Mitteilungsvorlage - VO/2666/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.05.2013 hatte die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den Antrag gestellt:

„Der Rat möge beschließen, dass der gesamte Bereich innerhalb des Grenzlandringes als Zone Tempo 30 ausgewiesen wird.“

Der Antrag (siehe Anlage) wurde in der Ratssitzung am 13.06.2013 an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

Aus Sicht der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde existieren derzeit keine Unfallhäufungsstellen oder Unfallhäufungsstrecken innerhalb des für die Regelung vorgesehenen Gebietes, sodass weder die engen Voraussetzungen gem. § 46 Abs. 9 der StVO (mehr als übliche, dem Straßenverkehr immanente Gefahrenlage) noch gem. § 45 Abs. 1 c StVO (geringe Bedeutung für den Durchgangsverkehr, in sich abgeschlossenen Wohngebiete, etc.) vorliegen. Insoweit sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung einer solchen Geschwindigkeitsbeschränkung für diesen Gesamtbereich derzeit nicht gegeben.

 

Die Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde teilt die Auffassung der Kreispolizeibehörde.

 

Soweit im Einzelfall die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 1 c StVO gegeben sind, wurden bereits entsprechende Regelungen angeordnet.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Entfällt

 

 

Alternativen:

Es werden seitens der Verwaltung keine Alternativen vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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