Entscheidungsvorlage - VO/2695/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung der Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.02.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Email vom 23. Januar 2014 und mit Schreiben vom 27. Januar 2014 hatten die Ratsfrauen Evelyne Feger, Nicole von den Driesch und Doris Brocker sowie Ratsherr Philipp Schneider den Austritt aus der Partei und der Fraktion der SPD sowie die Gründung der neuen Fraktion „Aktiv für Wegberg“ dem Bürgermeister gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg mitgeteilt.
Mit Email vom 27.01.2014 hat der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Ratsherr Ralf Wolters mitgeteilt, dass Ratsherr Detlef Kuhr in die SPD-Fraktion aufgenommen wurde.
Nach § 58 Abs. 1 GO NRW entscheidet der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder über die Zusammensetzung der Ausschüsse. Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse ist der „Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen“ zu beachten. Dieser besagt, dass sich die Kräfteverhältnisse im Rat bei der Besetzung der Ausschüsse widerspiegeln sollen.
Mit Email vom 03. Februar 2014 wurden die Ratsmitglieder über die Notwendigkeit der Neubesetzung der Ausschüsse informiert und gebeten, einen einheitlichen Wahlvorschlag zu erstellen.
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Der einheitliche Wahlvorschlag kommt zustande, solange keine Gegenstimme abgegeben wird.
Die entsprechend geänderten Mitgliederverzeichnisse der verschiedenen Fachausschüsse sind als Anlage beigefügt.
Herr Bürgermeister Pillich nimmt gemäß § 40 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 50 Abs. 3 GO NRW an der Abstimmung nicht teil.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,7 kB
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