Entscheidungsvorlage - VO/0408/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg auf den Bau und Betrieb einer Wärmegewöhnungsanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HF)
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.03.2007
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
29.01.2007 stellte Herr Wehrleiter
Bodden einen Antrag auf den Bau einer Wärmegewöhnungsanlage für die Aus- und
Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr im Bereich Atemschutz.
Der Antrag, der vom zuständigen Fachbereich der
Verwaltung, Bürgerservice und Sicherheit unterstützt wird, wurde wie folgt
begründet.
Die
Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV7) Atemschutz führt zum Sachgebiet Atemschutz,
Aus- und Fortbildung, aus:
Ziel der Ausbildung
ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Bei der Aus-/Fortbildung
sollen sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten
verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, sich gemäß den
Einsatzgrundsätzen richtig verhalten und die Geräte fehlerfrei handhaben
können. Hierfür sind Übungen anzusetzen, die Sicherheit im Umgang mit dem Gerät
vermitteln, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu
bewahren.
In der Aus- und
Fortbildung müssen insbesondere folgende Tätigkeiten geübt werden:
Orientierung:
-
Begehen von
abgedunkelten und mit Hindernissen versehenen Objekten,
-
Absuchen von
verrauchten und abgedunkelten Objekten
Psychische Belastung:
-
Persönliches
Verhalten bei plötzlich auftretenden unvorhersehbaren Ereignissen
Übung von
Einsatztätigkeiten:
-
Suchen und
Retten von Personen
-
Vornehmen von
Strahlrohren mit Schlauchleitungen
Notfalltraining:
-
Suchen, Befreien
und in Sicherheit bringen von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern
-
Abgeben von
Notfallmeldungen
Atemschutzgeräteträger
müssen jährlich mindestens,
-
eine
Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage (diese kann wie bisher in der
Atemschutzgerätestrecke im Feuerschutzzentrum in Erkelenz durchgeführt werden)
und
-
eine
Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen
(in einer Wärmegewöhnungsanlage).
Wer die
erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf
grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die
Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.
Wie auch in der 1.
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes noch dargestellt wird, kann es bei
Einsätzen zur Tagzeit wegen vorstehender Bedingung problematisch werden, eine
ausreichende Zahl von Atemschutzgeräteträgern verfügbar zu haben. Die
Freiwillige Feuerwehr verfügt derzeit über 145 ausgebildete
Atemschutzgeräteträger, die allerdings auch wie zuvor beschrieben jährlich
beide Übungen absolviert haben müssen.
Zurzeit werden von mehren Fachfirmen und
Feuerwehren (u.a. Mönchengladbach und Aachen) stationäre und mobile
Wärmegewöhnungsanlagen für Ausbildungszwecke angeboten. Der Mietpreis für eine solche Anlage liegt
bei ca. 1.200,00 – 1.500,00 € pro Tag, bei einer max. Auslastung
von ca. 25 Teilnehmern.
Das würde für die
Stadt Wegberg bedeuten, dass sie zukünftig für die Aus- und Fortbildung der
Atemschutzgeräteträger jährlich ca. 5.600,00 € aufbringen muss.
Daher streben Freiwillige Feuerwehr und Verwaltung
eine kostengünstigere Lösung an, um unter den rechtlichen Voraussetzungen eine
angemessene und realistische Ausbildung für die Atemschutzgeräteträger zu
ermöglichen.
Für den Bau der
benötigten Wärmegewöhnungsanlage müsste die Stadt Wegberg ein geeignetes
Grundstück zur Verfügung stellen. Vorgesehen ist hier ein Teil der alten
Kläranlage im Ortsteil Rath-Anhoven, der über eine befestigte Fläche sowie
Strom- und Wasseranschluss verfügt und im übrigen eingefriedet ist. Auf diesem Grundstück werden dann 3
Überseecontainer von jeweils 2,50 m Breite und 12 m Länge miteinander verbunden und durch diverse
Einbauten, Möblierung und Hindernisse wirklichkeitsnah gestaltet. Die
Befeuerung erfolgt durch Verbrennen von Festbrennstoffen (z.B. Holzpaletten).
Kosten:
Das vorgesehene
Grundstück der Kläranlage ist derzeit, außer als Lagerplatz für den
Baubetriebshof, für keine weitere Nutzung vorgesehen. Die Wärmegewöhnungsanlage
führt somit zu keinem Wertverlust. Dank der intensiven Bemühungen des
Feuerwehrkameraden BI Ralf Jacobs wurden der Freiwilligen Feuerwehr bereits von
einem Unternehmen 3 Überseecontainer kostenlos zur Verfügung gestellt, so dass
keine Investitionskosten anfallen. Der zuvor beschriebene
„Innenausbau“ wird von der Freiwilligen Feuerwehr ebenfalls
kostenlos in Eigenregie ausgeführt. Das für den Betrieb der Anlage benötigte
Palettenmaterial ist ebenfalls kostenlos in Aussicht gestellt worden.
Für den
Ausbildungsbetrieb ergeben sich, bezogen auf die eigenen Feuerwehrkräfte,
folgende jährliche Ausbildungskosten:
|
Löschgruppe |
Teilnehmer |
Ausbilder |
Kosten |
|
Arsbeck |
15 |
4 |
280,00 |
|
Wildenrath |
16 |
4 |
280,00 |
|
Merbeck |
18 |
5 |
350,00 |
|
Klinkum |
18 |
5 |
350,00 |
|
Wegberg |
34 |
8 |
560,00 |
|
Moorshoven |
14 |
4 |
280,00 |
|
Tüschenbroich / Rickelrath |
14 |
4 |
280,00 |
|
Rath-Anhoven |
16 |
4 |
280,00 |
|
Insgesamt |
145 |
38 |
2.660,00 |
Dies würde gegenüber
den zuvor beschriebenen Kosten einer gemieten oder auswärtigen Anlage eine
Ersparnis von ca. 3.000,00 € bedeuten.
Neben
den laufenden Ausbildungskosten würden zunächst Ausrüstungskosten für die
Ausbilder in Höhe von 2.200,00 € (Ausstattung mit Schutzkleidung,
Hitzehaube, Handschuhen) und jährliche Reinigungskosten von ca. 120,00 €
entstehen, die dann mit dem jeweiligen Jahresbedarf als Ersatzbeschaffungen für
die Haushaltsplanung anzumelden sind.
Nebenkosten
wie die ausreichende Versorgung mit Getränken in Höhe von geschätzten 100,00
€ sowie die Strom- und Wasserkosten in geringfügiger Höhe sind über die
Haushaltsstelle Aus- und Fortbildung einzukalkulieren.
Für
die zuletzt beschriebenen Kosten, die der Stadt Wegberg aus dem Betrieb und der
Ausbildung in dieser Wärmegewöhnungsanlage entstehen, bietet es sich an, die
Anlage sowie die Ausbilder für auswärtige Feuerwehren gegen eine Nutzungsgebühr
zur Verfügung zu stellen. Durch die so erzielbaren Einnahmen könnten die Kosten
gedeckt werden und spätere Reinvestitionen finanziert werden.
Berechnungsbeispiel:
20
Teilnehmer, 4 Ausbilder
Lehrgangszeit
8.00 – 17.00 Uhr (abzgl. 1 Std. Pause)
4
Ausbilder á 15,00 € / Std. x 8 Std. = 480,00 €
Benutzung
der Anlage pro Teilnehmer x 20,00 € = 400,00
€
880,00 €
Da
bisher keine Feuerwehr im Kreis Heinsberg, auch der Kreis Heinsberg selber
nicht für die Truppführerausbildung (hier ist die Ausbildung in einer WGA
zwingend vorgeschrieben), über eine solche WGA verfügt und sich mehrere
Feuerwehren anderer teurerer Anlagen bedienen, wird hierin die Möglichkeit
einer Refinanzierung des Aufwandes für die Stadt Wegberg gesehen.
Weitere
Hinweise:
Mit
einer Geruchs- oder Lärmbelästigung für die Ortslage Rath-Anhoven und die
benachbarten Grundstücke ist nicht zu rechnen, da sich alle Aktivitäten
innerhalb der Container abspielen und auch bei der kurzfristigen Entlüftung der
Container keine gefährlichen Gase oder Dämpfe freigesetzt werden. Die Anlage
kann jederzeit ohne großen Aufwand wieder abgebaut werden, sollte eine
anderweitige Nutzung des Grundstücks erforderlich werden. Die Container sind
nicht fest mit dem Boden verbunden. Der erforderliche Bauantrag wurde seitens
der Verwaltung gestellt. Eine technische Abnahme oder wiederkehrende Prüfung
ist derzeit nicht erforderlich. Vorgeschrieben ist lediglich eine
Inaugenscheinnahme durch die Feuerwehrunfallkasse. Es erschien der Verwaltung
auch aus diesem Grunde sinnvoll, die Anlage bereits in diesem Jahr zu
erstellen, da die Regelung möglicherweise in Zukunft geändert wird und bereits
bestehende Anlagen dann Bestandsschutz genießen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Die Ausbilderkosten i.H.v.
2.660,00 € werden beim Sachkonto
5262000 bereitgestellt und über den Deckungskreis überplanmäßig finanziert.
Getränkekosten werden
i.H.v. von ca. 100,00 € über das Sachkonto 5262000 verausgabt. Die
Ausrüstungsgegenstände i.H.v. ca. 2.200,00 € fallen in 2007 nicht an,
werden bei den Haushaltsanmeldungen für 2008 bedacht. Die evtl.
Reinigungskosten i.H.v. 120,00 € gehen zu Lasten Sachkonto 5263000.
Alternativen:
-
werden aus
vorgenannten Gründen nicht vorgeschlagen.
