Entscheidungsvorlage - VO/2779/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 27.03.2014 hat die Fraktion „Freie Wähler“ beantragt, die Pavillionklassen an der Erich Kästner Grundschule – Teilstandort Merbeck abzureißen. Auf die Vorlage VO/2759/14 und den Anhang dazu wird Bezug genommen.

In dieser Angelegenheit wurde bereits vielfach mit der Schulpflegschaft und einer Elterninitiative gesprochen. Die grundsätzliche Sinnhaftigkeit eines Abrisses wird von der Verwaltung bejaht. Mit der Stilllegung von Räumen und Gebäuden sollte immer nach zeitnahen alternativen Nutzungsmöglichkeiten oder einer Vermarktung  gesucht werden. Für die Pavillionklassen am Grundschulstandort Merbeck ist eine weitere Verwendung aufgrund des baulichen Zustandes ausgeschlossen, so dass hier nur ein Abriss in Frage kommt. Auf Wunsch der Eltern soll an dieser Stelle eine Rasenspielfläche entstehen. Diese könnte für die Offene Ganztagsgrundschule auch mit entsprechenden Spielmöglichkeiten ausgestattet werden.

Auch der Verwaltung ist berichtet worden, dass auf dem Schulgelände Ratten beobachtet worden sein sollen. Entsprechende Untersuchungen eines Fachunternehmens konnten einen Befall aber nicht feststellen. Auch ein Schimmelproblem ist gemeldet worden. Da die Räume nicht mehr beheizt werden, kann eine Entwicklung von Kondenswasser nicht ausgeschlossen werden. Die Belastung der Pavillions durch Schadstoffe ist ebenfalls geprüft worden. Auch hiervon geht eine Gefahr nicht aus, so dass ein Abriss aus diesen Gründen nicht zwingend erforderlich ist. Trotzdem ist auch die Verwaltung der Meinung, dass das vorhandene Bild nicht zur Attraktivitätssteigerung der Schule beiträgt und ein Abriss sobald als möglich vorgenommen werden sollte.

Der zuständige Fachbereich beziffert die Aufwendungen für den Abbruch und die Entsorgung mit rund 26.000 €.

In der Anlagenbuchhaltung werden die Pavillionklassen derzeit mit einem Wert von 46.881,79 € geführt. Dem gegenüber steht noch ein Sonderposten in Höhe von 15.942,35 €, der bei einem Abriss aufgelöst werden könnte. Die Nutzungsdauer der  Pavillionklassen läuft noch bis zum 31.12.2024.

Der Anlagenbuchwert und der Sonderposten würden im Falle eines Abrisses im Rahmen des Jahresabschlusses des Abrissjahres mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

Die erforderlichen Abriss- und Entsorgungsaufwendungen würden die  Ergebnisrechnung –verringert durch die anteilig jährlichen Aufwendungen für Abschreibungen- belasten. Dies ist für das Haushaltsjahr 2014 nicht darstellbar.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Ansatz in die Haushaltsplanung 2015 einzubringen.

Über eine Umsetzung ist dann im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr als zuständigen Fachausschuss zu berichten und zu entscheiden.

Loading...