Entscheidungsvorlage - VO/2711/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbildungsplatzangebot 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Sachgebiet: Personalwesen
- Finale Freigabe:
- Brocker, Anna
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personalausschuss (Pers)
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Vorberatung
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01.04.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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08.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum 01. August 2014 werden in der Stadtverwaltung Wegberg folgende Ausbildungsstellen besetzt sein:
3 Verwaltungsfachangestellte
(je eine Auszubildende im 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr)
2 Fachangestellte für Bäderbetriebe
(je ein/e Auszubildende/r im 1. und 3. Ausbildungsjahr),
1 Bauzeichner
(ein Auszubildender im 1. Ausbildungsjahr),
4 Inspektoranwärter/innen in der Studienfachrichtung Bachelor of Laws
(je ein/e Anwärter/in im 1. und 3. Ausbildungsjahr, 2 Anwärter im 2. Ausbildungsjahr),
1 Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration
(ein Auszubildender im 3. Ausbildungsjahr),
1 Erzieherin im Anerkennungsjahr
Eine Praktikantin beginnt das Anerkennungsjahr am 01.08.2014 im städtischen Kindergarten „Farbenfroh“ Wegberg-Klinkum.
Die Stadt Wegberg hat im laufenden Ausbildungsjahr 2013/2014 auch wieder drei Stellen „Jahrespraktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife“ in der Kernverwaltung angeboten. Die Praktikumsstellen sind seit dem 01.08.2013 mit drei Praktikanten/innen besetzt. Die Jahrespraktika enden planmäßig am 31.07.2014.
Im Sozial- und Erziehungsdienst wurden die zwei Stellen zur Erlangung der vollständigen Fachhochschulreife mit zwei Praktikantinnen besetzt. Die Praktika enden planmäßig am 31.07.2014.
Als Mitveranstalter der Job-Info-Live 2014 im Maximilian-Kolbe-Gymnasium Wegberg am 15.02.2014 war die Stadt Wegberg als Ausbildungsbehörde mit einem eigenen Stand vertreten. Es wurden Ausblicke auf die beruflichen Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung gegeben. Das Ausbildungsangebot der Stadtverwaltung Wegberg wurde, verknüpft mit Berichten „aus erster Hand“ der Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr, durch den Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung vorgestellt. Das Interesse der Besucher war sehr groß, es konnte jedem Interessierten ein allgemeiner Gesamtüberblick über die Stadtverwaltung Wegberg als Ausbildungsbehörde vermittelt werden. Auf Nachfrage wurden die einzelnen Berufsbilder näher erläutert und Informationsmaterial ausgehändigt. Den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes repräsentierten die Mitarbeiterinnen des Familienzentrums Sonnenschein Wegberg-Arsbeck mit einem eigenen Stand.
Die Verwaltung schlägt vor, auch weiterhin über den eigenen Bedarf hinaus auszubilden.
Bei der zum 01.09.2015 zu besetzenden Stelle eines/r Stadtinspektoranwärter(in) handelt es sich um eine Vormerkstelle im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebene (Soldatenversorgungsgesetz- SVG).
Hiernach ist jede neunte Stelle bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst bei den Einstellungsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) mit mehr als 10.000 Einwohnern sowie anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit jeweils mehr als 20 planmäßigen Beamtenstellen den Inhabern eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins vorzubehalten.
Zusammenfassend werden folgende Ausbildungsstellen vorgeschlagen:
- 1 Stelle als Stadtinspektoranwärter(in) zum 01.09.2015 im Studiengang „Bachelor of Laws“ gehobener nichttechnischer Dienst als Vormerkstelle nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SVG,
- 1 Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten,
- 1 Ausbildungsstelle zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe,
- 1 Ausbildungsstelle zur/zum Fachinformatiker für Systemintegration.
Die Ausbildungsstelle „Bauzeichner/in“ wird zum 01.08.2015 noch besetzt sein.
Bezüglich der Praktikumsstellen wird ebenfalls wie in den Vorjahren vorgeschlagen, folgende Stellen innerhalb der Stadtverwaltung Wegberg anzubieten:
- 1 Stelle im Anerkennungsjahr für angehende Erzieher(innen),
- 2 Stellen gelenktes Jahrespraktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife im Sozial- und Erziehungsdienst (je 1 Stelle in den beiden städtischen Kindertageseinrichtungen Wegberg-Arsbeck und Wegberg-Klinkum),
- 3 Stellen gelenktes Jahrespraktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife in der Kernverwaltung,
- 2 Stellen FÖJ (Freiwilliges ökologisches Jahr) bei Baubetriebshof.
- 1 Stelle BFD (Bundesfreiwilligendienst) im Bereich Denkmalschutz
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Ausbildung dauert in allen Berufen 3 Jahre.
Der Anwärtergrundbetrag je Anwärterstelle im gehobenen Dienst beträgt ca. 12.600 Euro jährlich (1051,79 Euro pro Monat brutto). Hinzu kommen individuelle Aufwendungen für Beihilfe (zu den Krankheitskosten) sowie Fahrtkosten zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Köln.
Der Aufwand für die Ausbildungsvergütungen einschließlich Arbeitgeberaufwand beträgt je Ausbildungsstelle 13.300,00 Euro jährlich.
Hinzu kommen bei der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten jeweils Gebühren für die dienstbegleitende Unterweisung beim Studieninstitut für Kommunale Verwaltung in Höhe von rund 1.000,00 Euro im Jahr pro Ausbildungsplatz sowie die hierfür notwendigen Fahrtkosten.
Die Stelle für eine(n) Berufspraktikanten/in im Anerkennungsjahr kostet rund 21.300,00 Euro jährlich. Diese Kosten werden zu 79 % durch die Pro-Kopf-Pauschale nach dem Kindergartengesetz finanziert.
Die fünf Stellen für ein gelenktes Jahrespraktikum (3 Stellen in der Kernverwaltung, 2 Stellen in den Kindergärten) kosten pro Praktikumsplatz ca. 2.700,00 Euro jährlich.
Die Kosten für die beiden FÖJ-Stellen beim Baubetriebshof betragen jährlich ca. 4.450,00 Euro je Stelle. Hierbei ist zu erwähnen, dass der Landschaftsverband Rheinland Fördermittel in Höhe von 3.804,00 Euro je Praktikumsplatz an die Stadt Wegberg gewährt, so dass auch hier über 85 % der entstehenden Kosten wieder ausgeglichen werden können.
Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes entstehen pro Teilnehmer jährlich Kosten in Höhe von 3024,00 Euro. Der Bund erstattet die Aufwendungen für das Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer Höchstgrenze von 3000,00 Euro / Jahr (für kindergeldberechtigte Freiwillige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) bzw. 4200,00 EUR/ Jahr (für Freiwillige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben).
Die gesamten Ausbildungskosten werden beim Produkt 01.08.00 „Personalmanagement“ veranschlagt, wobei die Ausbildungsvergütungen und der Anwärtergrundbetrag einschließlich der Nebenkosten wie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Beihilfen bei den Sachkonten „Personalaufwendungen“ und die Seminar- und Fahrtkosten beim Sachkonto „Ausbildungskosten“ zu veranschlagen sind.
Alternativen:
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personalausschuss empfiehlt dem Rat, für das Jahr 2015 folgendes Ausbildungsplatzangebot zu beschließen:
- 1 Stelle als Stadtinspektoranwärter (in) zum 01.09.2015 im Studiengang „ Bachelor of Laws“- gehobener nichttechnischer Dienst-, (Vormerkstelle nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
- 1 Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten,
- 1 Ausbildungsstelle zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe,
- 1 Ausbildungsstelle zur/zum Fachangestellten für Systemintegration,
- 1 Stelle Anerkennungsjahr für angehende Erzieher(innen),
- 3 Stellen gelenktes Jahrespraktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife in der Kernverwaltung,
- 2 Stellen gelenktes Jahrespraktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife im Sozial- und Erziehungsdienst ( je 1 Stelle in den beiden städtischen Kindertageseinrichtungen Arsbeck und Klinkum),
- 2 Stellen FÖJ (Freiwilliges ökologisches Jahr) beim Baubetriebshof,
- 1 Stelle BFD (Bundesfreiwilligendienst) im Bereich Denkmalschutz.
