Entscheidungsvorlage - VO/2766/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hatte am 15.10.2013 beschlossen, für das Jahr 2014 die Energiekostenbeiträge für Sporthallen auf 25% der am 14.05.2013 in der Hallen-, Sportplatz- und Raumbenutzungsgebührenordnung beschlossenen Beträge zu reduzieren. Ferner war die Verwaltung beauftragt worden, die Energiekosten der einzelnen Sporthallen bis April 2014 zu ermitteln und Rückmeldungen der Vereine zu sammeln sowie auf der Grundlage dieser Aufstellung zusammen mit Vereinsvertretern die Energiekostengestaltung für die Jahre ab 2015 zu besprechen.

 

Mit Schreiben vom 18.11.2013 hatte die CDU-Ratsfraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse in Bezug auf diese Energiekostenbeiträge für die Sporthallennutzungen beantragt, für den Fall, dass sich aus der Kostenerhebung Mehreinnahmen ergeben sollten, diese Mehreinnahmen zweckgebunden für Sanierungsmaßnahmen in den genutzten Hallen einzusetzen.

 

In der Ratssitzung am 18.02.2014 stellte der CDU-Fraktionsvorsitzende unter dem Tagesordnungspunkt 6.4 (Vereinsförderung 2014) den mündlichen Antrag, die Hallen-, Sportplatz- und Raumbenutzungsgebührenordnung außer Kraft zu setzen und ersatzlos zu streichen und die Organisation der Bewirtschaftung in die Hände der Verwaltung zu legen, die unter Beteiligung der Dachverbände der Vereine die Nutzung eigenverantwortlich regeln solle. Nach kurzer Diskussion waren sich die Fraktionen einig, dass der Antrag in der nächsten BiKSS-Sitzung beraten werden solle. 

 

Die Verwaltung hatte aufgrund der geltenden und verbindlichen Beschlusslage vom 15.10.2013 Erträge aus Hallennutzungen durch die Sportvereine in Höhe von 12.687,00 € in den Haushalt 2014 eingeplant, der zwischenzeitlich mit diesen Erträgen auch so beschlossen worden ist.

 

Am 20.03.2014 hat sich die Verwaltung mit 25 Vertretern der hallensporttreibenden Vereine, mit 3 Vertretern des Stadtsportverbandes und mit 7 Vertretern der Ratsfraktionen zusammengefunden, um über eine verträgliche Lösung der Kostenbeiträge zur Hallennutzung zu sprechen und nach Möglichkeit eine einvernehmliche Übereinkunft zu erzielen. Als Gesprächseinstieg diente eine Aufstellung der nutzungsbedingten Kosten für eine Einfachsporthalle (Hauptschule), für die Zweifach- und die Dreifachsporthalle, die auch auf ausdrücklichen Wunsch der Vereinsvertreter erstellt wurde. Die entsprechende Kostenzusammenstellung liegt als Anlage 1 bei.

 

Die dort errechneten Kosten pro Nutzungsstunde in Höhe von 9.33 € sprengen um ein Vielfaches den Rahmen der Beträge, die die Vereine bereits seit 1995 (mit 1,02 € pro Nutzungsstunde für Erwachsene) leisten, und der Beträge, die den Vereinen bereits im Hinblick auf den Ratsbeschluss im Oktober 2013 mitgeteilt worden waren. Eine Umlage der gesamten Kosten ist aus diesem Grunde unrealistisch und würde dazu führen, dass die betroffenen Vereine ihre Tätigkeiten einstellen müssten. Das dies ausdrücklich nicht Wille des Rates und der Verwaltung ist, wurde in der Zusammenkunft auch so deutlich dargestellt.

 

Relativ schnell konnte am 20.03.2014 Einvernehmen über die folgenden zwei Eckpunkte erzielt werden:

 

  1. Eine unentgeltliche Hallennutzung wird weder seitens der großen Mehrheit der  Vereinsvertreter noch seitens des Stadtsportverbandes erwartet.
  2. Andererseits ist es nicht Ziel, kostendeckende Beiträge zu erheben.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung am 20.03.2014 drei mögliche Berechnungsmodelle zur Diskussion gestellt. Bezugsgröße war in allen drei Varianten der für den Haushalt 2014 eingeplante Ertrag von insgesamt 12.687,00 € bzw. eine sich daran anlehnende Größenordnung von 10.000 bis 15.000 €:

 

  1. Alle Stunden und Nutzer werden gleich gehalten, es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen und der in Anspruch genommenen Nutzungszeit.

oder

  1. Keine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, aber Unterschiede in der Nutzungszeit der Halle vor/nach 19.00 Uhr.

oder

  1. Jugendstunden sollen weiter frei sein, Erwachsene sollen mehr zahlen.

 

Nach eingehender Diskussion sprachen sich die allermeisten Vereinsvertreter und der Vorsitzende des Stadtsportverbandes bei einer Meinungsabfrage für das Modell 1 aus. Maßgeblich dafür war, dass bei diesem Berechnungsmodell der Beitrag pro Stunde unter einem Euro liegt. Ferner brachten die Vereinsvertreter ihre Erwartung zum Ausdruck, dass dieser Beitrag im Sinne von Planungssicherheit dann aber für mehrere Jahre gelten solle. Auch die Verwaltung favorisiert das Modell 1, weil es zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands führt und zusätzlich notwendigen Kontrollaufwand überflüssig macht.

 

Unter Zugrundelegung der jetzigen Nutzungszeiten würden bei Modell 1 folgende Beiträge zu folgendem Gesamtertrag pro Haushaltsjahr führen:

 

 

Einheitlicher

Betrag/Stunde:

0,85 €

0,90 €

 

0,95 €

 

Beitrag/Gesamt:

 

10.185,81 €

 

10.784,97 €

 

11.384,14  €

 

 

Damit keine Spitzabrechnung der tatsächlichen Stunden erfolgen muss (Ausnahme bildet hier eine längere Sperrung einer Turnhalle durch die Verwaltung), soll pauschal von einer Nutzung der Sporthallen in 38 Wochen (bislang 40 Wochen) ausgegangen werden - bei saisonaler Nutzung entsprechend verringert um die Hälfte. So wird in der Verwaltung zusätzlicher Arbeitsaufwand für erforderliche Verrechnungen vermieden.

In den Ferienzeiten bleiben die Turn- und Sporthallen weiterhin gesperrt, damit eine Urlaubsabwicklung der Hausmeister, eine Reinigung und eine Reparatur oder Instandsetzung der Geräte und der Gebäude planbar erfolgen kann.

 

Die errechneten Beträge sollen zukünftig jährlich in einer Summe zum 30.06. erhoben werden. Als Berechnungsgrundlage gilt der sog. Hallenbenutzungsplan (Stand 01.05. des jeweiligen Jahres).

 

Ein unterjähriger Tausch von zugeteilten Stunden ist nur unter Beteiligung der Verwaltung möglich und wird nicht mit der pauschalen Zahlung verrechnet. Unterjährig neu zugeteilte oder aufgegebene Nutzungszeiten werden erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt.

 

Die Verwaltung schlägt wegen der knappen Haushaltslage vor, es für das Jahr 2014 beim Beschluss vom 15.10.2013 zu belassen und ab dem Haushaltsjahr 2015 pro Nutzungsstunde einen einheitlichen Betrag von 0,90 € festzusetzen.

 

Da neben der dadurch erforderlich werdenden Anpassung noch weitere Formalien und geringfügige inhaltliche Änderungen umzusetzen sind, wird eine komplett überarbeitete Neufassung (Anlage 2) vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die hieraus entstehenden Einnahmen werden im Haushaltsplanentwurf 2015 entsprechend veranschlagt.

 

Alternativen:

Alternativen sind in der Höhe des zu erhebenden Stundensatzes denkbar und können sich aus der Beratung ergeben.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Hallen-, Sportplatz- und Raumbenutzungsgebührenordnung der Stadt Wegberg vom 13.05.2013 mit Ablauf des 31.12.2014 aufzuheben und die beiliegende „Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Wegberg für die Nutzung der städtischen Sportstätten und anderer Räumlichkeiten durch Wegberger Vereine“ zu beschließen.

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Anlagen

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