Entscheidungsvorlage - VO/2782/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Aktiv für Wegberg hat mit Datum vom 28.03.2014 einen Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt. Es wird auf die Vorlage VO/2761/14 Bezug genommen.

 

In der Vergangenheit sind Heimbewohner, die vor der Heimaufnahme ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Wegberg hatten, zum Weihnachtsfest mit einem kleinen Geschenk bedacht worden. Hiermit sollte die Verbundenheit ihrer Heimatstadt mit ihnen dokumentiert werden.

 

Diese Regelung ist durch Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 16.11.2010 geändert worden. Der Beschluss lautete:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt,

1.  jedem ehemaligem Bürger der Stadt Wegberg, der in einem bekannten Seniorenwohnheim untergebracht ist, ein Weihnachtsgeschenk im Werte von 10 € zu überbringen (für 2010).

2. Für Folgejahre soll auf die Geschenke verzichtet und im Wege eines auslaufenden Verfahrens Grußkarten an die jetzt bekannten Heimbewohner versendet werden.

 

Ausschlaggebend für diese Änderung der Verfahrensweise war ausdrücklich nicht der Sparwillen des Rates sondern die Tatsache, dass es in den letzten Jahren bei der Durchführung vermehrt zu Ungerechtigkeiten gekommen ist.

 

Bis vor einigen Jahren war es in der Regel so gewesen, dass die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger von Angehörigen im eigenen Haus oder im Hause der Angehörigen betreut und gepflegt wurden. Wenn jemand in ein Seniorenwohnheim zog, war dies oft ein Seniorenheim im näheren Umkreis.

 

Davon kann immer weniger ausgegangen werden. Zum einen bringt die zunehmende Arbeitsmobilität es mit sich, dass es bei weitem nicht mehr selbstverständlich ist, dass Kinder am selben Wohnort wie ihre Eltern Arbeit finden. Inzwischen folgen nicht selten Eltern im Alter ihren Kindern - in ein Seniorenwohnheim oder Pflegeheim an deren Wohnort. Zum anderen ziehen Wegberger Seniorinnen und Senioren, selbst wenn sie die Ortsnähe suchen, nicht automatisch in Wegberger Einrichtungen. Ehemalige Wegberger Bürgerinnen und Bürger sind also durchaus auch in Senioreneinrichtungen im ganzen Kreisgebiet oder in angrenzenden Kommunen (z. B. in Linnich oder Nettetal) anzutreffen.

 

Umgekehrt würde jemand, der aus einem anderen Ort in eine eigene Wohnung nach Wegberg und von dort aus in ein Wegberger Seniorenheim zieht, ein Geschenk erhalten können, obwohl er eventuell zuvor nur ganz kurz in Wegberg gelebt hat und sich womöglich gar nicht mit Wegberg identifiziert.

 

Dies alles sind Gründe, die bereits 2010 dazu geführt haben, die bis dahin herrschende Praxis aufzugeben.

 

Ein sinnvolles Geschenk wäre sicherlich, alle Bewohnerinnen und Bewohner der örtlichen Heime zum Weihnachtsfest zu besuchen und als derzeitige Bürgerinnen und Bürger Wegbergs mit Glückwünschen zu bedenken. Diese Verfahrensweise wird vielerorts so praktiziert. Das persönliche Gespräch und die persönliche Anteilnahme dürfte ein größeres Geschenk sein als ein Geldbetrag oder ein Geschenk im Werte von 10 €. Hier bleibt es den Fraktionen unbenommen, entsprechende Aktionen in den örtlichen Heimen zu initiieren.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Es soll weiter auf die Geschenke verzichtet und im Wege eines auslaufenden Verfahrens Grußkarten an die jetzt bekannten Heimbewohner versendet werden.

Loading...