Mitteilungsvorlage - VO/2745/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.09.2013 beantragte ein Bürger die Entschärfung der Parksituation auf der Freiheider Straße und der damit verbundenen erheblichen Verkehrsbehinderung insbesondere bei auftretendem Linienverkehr. Der Antrag (siehe Anlage) wurde in der Ratssitzung am 15.10.2013 an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

Bei einem Ortstermin am 20.02.2014 mit der Kreispolizeibehörde wurde die Örtlichkeit auf mögliche Maßnahmen hin geprüft.

Nach Erläuterung der täglichen Situation, dass parkende Fahrzeuge entlang des Kindergartengeländes bei gleichzeitigem Linienverkehr zu erheblichen Behinderungen führen, befürwortet die Kreispolizeibehörde die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes mittels VZ 286-10 im Bereich zwischen der Straßenaufpflasterung sowie dem VZ 286-20 gegenüber der Einmündung Krankenhausstraße.

Somit ist sichergestellt, dass Eltern ihre Kinder zum Kindergarten bringen und abholen können, der Straßenrand aber nicht zum dauerhaften Parken genutzt wird und daraus folgend, auch die tägliche Behinderung des Linienverkehrs entfällt.

 

Die Verwaltung teilt die Auffassung der Kreispolizeibehörde und hat die erforderlichen Maßnahmen zwischenzeitlich an den städtischen Baubetriebshof beauftragt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Keine

 

Alternativen:

 

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.
  2. Die Verwaltung möge den Bürger entsprechend informieren.

 

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Anlagen

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