Empfehlungsvorlage - VO/2765/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Pflegevertrages mit dem FC Wegberg-Beeck 1920 e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.04.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.05.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 23.10.2012 beschlossen, den bestehenden Pflegevertrag mit dem FC Wegberg-Beeck 1920 e.V. vorsorglich zu kündigen, um vor dem Hintergrund der Neuregelung der Vereinsangelegenheiten nach angemessenen Bedingungen für eine Übernahme der Pflegeleistung durch den Verein zu suchen.
Diesen Beschluss hat die Verwaltung umgesetzt.
Der Verein hatte das Gelände des „Tennensportplatzes Beeck“ in seine Verantwortung übernommen und sich verpflichtet, den Betrieb, die Pflege und die Unterhaltung des damaligen Tennensportplatzes, der Grünanlagen und des darauf befindlichen städtischen Sportlerheimes (insgesamt 26.526 m²) zu übernehmen. Mit Ausnahme des Fixbetrages zu den Pflege- und Unterhaltungskosten entstehen der Stadt keine weiteren Kosten für diese überragende und sehr gut gepflegte Sportanlage.
Der FC Wegberg-Beeck 1920 e.V. hat den ehemaligen Tennensportplatz, der sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand (Fotos Anlage 1) befand, unter Einsatz von erheblichen Eigenmitteln in eine vorbildliche Trainingsanlage umgewandelt. So ist mit einem Zuschuss von 100.000 € aus dem Konjunkturpaket II und im Einvernehmen mit der Verwaltung und dem Rat der ehemalige Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umgewandelt worden. Zusätzlich hat der Verein in kompletter Eigenleistung zwei Kleinspielfelder, je einen als Kunstrasenplatz und einen als Naturrasenplatz, finanziert und eingebaut. Auf diesen Kleinspielfeldern und dem Kunstrasenplatz trainieren wöchentlich über 260 Jugendspieler. Die Jugendarbeit des Vereines ist bezogen auf das Leistungsniveau und den Umfang vorbildlich.
Das städtische Gebäude mit Umkleideräumen/Kabinen und Sanitäranlagen neben dem ehemaligen Tennenplatz ist ebenfalls unter großem finanziellen Aufwand renoviert und instandgesetzt worden. Auch diese Maßnahmen an einem städtischen Gebäude sind alleine vom Verein finanziert worden.
Die vom FC Wegberg-Beeck 1920 e.V. getätigten Investitionen sind im Überblick den Fraktionen bereits mit Schreiben des Vereins vom 12. September 2012 zugegangen. Hierin werden die Investitionen und Unterhaltungsausgaben von 1991 bis August 2012 mit insgesamt 705.798,00 € beziffert. Die jährlichen laufenden Kosten werden mit rund 72.000 € beziffert. Dies stellt unter Berücksichtigung der Investitionskosten eine durchschnittliche jährliche Belastung des Vereins für die städtische Sportanlage von rund 105.000 € dar.
Für den Neubau, die Unterhaltung und die Pflege im oben beschriebenen Umfang erhielt der FC Wegberg-Beeck 1920 e.V. einen pauschalen Zuschuss der Stadt in Höhe von 28.000 € im Jahr. Für die Sportanlage Waldstadion, die im privaten Eigentum steht, wurden keine Zuschüsse geleistet.
Die Situation um die Sportanlage in Beeck ist einmalig im Stadtgebiet. Die Verwaltung muss einräumen, dass eine Pflege dieser städtischen Sportanlage im erforderlichen Maße mit den angrenzenden Park- und Gemeinflächen vom städtischen Bauhof nicht geleistet werden kann. Hierzu fehlen die entsprechenden personellen und maschinellen Voraussetzungen. Der Verein hat die zur Pflege erforderlichen Maschinen bereits angeschafft und beschäftigt auch einen eigenen Platzwart, der entsprechend fortgebildet wurde und die erforderlichen Arbeiten leisten kann. Das Niveau der Pflege ist Voraussetzung für den Spielbetrieb in der hohen Leistungsklasse „Mittelrheinliga“, in der der Verein spielt.
Um den Sportbetrieb in der bisherigen Qualität nicht zu gefährden, soll der Pflegevertrag in aktualisierter Form neu abgeschlossen werden (Laufzeit: 01.07.2014-31.12.2020). Es ist eine Pflegepauschale in Höhe von 28.000 € jährlich vorgesehen. Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt dieser Vorlage bei.
Für die anderen Fußballvereine, die städtische Sportanlagen nutzen, sollen die städtischen Pflegeleistungen zunächst im bisherigen Umfang weiter vom Baubetriebshof erbracht werden. Es ist beabsichtigt, auf der Basis verlässlicher Daten Verhandlungen mit den Vereinen zu führen, um eine Übernahme von Leistungen durch die Vereine zu erreichen, soweit dies möglich und sinnvoll erscheint. Nach Abschluss der Gespräche wird dem Rat über das Ergebnis berichtet und ein entsprechender Vorschlag unterbreitet. Vereinseigene Sportanlagen bleiben ausdrücklich unberücksichtigt.
Es sei ausdrücklich betont, dass es sich bei der vorgeschlagenen Regelung nicht um eine Vereinsförderung, sondern um eine Übertragung von städtischen Aufgaben an einen Verein handelt, der hierfür eine Pflegepauschale erhält, die wesentlich geringer ausfällt, als es dem tatsächlichem Pflege- und Unterhaltungsaufwand entsprechen würde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
583,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
