Entscheidungsvorlage - VO/0408/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.01.2007  stellte Herr Wehrleiter Bodden einen Antrag auf den Bau einer Wärmegewöhnungsanlage für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr im Bereich Atemschutz.

Der Antrag,  der vom zuständigen Fachbereich der Verwaltung, Bürgerservice und Sicherheit unterstützt wird, wurde wie folgt begründet.

 

Die Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV7) Atemschutz führt zum Sachgebiet Atemschutz, Aus- und Fortbildung, aus:

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Bei der Aus-/Fortbildung sollen sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, sich gemäß den Einsatzgrundsätzen richtig verhalten und die Geräte fehlerfrei handhaben können. Hierfür sind Übungen anzusetzen, die Sicherheit im Umgang mit dem Gerät vermitteln, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren.

 

In der Aus- und Fortbildung müssen insbesondere folgende Tätigkeiten geübt werden:

 

Orientierung:

-          Begehen von abgedunkelten und mit Hindernissen versehenen Objekten,

-          Absuchen von verrauchten und abgedunkelten Objekten

 

Psychische Belastung:

-          Persönliches Verhalten bei plötzlich auftretenden unvorhersehbaren Ereignissen

 

Übung von Einsatztätigkeiten:

-          Suchen und Retten von Personen

-          Vornehmen von Strahlrohren mit Schlauchleitungen

 

Notfalltraining:

-          Suchen, Befreien und in Sicherheit bringen von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern

-          Abgeben von Notfallmeldungen

 

Atemschutzgeräteträger müssen jährlich mindestens,

-          eine Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage (diese kann wie bisher in der Atemschutzgerätestrecke im Feuerschutzzentrum in Erkelenz durchgeführt werden) und

-          eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen (in einer Wärmegewöhnungsanlage).

 

Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.

 

Wie auch in der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes noch dargestellt wird, kann es bei Einsätzen zur Tagzeit wegen vorstehender Bedingung problematisch werden, eine ausreichende Zahl von Atemschutzgeräteträgern verfügbar zu haben. Die Freiwillige Feuerwehr verfügt derzeit über 145 ausgebildete Atemschutzgeräteträger, die allerdings auch wie zuvor beschrieben jährlich beide Übungen absolviert haben müssen.

 

 Zurzeit werden von mehren Fachfirmen und Feuerwehren (u.a. Mönchengladbach und Aachen) stationäre und mobile Wärmegewöhnungsanlagen für Ausbildungszwecke angeboten.  Der Mietpreis für eine solche Anlage liegt bei ca. 1.200,00 – 1.500,00 € pro Tag, bei einer max. Auslastung von ca. 25 Teilnehmern.

Das würde für die Stadt Wegberg bedeuten, dass sie zukünftig für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger jährlich ca. 5.600,00 € aufbringen muss.

 

Daher  streben Freiwillige Feuerwehr und Verwaltung eine kostengünstigere Lösung an, um unter den rechtlichen Voraussetzungen eine angemessene und realistische Ausbildung für die Atemschutzgeräteträger zu ermöglichen.

 

Für den Bau der benötigten Wärmegewöhnungsanlage müsste die Stadt Wegberg ein geeignetes Grundstück zur Verfügung stellen. Vorgesehen ist hier ein Teil der alten Kläranlage im Ortsteil Rath-Anhoven, der über eine befestigte Fläche sowie Strom- und Wasseranschluss verfügt und im übrigen eingefriedet ist.  Auf diesem Grundstück werden dann 3 Überseecontainer von jeweils 2,50 m Breite und 12 m Länge  miteinander verbunden und durch diverse Einbauten, Möblierung und Hindernisse wirklichkeitsnah gestaltet. Die Befeuerung erfolgt durch Verbrennen von Festbrennstoffen (z.B. Holzpaletten).

 

Kosten:

Das vorgesehene Grundstück der Kläranlage ist derzeit, außer als Lagerplatz für den Baubetriebshof, für keine weitere Nutzung vorgesehen. Die Wärmegewöhnungsanlage führt somit zu keinem Wertverlust. Dank der intensiven Bemühungen des Feuerwehrkameraden BI Ralf Jacobs wurden der Freiwilligen Feuerwehr bereits von einem Unternehmen 3 Überseecontainer kostenlos zur Verfügung gestellt, so dass keine Investitionskosten anfallen. Der zuvor beschriebene „Innenausbau“ wird von der Freiwilligen Feuerwehr ebenfalls kostenlos in Eigenregie ausgeführt. Das für den Betrieb der Anlage benötigte Palettenmaterial ist ebenfalls kostenlos in Aussicht gestellt worden.

 

Für den Ausbildungsbetrieb ergeben sich, bezogen auf die eigenen Feuerwehrkräfte, folgende jährliche Ausbildungskosten:

 

Löschgruppe

Teilnehmer

Ausbilder

Kosten

Arsbeck

15

4

280,00

Wildenrath

16

4

280,00

Merbeck

18

5

350,00

Klinkum

18

5

350,00

Wegberg

34

8

560,00

Moorshoven

14

4

280,00

Tüschenbroich / Rickelrath

14

4

280,00

Rath-Anhoven

16

4

280,00

Insgesamt

145

38

2.660,00

   

Dies würde gegenüber den zuvor beschriebenen Kosten einer gemieten oder auswärtigen Anlage eine Ersparnis von ca. 3.000,00 € bedeuten.

 

Neben den laufenden Ausbildungskosten würden zunächst Ausrüstungskosten für die Ausbilder in Höhe von 2.200,00 € (Ausstattung mit Schutzkleidung, Hitzehaube, Handschuhen) und jährliche Reinigungskosten von ca. 120,00 € entstehen, die dann mit dem jeweiligen Jahresbedarf als Ersatzbeschaffungen für die Haushaltsplanung anzumelden sind.

 

Nebenkosten wie die ausreichende Versorgung mit Getränken in Höhe von geschätzten 100,00 € sowie die Strom- und Wasserkosten in geringfügiger Höhe sind über die Haushaltsstelle Aus- und Fortbildung einzukalkulieren.

 

Für die zuletzt beschriebenen Kosten, die der Stadt Wegberg aus dem Betrieb und der Ausbildung in dieser Wärmegewöhnungsanlage entstehen, bietet es sich an, die Anlage sowie die Ausbilder für auswärtige Feuerwehren gegen eine Nutzungsgebühr zur Verfügung zu stellen. Durch die so erzielbaren Einnahmen könnten die Kosten gedeckt werden und spätere Reinvestitionen finanziert werden.

 

Berechnungsbeispiel:

20 Teilnehmer, 4 Ausbilder

Lehrgangszeit 8.00 – 17.00 Uhr (abzgl. 1 Std. Pause)

4 Ausbilder á 15,00 € / Std. x 8 Std. =                                480,00 €

Benutzung der Anlage pro Teilnehmer x 20,00 € =           400,00 €

                                                                                                880,00 €

 

Da bisher keine Feuerwehr im Kreis Heinsberg, auch der Kreis Heinsberg selber nicht für die Truppführerausbildung (hier ist die Ausbildung in einer WGA zwingend vorgeschrieben), über eine solche WGA verfügt und sich mehrere Feuerwehren anderer teurerer Anlagen bedienen, wird hierin die Möglichkeit einer Refinanzierung des Aufwandes für die Stadt Wegberg gesehen.

 

Weitere Hinweise:

Mit einer Geruchs- oder Lärmbelästigung für die Ortslage Rath-Anhoven und die benachbarten Grundstücke ist nicht zu rechnen, da sich alle Aktivitäten innerhalb der Container abspielen und auch bei der kurzfristigen Entlüftung der Container keine gefährlichen Gase oder Dämpfe freigesetzt werden. Die Anlage kann jederzeit ohne großen Aufwand wieder abgebaut werden, sollte eine anderweitige Nutzung des Grundstücks erforderlich werden. Die Container sind nicht fest mit dem Boden verbunden. Der erforderliche Bauantrag wurde seitens der Verwaltung gestellt. Eine technische Abnahme oder wiederkehrende Prüfung ist derzeit nicht erforderlich. Vorgeschrieben ist lediglich eine Inaugenscheinnahme durch die Feuerwehrunfallkasse. Es erschien der Verwaltung auch aus diesem Grunde sinnvoll, die Anlage bereits in diesem Jahr zu erstellen, da die Regelung möglicherweise in Zukunft geändert wird und bereits bestehende Anlagen dann Bestandsschutz genießen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Ausbilderkosten i.H.v. 2.660,00 € werden  beim Sachkonto 5262000 bereitgestellt und über den Deckungskreis überplanmäßig finanziert.

Getränkekosten werden i.H.v. von ca. 100,00 € über das Sachkonto 5262000 verausgabt. Die Ausrüstungsgegenstände i.H.v. ca. 2.200,00 € fallen in 2007 nicht an, werden bei den Haushaltsanmeldungen für 2008 bedacht. Die evtl. Reinigungskosten i.H.v. 120,00 € gehen zu Lasten Sachkonto 5263000.

 

 

Alternativen:

-          werden aus vorgenannten Gründen nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt vorbehaltlich der noch zu erteilenden Baugenehmigung zustimmend Kenntnis.

 

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