Entscheidungsvorlage - VO/2778/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer internationalen Förderklasse an der KGS-Arsbeck, Teilstandort Wildenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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29.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Nachfrage des Schulamtes im Kreis Heinsberg hat die Verwaltung Interesse an der Einrichtung einer Internationalen Förderklasse in der Primarstufe (IFK) an der KGS Arsbeck – Teilstandort Wildenrath bekundet. Insgesamt sollen im Kreis Heinsberg 2 Gruppen eingerichtet werden.
Bedingt durch die Öffnung der Grenzen und der freien Wohnortwahl in der EU kommt es immer häufiger vor, dass Kinder, die der Schulpflicht in Deutschland unterliegen, nicht beschult werden können, da keinerlei Sprachkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Dies stellt die Regelschulen immer wieder vor große Probleme im täglichen Unterricht. Für die Sekundarstufe 2 besteht eine solche Klasse bereits in Hückelhoven. Für den Nordkreis soll eine entsprechende Beschulung in der Primarstufe übergreifend in Wegberg an der KGS Arsbeck im Teilstandort Wildenrath erfolgen.
Durch die Einrichtung wird ein Klassenraum belegt, in dem die Kinder als zentrale Lerngruppe unterrichtet werden. In übergreifenden Fächern wie Kunst, Musik und Sport kann eine gemeinsame Beschulung mit den anderen Schülerinnen und Schülern erfolgen. Die Verweildauer in dieser Lerngruppe wird vom Schulamt mit etwa 6 Monaten angegeben. Hiernach wechseln die Schülerinnen und Schüler an ihre Stammschule und werden dort in Regelklassen unterrichtet. Ein Verbleib in Regelklassen an der GS Wildenrath ist möglich.
Die Verwaltung sieht hier eine Chance des Standortes sich weiter zu profilieren und begrüßt den mit einer Einrichtung der Lerngruppe verbundenen Zuwachs im Kollegium. Dies wird zukünftig auch die Aufsichtsaufgaben auf eine breitere Basis stellen und das Schulleben bereichern.
Eine IFK kann den Standort bereichern, wenn alle Beteiligten hinter einer Einrichtung stehen und das Konzept aktiv mit Leben füllen. Um hier Sicherheit zu haben, hat die Verwaltung im Rahmen einer Lehrerkonferenz das Thema mit der zuständigen Schulrätin vorgestellt und ein Meinungsbild eingefangen. Die einzelnen Lehrkräfte und die Schulleitung haben einstimmig die Einführung begrüßt und dieser zugestimmt, so dass die Planung auf eine breite Basis gestellt wurde. Die Verwaltung beabsichtigt der Einrichtung zuzustimmen. Die konzeptionelle Aufarbeitung des Themas obliegt der Schulleitung.
Ausdrücklich wurde festgestellt, dass eine Einführung der IFK kein Hindernis bei der Einrichtung neuer Klassen am Standort Wildenrath bedeutet.
Bislang ist mit den umliegenden Städten vereinbart, dass entstehende Fahrtkosten zur IFK nach dem Wohnortprinzip abgerechnet werden. Hier beabsichtigt die Verwaltung eine gleichlautende Vereinbarung mit den entsendenden Städten zu treffen, so dass ein zusätzlicher finanzieller Aufwand nicht entsteht.
