlich.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der CDU-Fraktion vom 09.09.2013 nicht zu folgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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825,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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594,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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557,9 kB
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