Mitteilungsvorlage - VO/2737/14
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der FDP-Fraktion vom 29.09.2013 betreffend "Fahrradschutzstreifen in der Ortslage Merbeck"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Siebert, Marko
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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01.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.09.2013 hat die FDP-Fraktion den Antrag auf Errichtung eines Fahrradschutzstreifens in der Ortslage Merbeck gestellt.
Der Antrag (siehe Anlage) wurde in der Ratssitzung am 15.10.2013 an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.
Beim Ortstermin am 20.02.2014 mit der Kreispolizeibehörde wurde die Örtlichkeit auf die beantragte Maßnahme hin geprüft.
Die Kreispolizeibehörde erklärte, dass es sich bei der bestehenden Markierung im Kreuzungsbereich der Hallerstraße (rot markierter Streifen) zum einen um eine Querungshilfe für Radfahrer, die den offiziellen Radweg ortsauswärts befahren wollen und zum anderen in der Gegenrichtung als „Einfädelstreifen“ der Radfahrer in den Verkehrsraum handelt.
Ein auf einer Straße verlaufender Radweg muss eine Breite von 1,25 m aufweisen, was auf Grund der Straßenbreite insbesondere durch den Kurvenbereich bei Begegnungsverkehr zu einer Gefahrenstelle im gesamten Straßenverlauf führen kann. Weiter gibt die Kreispolizeibehörde zu bedenken, dass mit Einzeichnung eines Fahrradschutzstreifens bis in das Ortszentrum Merbeck zum weiteren Anschluss an den Fahrradweg Richtung Wegberg im kompletten Straßenverlauf die bestehenden Parkmöglichkeiten am Straßenrand aufgehoben werden.
Die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens kann die Kreispolizeibehörde aus gefahrentechnischer Sicht nicht befürworten.
Die Verwaltung teilt als Straßenverkehrsbehörde die Auffassung der Kreispolizeibehörde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,8 kB
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