Empfehlungsvorlage - VO/2690/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird auf die Beratungsvorlage VO/2584/13 verwiesen. Der Personalausschuss hatte in seiner Sitzung am 03.12.2013 entschieden, den Stellenplan zurück an die Verwaltung zu verweisen und diesen gemeinsam mit dem Haushaltsplan 2014 in die Beratung einzubringen, da der Stellenplan nach § 79 Abs.2 GO NRW Anlage des Haushaltsplanes ist.

 

Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat die mit dieser Beratungsvorlage vorgelegte Fassung des Stellenplanes 2014 in der Zwischenzeit überarbeitet und nunmehr folgende neue Gliederung auf der Grundlage des § 8 GemHVO NRW erstellt:

 

a)     Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014,

b)     Stellenübersicht für das Haushaltsjahr 2014 und

c)     Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der informatorisch beschäftigten Dienstkräfte (2014)

 

Auf die entsprechenden Anlagen zu dieser Vorlage wird verwiesen.

 

Die bislang bekannte Fassung des Stellenplanes (sog. Namensplan), die neben den Daten des eigentlichen Stellenplanes auch Informationen zu Stellenbewertungen, Stelleninhaber/innen und ggf. Personalplanungen enthielt, wurde (lediglich redaktionell geändert) in einen Stellenbesetzungsplan umgewandelt, der aufgrund des  § 7 Abs.2 Buchstabe a) der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse nichtöffentlich behandelt werden muss.

 

Der Stellenplan 2014 weist eine Gesamtstellenzahl in Höhe von 195,47 Stellen aus. Im Vergleich mit dem Stellenplan 2013 (194,70 Stellen) entspricht dies einer Steigerung in Höhe von 0,77 Stellen. Diese Gesamtveränderung ergibt sich in Bezug auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen. Im Bereich der tariflich Beschäftigten ist ein Rückgang in Höhe von 2,74 Stellen zu verzeichnen, während die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst um 2,47 Stellen zunehmen. Im Bereich der Beamtenstellen ist ein leichter Zuwachs in Höhe von 1,04 Stellenanteilen zu verzeichnen.

 

Für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes muss –wie auch in den Vorjahren- darauf hingewiesen werden, dass sich der Stellenbedarf in diesem Bereich an den konkreten Belegungszahlen der städtischen Kindertageseinrichtungen orientiert und es bedingt durch die Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW zu Zuschussgewährungen und Refinanzierungen bis zu einer Quote von rund 79 % kommt.  

 

Das ausgewiesene Angebot an Ausbildungsstellen beruht auf den bisherigen Beschlussfassungen des Personalausschusses.

 

Die Ziele des Frauenförderplanes wurden berücksichtigt. Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wegberg haben rechtzeitig einen Entwurf des Stellenplanes erhalten. Die Stellungnahmen sind beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Personalaufwendungen 2014 sind bei den Sachkonten der jeweiligen Produkte im Teilergebnisplan veranschlagt.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personalausschuss schlägt dem Rat vor, den Stellenplan 2014 in der vorliegenden Form zu beschließen.

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Anlagen

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