Empfehlungsvorlage - VO/2712/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 19.11.2013 hat die Fraktion Freie Wähler / Unabhängige nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg einen Antrag auf Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich der Beecker Straße gestellt (siehe Anlage 1). Die betroffenen Grundstücke sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Fraktion Freie Wähler/ Unabhängige führen in ihrem Antrag aus, dass eine direkte Anbindung der Beecker Straße an den Grenzlandring in der Vergangenheit geplant war, jedoch nie realisiert wurde. Um das entsprechende Gebiet für Wohnbebauung zu erschließen, beantragt die Fraktion eine Ausweisung als Wohnbaufläche.

 

Der Antrag wurde vom Rat in seiner Sitzung am 17.12.2013 zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuss verwiesen.

 

Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg wurde am 02.07.2008 wirksam. Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Neben der Darstellung von Flächen, die für die Bebauung, für die Landwirtschaft, für den Wald usw. vorgesehen sind, werden auch Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge dargestellt.

 

Daher erfolgte die Darstellung der so genannten „Mittelachse“ als langfristig projektierte Straßentrasse zur Verlängerung des Heidekamps zwischen der Beecker Straße und dem Grenzlandring (siehe Anlage 3). Diese geplante Straßentrasse war bereits im ursprünglichen Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg aus dem Jahre 1979 als Zielsetzung der städtebaulichen Entwicklung aufgenommen worden.

 

In der Begründung zum aktuellen Flächennutzungsplan wird bezogen auf die „Mittelachse“ folgendes ausgeführt:

 

„Verkehrsanalysen haben ergeben, dass die Konflikte, die täglich durch den motorisierten Individualverkehr, insbesondere im Kernbereich (also innerhalb des Grenzlandringes) ausgelöst werden, den Bau von Entlastungsstrecken in Zukunft nach sich ziehen, um eine verträgliche und umweltschonende Abwicklung des Verkehrsgeschehens zu ermöglichen. Daher wird weiterhin die s.g. Mittelachse als neue Straßenverbindung zwischen der Beecker Straße und dem Grenzlandring als verkehrsplanerische Zielsetzung dargestellt. Eine Realisierung ermöglicht eine verträgliche und direkte Anbindung des Stadtkerns mit dem Grenzlandring. Zugleich erfolgt hierdurch eine deutliche Verkehrsberuhigung empfindlicher Wohn- und Erschließungsstraßen entlang des Schulzentrums.“

 

Die Notwendigkeit zur Realisierung der „Mittelachse“ wird von Seiten der Verwaltung weiterhin gesehen. Insbesondere durch die fortschreitende Wohnbauentwicklung beidseits des Heidekamps in den letzten Jahren und einer projektierten Weiterentwicklung in diesem Bereich, wird eine verträgliche Abwicklung des motorisierten Verkehrs mehr und mehr erforderlich. Die zukünftige Straßentrasse der „Mittelachse“ zwischen dem Grenzlandring und dem Beeckbach wurde bereits mit Hilfe eines Bebauungsplanverfahrens Mitte der 1970er Jahre planungsrechtlich gesichert. Im Vorgriff auf die Realisierung der „Mittelachse“ wurde zugleich über viele Jahre zwischen dem Beeckbach und der Beecker Straße Grunderwerb getätigt, so dass „Schlüsselgrundstücke“ (siehe Anlage 4) sich bereits im Eigentum der Stadt befinden.

 

Neben der Wohnbauentwicklung im Bereich des Heidekamps bieten sich derzeitig landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen dem Ortsteil Gerichhausen und dem Grenzlandring als potenzielle Wohnbauflächen für eine langfristige städtebauliche Entwicklung an. Zur Anbindung dieses Bereiches an den Grenzlandring, aber auch an das Stadtzentrum, wäre die Realisierung der „Mittelachse“ unumgänglich.

 

Straßenbauvorhaben in diesem Ausmaß bedürfen einer vorausschauenden Planung und einer langfristigen Realisierungsphase. Beispiele hierzu sind die kürzlich realisierten Teilabschnitte der B 221n (Umgehungen Wildenrath und Arsbeck), die Verlängerung des Kiefernweges oder die Straße Am Grüngürtel.

 

Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht ist es erforderlich, alle Optionen zur langfristigen Realisierung der Mittelachse offenzuhalten, um so eine verträgliche und umweltschonende Verkehrsführung für die Innenstadt auch weiterhin für die Zukunft planerisch zu ermöglichen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den in Rede stehenden Antrag der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige abzulehnen. Für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Grenzlandringes stehen nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes Bauflächen in ausreichender Größe an anderer Stelle  zur Verfügung.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge beschließen, den Antrag der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige vom 19.11.2013 zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich der Beecker Straße abzulehnen und damit Optionen zur Realisierung einer neuen Straßentrasse zwischen der Beecker Straße und dem Grenzlandring („Mittelachse“) zukünftig weiterhin offenzuhalten.

 

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Anlagen

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