Entscheidungsvorlage - VO/2719/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.02.2014 hat die Fraktion Aktiv für Wegberg gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg beantragt, dass die Verwaltung für investive Maßnahmen zukünftig auch die jährlichen Belastungen aufführt.

 

Durch das Neue Kommunale Finanzmanagement wird in der Haushaltsplanung und in der Haushaltsrechnung des jeweiligen Jahres das Ressourcenaufkommen vollständig aufgezeigt.

 

Ziel des NKF ist u.a. durch Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten frühzeitig  Einfluss zu nehmen. Damit entsprechend bei investiven Maßnahmen die daraus resultierenden Folgeaufwendungen berücksichtigt werden, schlägt die Verwaltung vor, Beschlussvorschläge für die Politik in Bezug auf Haushaltsbelastungen für Folgejahre detaillierter darzustellen. 

 

Dies bedeutet, dass zukünftig in den Beratungsvorlagen unter dem Punkt „Kosten und Finanzierung“ Aussagen zur Nutzungsdauer und den mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen (Abschreibungen, Bewirtschaftung, Instandhaltung, Personal etc.) für die Ergebnisrechnung getroffen werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den o.g. Antrag der Fraktion Aktiv für Wegberg umzusetzen.

 

Ab sofort soll in den Beratungsvorlagen mit investiven Auswirkungen eine entsprechende Aussage unter dem Punkt Kosten und Finanzierung  zu den jeweiligen Folgeaufwendungen aufgenommen werden.

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Anlagen

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