Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2749/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.03.2014 betreffend "Resolution Entlastung der kommunalen Haushalte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.04.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.03.2014 hat die SPD-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:
„Resolution Entlastung der kommunalen Haushalte“
Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 53 ff SGB XII teilen sich nach § 97 Abs. 2 SGB XII, § 2 AG-SGB XII NRW und § 2 AV-SGB XII NRW der Landschaftsverband als überörtlicher Träger und die Kreise/kreisfreien Städte als örtliche Träger. Zu einer direkten Entlastung der Haushalte kreisangehöriger Kommunen wird das Bundesteilhabegesetz nicht führen. Ob die im Koalitionsvertrag erwähnte finanzielle Entlastung über den Weg einer verringerten Landschafts- und Kreisumlage bei den kreisangehörigen Kommunen ankommt, bleibt abzuwarten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
74,3 kB
|
