Entscheidungsvorlage - VO/0312/06-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung "Jugendinitiative BGZ 2006" zur Einrichtung eines Jugendtreffs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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06.03.2007
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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27.03.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird auf die bisherigen
Beratungen im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport und im Haupt-
und Finanzausschuss (Vorlage VO/0312/06) verwiesen. Aus den Beratungen ergab
sich ein weiterer Beratungsbedarf der CDU-Fraktion. Ein entsprechender
Fragenkatalog wurde der Verwaltung übersandt und ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Der Fragenkatalog wird von
der Verwaltung nach Rücksprache mit Frau Peterek wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Nein. Es handelt sich bei
der Jugendgruppe um eine freie Jugendarbeit. Mit dieser Maßnahme soll den
Jugendlichen, die sich bislang in den Abendstunden am BGZ aufgehalten haben
eine Anlaufstelle in unmittelbarer Nähe geboten werden.
Frau Peterek hat bereits
einige Jahre Erfahrung in der Leitung von Jugendeinrichtungen in der Stadt
Wassenberg. Sie ist ausgebildete Sozialpädagogin und in Straßenjugendarbeit
erfahren.
Zu 2:
Von Frau Peterek wird ein
Kontakt zu anderen Einrichtungen im Stadtgebiet gepflegt. Frau Peterek hat auch
versucht den Jugendlichen einen Raum in einer anderen Einrichtung zu
vermitteln. Leider war dies nach Aussage von Frau Peterek nicht erfolgreich, da
in den Konzepten der kirchlichen Initiativen im Innenring nicht die Möglichkeit
einer offenen Jugendarbeit und eines freien Treffs für Jugendliche gegeben
sind. Lediglich in Wildenrath findet sich ein vergleichbares Angebot.
Die Verwaltung hat im Jahr
2006 versucht, den Jugendlichen einen Raum im Jugendheim „De
Schuer“ zu vermitteln. Nach Auskunft von Herrn Wolter (Leiter des
Jugendheimes) ist der angebotene Raum jedoch von den Jugendlichen nicht angenommen
worden.
Zu 3:
Nein
Zu 4:
Ob die Räumlichkeiten für
die beabsichtigte Nutzung als freier Treffpunkt uneingeschränkt nutzbar sind,
kann von der Verwaltung nicht beurteilt werden. Hierzu ist ggf. eine
Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes einzuholen.
Zu 5:
Es handelt sich um eine
„Offene Gruppe“. Das Angebot kann –soweit es die räumlichen
Möglichkeiten ermöglichen- von allen Jugendlichen in Anspruch genommen werden.
Zu 6:
Die Altersspanne der
Teilnehmer umfasst Jugendliche in einem Alter von 13-20 Jahre. Die meisten
Jugendlichen befinden sich in einem Alter von 15 bis 19 Jahre. Ein spezielles
Angebot für bestimmte Altersgruppen besteht nicht. Dies ist auch nicht der Sinn
einer „Offenen Gruppe“.
Zu 7:
Mit dem beantragten
Zuschuss sollen die zusätzlich entstehenden Kosten für eine lockere Betreuung
der Jugendgruppe und für Aktionen (Kochen mit den Jugendlichen, Feste der
Gruppe usw.) gedeckt werden. Die Mittel sollen nur für die Betreuung der
Jugendgruppe, nicht für das Mütterzentrum insgesamt verwendet werden.
Zu 8:
Siehe Frage 10.
Zu 9:
Das Außengelände soll
nicht dauerhaft und gezielt eingebunden werden. Es ist aber möglich, dass das
Gelände für einzelne Aktionen in Anspruch genommen wird. Den Jugendlichen wird
nicht vorgeschrieben, wo sie sich zu bestimmten Zeiten aufhalten sollen.
Zu 10:
Es entstehen Kosten für
zusätzliche Reinigung und Personalkosten für die offene Arbeit. Rauchen ist nur
im Außenbereich gestattet. Alkohol und Drogen sind verboten. Bislang sind
Telefongebühren angefallen und ein Karaoke-Gerät ist angeschafft worden. Die
Jugendlichen benutzen die Küche des Mütterzentrums und dürfen auch dort zusammen
kochen und essen. Die Lebensmittel sind bislang vom Mütterzentrum gestellt
worden.
Frau Peterek sieht das Angebot
des Mütterzentrums in diesem Bereich als Ergänzung zu bestehenden Angeboten
anderer Träger. Im Wesentlichen finden sich in dieser Gruppe die Jugendlichen,
die sich früher oftmals in den Abendstunden am BGZ aufgehalten haben. Derzeit
werde das Angebot monatlich angeboten, Ziel ist diesen Jugendtreff wöchentlich
anzubieten. Es handelt sich um eine offene Einrichtung, deren Angebot von 19.00
bis 22.00 Uhr erfolge. Der Jugendschutz wird beachtet.
Am 22.02.2007 besteht - wie
in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 5. Dezember 2006 angeregt –
für Vertreter der Fraktionen die Möglichkeit, sich selbst ein Bild vor Ort
machen können.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Der Haushaltsansatz bei
Produkt 06 02 01 Jugendarbeit
Sachkonto 53 18 200 „Zuschüsse an übrige
Bereiche“
Beträgt 26.600,00 € und reicht nach den Erfahrungen des
Vorjahres zur Deckung des zusätzlich erforderlichen Betrages von 750,00 €
aus.
Alternativen:
Werden nicht
vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Einrichtung
soll für das Jahr 2007 mit pauschal 765,00 € analog der bestehenden
Richtlinien der Stadt Wegberg über die Gewährung von Beihilfen an Jugendgruppen
gefördert werden. Nach einem Jahr sollen von den Verantwortlichen die
Erfahrungen schriftlich vorgelegt werden. Hiernach soll über eine weitere
Förderung und ggf. eine Unterbringung in anderen Räumlichkeiten entschieden
werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,9 kB
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