Mitteilungsvorlage - VO/2715/14
Grunddaten
- Betreff:
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Investitionsmaßnahme "Schule am Grenzlandring - Pausenhalle, Behinderten-WC, Rampe", hier: Erläuterungen zur Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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01.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zuge der Erstellung des Haushaltsentwurfs 2014 wurden die beiden Investitions- maßnahmen des Haushaltsplans 2013 „H 433 – Umstellung Hauptschule auf Ganztagsschule“ und „H 461 – Behinderten-WC und Rampe Schule am Grenz-landring“ zu einer gemeinsamen Maßnahme zusammengefasst:
H 433 – Schule am Grenzlandring – Pausenhalle, Behinderten-WC, Rampe
Die Investitionsmaßnahme soll mit Mitteln von insgesamt 264.500,- € in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführt werden.
Darstellung des Sachstands zu „Einhausung der Pausenhalle“
Für die Schule am Grenzlandring soll das Angebot für den Ganztagsbetrieb mit einer geschlossenen Pausenhalle, die bei Schlechtwetter genutzt werden kann, sinnvoll ergänzt werden. Diese Maßnahme ist seit einigen Jahren ein dringender Wunsch der Schule. Er wird auch vom zuständigen Fachbereich Bildung und Soziales als sinnvoll erachtet und unterstützt, denn die Schule am Grenzlandring ist außerdem die einzige Wegberger Schule ihrer Größenordnung, die nicht über eine Aula oder eine ähnlich nutzbare Räumlichkeit verfügt, da das Gebäude seinerzeit nicht als selbstständige Schule konzipiert wurde.
Zuletzt hatte der Rat der Stadt Wegberg im Rahmen seiner Haushaltsberatungen am 13.06.2013 entschieden, den Ansatz für die Pausenhalle für das Haushaltsjahr 2013 zu streichen.
Die Planungen für die Erweiterung des Eingangsbereichs der Schule am Grenzlandring zu einer Pausenhalle wurden im Jahr 2010 zusammen mit der Sanierung der Außen-WC-Anlagen in Auftrag gegeben, die Baugenehmigung am 20.01.2011 erteilt. Die Sanierung der WC-Anlagen wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II Anfang 2011 umgesetzt, die Realisierung der Pausenhalle damals jedoch zurückgestellt.
Durch die Erweiterung des Eingangsbereichs und den Rückbau der jetzigen Eingangsfassade entsteht ein ca. 110m² großes Foyer, das vom Treppenhaus brandschutztechnisch abgetrennt wird. Geplant ist die Anordnung eines Kiosks in dem durch die Einhausung entstehenden Vorraum vor den sanierten WC-Anlagen.
Im beigefügten Grundrissausschnitt aus der damaligen Genehmigungsplanung ist die räumliche Aufteilung dargestellt.
Entstanden sind für die Pausenhalle in den Jahren 2010 und 2011 bisher bereits Planungskosten in Höhe von rund 16.000,- €, die sich wie folgt aufteilen:
- Architekt ca. 9.800,- €
- Brandschutz ca. 3.800,- €
- Statik + Prüfstatik ca. 2.400,- €
Weitere Planungsleistungen in Höhe von ca. 4.000,- € sind vorgemerkt.
Die Arbeiten für die Pausenhalle umfassen neben der Erstellung des zusätzlichen Innenraums auch Instandhaltungsarbeiten im Eingangsbereich des Schulgebäudes in einem Umfang von rund 90.000,- €, wie zum Beispiel die Erneuerung des Bodenbelags außen, die Unterdecken mit Beleuchtung sowie die Eingangstüranlagen. Diese Instandhaltungsarbeiten sind – auch aus Gründen des Unfallschutzes - dringend erforderlich.
Bei der Einhausung der Pausenhalle sind die vorgenannten Instandhaltungen Teil der Maßnahme und in den Kosten der Investivmaßnahme enthalten. Sollte jedoch die Realisierung der Pausenhalle erneut zurückgestellt werden, müssten die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten (ca. 90.000,- €) im Eingangsbereich des Schulgebäudes trotzdem sobald wie möglich (mit Mitteln aus der Instandhaltung) durchgeführt werden.
Ein späterer Bau der Pausenhalle wäre dann jedoch nur mit einem teilweisen Um- und Rückbau dieser gerade erst durchgeführten Instandsetzungen verbunden.
Darstellung des Sachstands zu „Behinderten-WC und rollstuhlgerechte Rampe“
Bestandteil und Auflage der Baugenehmigung vom 20.01.2011 für die Sanierung der WC-Anlagen und die Erweiterung der Pausenhalle war unter Punkt 7. der Nebenbestimmungen, dass auf der Grundlage des §55 der Bauordnung NRW insbesondere
- eine barrierefreie und stufenlose Erreichbarkeit (rollstuhlgerechte Rampe) des Gebäudes herzustellen, sowie
- ein DIN-konformer Toilettenraum für Rollstuhlbenutzer bereitzustellen ist.
Beide Auflagen wurden im Zuge der Sanierung der WC-Anlagen (Anfang 2011) nicht erfüllt, sind jedoch bauordnungsrechtlich gefordert und daher in jedem Falle umzusetzen. Sinnvollerweise erfolgt die Durchführung gleichzeitig mit der Pausenhalle.
Zuletzt hatte der Rat der Stadt Wegberg im Rahmen seiner Beratungen zum Haushalt 2013 unter Hinweis auf ein von der Verwaltung zu erstellendes Konzept zur Inklusion entschieden, den damaligen Ansatz für das Behinderten-WC und für die Rampe zurückzustellen.
Der Bau von WC und Rampe ist jedoch wie vorbeschrieben bauordnungsrechtlich gefordert und daher auch unabhängig von einem Konzept zur Umsetzung der Inklusion durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Im Haushaltsplanentwurf 2014 sind zur Umsetzung der Investitionsmaßnahme „01 13 04 H 433 – Schule am Grenzlandring, Pausenhalle, Behinderten-WC, Rampe“ die erforderlichen Mittel in einer Höhe von 100.000,- € für 2014 und weiteren 164.500,- € für 2015 vorgesehen (insgesamt also 264.500,- €). Enthalten sind in diesen Ansätzen die Mittel für die ohnehin erforderlichen Instandhaltungsmaßnah- men im Eingangsbereich der Schule in Höhe von rund 90.000,- €.
Die Baumaßnahme 01 13 04 H 433 „Schule am Grenzlandring, Pausenhalle, Behinderten-WC, Rampe“ hat Einfluss auf die Abschreibung des Anlagegutes 032200090035 „Hauptschule“.
In 2013 beträgt die Abschreibung 72.185,74 €. Durch die Baumaßnahme wird sich der Buchwert des Anlagegutes „Hauptschule“ voraussichtlich um 264.500,- € auf 3.729.415,46 € erhöhen. Gemäß Infoma hat die Hauptschule dann noch eine Restnutzungsdauer von 48 Jahren. Die neue Abschreibung beträgt ab 2015 somit 77.696,16 €.
Anlagen
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(wie Dokument)
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1.023,2 kB
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