Entscheidungsvorlage - VO/2730/14
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Freie Wähler/ Unabhängige vom 10.10.2012 betreffend "Zebrastreifen/ Querungshilfe Einmündung Venloer Str./ Fussbachstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Siebert, Marko
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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01.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.10.2012 hat die Fraktion Freie Wähler/ Unabhängige den Antrag gestellt, der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen, an der Einmündung Venloer Straße/ Fussbachstraße einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder alternativ eine Querungshilfe herzustellen. Der Antrag (siehe Anlage) wurde in der Ratssitzung am 23.10.2012 an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.
Beim Ortstermin mit der Kreispolizeibehörde sowie dem Bezirksdienst Wegberg am 20.02.2014 wurde die Örtlichkeit auf die Möglichkeit der Einrichtung einer Querungshilfe/ Fußgängerüberweg geprüft.
Die Kreispolizeibehörde gab zu bedenken, dass mit der Einrichtung eines Zebrastreifens weitere Auflagen, wie die entsprechende Beschilderung sowie eine notwendige Beleuchtung erforderlich werden. Während der Dauer des Ortstermines konnte keine entsprechende Anzahl querender Personen festgestellt werden, sodass die Kreispolizeibehörde bezweifelt, dass die für Zebrastreifen gestellte Mindestanforderung von 150-300 Fußgängerquerungen täglich erreicht wird.
Die Errichtung einer reinen Querungshilfe ist im jetzigen Ausbauzustand der Venloer Straße mangels Platz nicht durchführbar. Die Einrichtung einer Querungshilfe würde eine bauliche Veränderung des Gehwegbereiches (Fahrbahnverbreiterung durch Reduzierung von Bürgersteigfläche und Entfernung des Baumstreifens) erfordern. Die Fahrbahn weist im angedachten Bereich eine Breite von 6,55 m auf. Die Querungsinsel erfordert bautechnisch eine Breite von 2 m. Das entspricht einer Fahrradlänge als Aufstellfläche. Somit verbleiben für die beiden Fahrbahnen jeweils eine Restbreite von ca. 2,27 m, womit die Restdurchfahrbreite von 3,05 m für Rettungsfahrzeuge deutlich unterschritten würde.
Aus den voranstehenden Gründen kann in Übereinstimmung mit der Kreispolizeibehörde weder die Errichtung eines Fußgängerüberweges noch einer Querungshilfe befürwortet werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss Städtebau, Umwelt und Verkehr sieht zum jetzigen Zeitpunkt vom Umbau der Venloer Straße ab und beauftragt die Verwaltung für später erforderliche Straßenbaumaßnahmen in diesem Bereich eine Querungshilfe mit einzuplanen. Im zeitlichen Zusammenhang soll vor einer solchen Maßnahme der querende Fußgängerverkehr gezählt werden um alternativ auch die Anlegung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) planen zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,8 kB
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