Entscheidungsvorlage - VO/2688/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit Frühjahr 2013 finden an der ehemaligen Hofanlage „Zum Thomeshof 29“ im Ortsteil Schwaam umfangreiche Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen statt.

 

Auf Anregung der mit der Sanierung des Objektes beauftragten Architektin wurde die Hofanlage „Zum Thomeshof 29“ Mitte 2013 durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Wegberg gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland (AfDpfR) begangen.

Die vorgefundene Bausubstanz sowie die ersichtlichen Schäden an den verschiedenen Gebäuden gaben zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Eintragung als Baudenkmal. Hierüber wurde der Eigentümer unterrichtet.

 

Durch die Architektin wurden hiervon unabhängig jedoch der weitere Baufortschritt und die hierbei noch zu Tage getretenen historischen Bauteile dokumentiert sowie saniert. Die entsprechenden Unterlagen wurden den Denkmalbehörden im Dezember 2013 zur Verfügung gestellt. Ferner erfolgte ein weiterer Ortstermin durch das Amt für Denkmalpflege Ende 2013.

Auf Grundlage dieser neuen Erkenntnisse erklärte das Amt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 20.12.2013, dass ein Antrag des Eigentümers auf Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste, nun unterstützt werden würde. Hierzu wurde ein entsprechendes Gutachten zum Denkmalwert des Objektes erstellt. Dieses ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Eigentümer wurde hinsichtlich einer erneuten Prüfung der Denkmalwürdigkeit der Hofanlage informiert und hat daraufhin mit Datum vom 10.01.2014 selbst einen Antrag auf Eintragung in den Denkmalliste gestellt.

 

Auf Basis des Gutachtens, der bereits laufenden umfangreichen Arbeiten am Objekt und des vorliegenden Antrages des Eigentümers wurde die Hofanlage „Zum Thomeshof 29“ zwischenzeitlich vorläufig in die Denkmalliste eingetragen.

 

 

Die Verwaltung spricht sich aufgrund des geschilderten Sachverhaltes für eine dauerhafte Eintragung der Hofanlage in die Denkmalliste aus.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt die Hofanlage „Zum Thomeshof 29“ dauerhaft in die Denkmalliste einzutragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das denkmalrechtliche Verfahren zur Unterschutzstellung des Objektes durchzuführen.

 

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Anlagen

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