Empfehlungsvorlage - VO/2713/14
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SEWG mbH auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Arsbeck - Adelgundisweg vom 19.02.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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01.04.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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08.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.02.2014 hat die SEWG mbH einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Grundstücksbereich in Arsbeck zwischen dem Adelgundisweg und der Endstraße gestellt (siehe Anlage 1).
Der in Rede stehende Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und befindet sich im Ortskern von Arsbeck. Durch eine Nachverdichtung besteht die Möglichkeit, weitere Baugrundstücke für Bauwillige innerhalb der Ortslage Arsbeck zukünftig anbieten zu können.
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens schlägt die Verwaltung die Fassung des diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses vor (siehe Anlage 2). Einzelheiten zu Art und Maß der künftigen baulichen Nutzung sowie zur Erschließung des Bereiches sind im weiteren Verfahren abzustimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes III-21, Arsbeck – Adelgundisweg zu beschließen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Arsbeck und wird von den Straßen Adelgundisweg und Endstraße begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666/SGV NRW 2023), in Verbindung mit §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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107,1 kB
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