Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2749/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.03.2014 hat die SPD-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:

 

„Resolution Entlastung der kommunalen Haushalte“

 

Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 53 ff SGB XII teilen sich nach § 97 Abs. 2 SGB XII, § 2 AG-SGB XII NRW und § 2 AV-SGB XII NRW der Landschaftsverband als überörtlicher Träger und die Kreise/kreisfreien Städte als örtliche Träger. Zu einer direkten Entlastung der Haushalte kreisangehöriger Kommunen wird das Bundesteilhabegesetz nicht führen. Ob die im Koalitionsvertrag erwähnte finanzielle Entlastung über den Weg einer verringerten Landschafts- und Kreisumlage bei den kreisangehörigen Kommunen ankommt, bleibt abzuwarten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat fasst einen Beschluss nach Beratung in der Sitzung.

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Anlagen

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