Mitteilungsvorlage - VO/2725/14
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Freie Wähler/Unabhängige vom 26.08.2012 "Einrichtung einer Zone 30 auf der Beecker Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Siebert, Marko
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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01.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Freie Wähler/ Unabhängige beantragte mit Schreiben vom 26.08.2012 (als Anlage beigefügt) die Geschwindigkeit in Form einer Zoneneinrichtung auf der Beecker Straße zwischen den Straßeneinmündungen Kreuzherrenstraße sowie Freiheider Straße auf 30km/h zu begrenzen.
Zudem wurde die Aufbringung von Piktogrammen „Fahrrad“ im Bereich zwischen dem Fußgängerüberweg Ecke Krankenhausstraße und der Volksbank im Antragsschreiben genannt.
In diesen Bereichen komme es zu gefährlichen Situationen und Unfällen.
Aus Sicht der Kreispolizeibehörde existieren derzeit keine Unfallhäufungsstellen oder Unfallhäufungsstrecken innerhalb des für die Regelung vorgesehenen Gebietes. Wenn es dort zu Unfällen kommt, ereignen sie sich aufgrund von Fehlern beim Wenden bzw. Rückwärtsfahren. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung einer solchen Geschwindigkeitsbeschränkung für diesen Gesamtbereich sind derzeit nicht gegeben, da die engen Voraussetzungen gem. § 46 Abs. 9 der StVO (mehr als übliche, dem Straßenverkehr immanente Gefahrenlage) sowie § 45 Abs. 1 c StVO (geringe Bedeutung für den Durchgangsverkehr, in sich abgeschlossenen Wohngebiete, etc.) nicht vorliegen. Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Die Beecker Straße ist die Hauptverbindungsstraße zwischen Wegberg-Innenstandt und Wegberg-Beeck, die letztendlich in die L400 mündet. Die Beecker Straße hat eine hohe Bedeutung für den Durchgangsverkehr. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf „30“ km/h wird daher aus polizeilicher Sicht nicht befürwortet.
Die Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde teilt die Auffassung der Kreispolizeibehörde.
Die Aufbringung von Piktogrammen wird unterdessen zur Radverkehrsführung positiv befürwortet und nach Genehmigung des Haushaltes 2014 umgehend beauftragt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,4 kB
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