Mitteilungsvorlage - VO/2683/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates am 15.10.2013 wurde der Rat der Stadt Wegberg über die haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) unterrichtet, die aufgrund der negativen Entwicklungen in der Haushaltsausführung durch den Bürgermeister ausgesprochen wurde. Die investiven Sperren dienten u.a. dazu, die Finanzrechnung in 2013 zu entlasten.

 

Für die Bildung von investiven Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2014 hat die Kämmerin die haushaltswirtschaftlichen Sperren gem. § 24 GemHVO NRW am 23. Januar 2014 bei den in der Anlage aufgeführten Investitionsmaßnahmen wieder aufgehoben.

 

Ohne die Aufhebung könnte z.B. die im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 21.01.2014 (TOP 3.4) beschlossene Auftragsvergabe „Erneuerung Sportboden in der Dreifachsporthalle“ nicht umgesetzt werden.

 

Analog § 24 Abs. 2 GemHVO NRW wird der Rat hiermit über die Aufhebung der investiven Sperren unterrichtet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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