Entscheidungsvorlage - VO/2784/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Ab dem 01.01.2014 sind die überarbeiteten Richtlinien zur Vereinsförderung in Kraft. Unter Ziffer 5 werden die Investitionszuschüsse an Vereine geregelt:

 

 

5. INVESTITIONSFÖRDERUNG

 

5.1 Für den Erwerb eigener Grundstücke, den Bau eigener Sportanlagen oder Vereinsheime erhalten Vereine, die im Sinne von Abschnitt II Ziffer 3 als förderfähig anerkannt sind, einen Investitionszuschuss in Höhe 20 % der nachgewiesenen und zuvor von dem nach der Hauptsatzung zuständigen Gemeindeorgan als förderfähig anerkannten Kosten, maximal jedoch 80.000 €.

 

5.2 Von der Förderung gänzlich ausgenommen bleiben diejenigen Teile von Vereinsanlagen, die gegen Entgelt vermietet oder verpachtet werden oder werden können.

 

5.3 Voraussetzung für eine Investitionsförderung gemäß Ziffer 5.1 ist, dass eine haushaltsrechtliche Finanzierung durch die Stadt möglich ist, mit der Maßnahme vor Stellung des Zuschussantrages noch nicht begonnen wurde und eine Folgekostenberechnung vorgelegt wird. Die grundsätzliche Unterhaltung des geförderten Objektes muss sichergestellt sein. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.

 

5.4 Unterhaltungsmaßnahmen an bereits bestehende Vereinseinrichtungen sind mit dem Grundförderbetrag bereits abgegolten und nicht förderfähig.

 

 

 

 

Es sind die folgenden 3 Anträge auf Förderungen von Investitionsmaßnahmen von förderungswürdigen Vereinen eingegangen:

 

Verein

Maßnahme

Geplante Kosten

Zuschuss 20%

Sportfreunde Uevekoven

Tribünenbau am Kunstrasenplatz (städt. Gelände)

25.125,35 €

5.025,07 €

Tennisclub Wegberg

Einrichtung von 4 Kleinspielfelder für Jugendliche

5.000,00 €

1.000,00 €

Schießsportfreunde Wegberg 1997 e.V.

Errichtung eines Gewehrstandes

26.000,00 €

Pauschal 5.000,00 €

 

 

  1. Zuschuss Sportfreunde Uevekoven

 

Die Sportfreunde Uevekoven beabsichtigen eine überdachte Tribüne am neuen Kunstrasenplatz zu errichten. Diese Maßnahme ist als Bau einer Sportanlage zuschussfähig, da eine angemessene Tribüne zu einem Wettkampfstadion gehört. Die Investitionskosten werden mit 25.125,35 € beziffert. Die Folgekosten werden im Rahmen der Bewirtschaftung der Platzanlage vom Verein übernommen.

 

Der pauschale Zuschuss von 20% der anerkennungsfähigen Kosten soll in Höhe von 5.025,07 € entsprechend der Richtlinien übernommen werden.

 

 

  1. Zuschuss Tennisclub Wegberg

 

Der Tennisclub Wegberg beabsichtigt, einen Tennisplatz zurückzubauen und an dieser Stelle vier Kleinspielfelder für Jugendliche zu errichten. Der Aufwand hierfür wird mit 5.000,00 € beziffert.

 

Hierbei handelt es sich um die neue Erstellung eines speziellen Spielfeldes für Kinder. Das Engagement des Vereines für die Kinder und Jugendlichen wird von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Die Folgekosten werden im Rahmen der Bewirtschaftung der Platzanlage vom Verein übernommen.

 

Der pauschale Zuschuss von 20% der anerkennungsfähigen Kosten soll in Höhe von 1.000,00 € entsprechend den Richtlinien übernommen werden.

 

 

 

  1. Zuschuss Schießsportfreunde Wegberg 1997 e.V.

 

Die Schießsportfreunde Wegberg 1997 e.V. haben in Eigenleistung und mit viel Engagement eine Schießsportanlage am Kiefernweg errichtet. Hierzu hat die Stadt Wegberg einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € geleistet.

 

Leider muss man festhalten, dass der Schießsportverein in einer Zeit, in der von einer Landesförderung von Sportanlagen auf Fördermöglichkeit durch die Sportpauschale umgestellt wurde, mit dem Bau begonnen hat. Nach Schilderung des Vereinsvorsitzenden wurden seinerzeit durch die Bezirksregierung Zuschüsse zum Bau einer Schießanlage in Aussicht gestellt, die nicht zur Auszahlung gelangten. In dieser Phase ist ein Zuschuss bei der Kommune nicht beantragt worden, weil von einer Förderung durch das Land ausgegangen wurde.

 

Unzweifelhaft wurden bislang bereits erhebliche Mittel in den Bau der Anlage investiert. Ein Zuschuss nach den gültigen Vereinsrichtlinien zu diesen Kosten ist daher nicht mehr möglich.

 

Der Verein erweitert derzeit die bestehende Sportanlage um eine Gewehrbahn, die zur Abrundung des Angebotes noch fehlt. Die Arbeiten wurden begonnen, Kellerwände wurden bereits erstellt, die Arbeiten liegen bereits seit einiger Zeit unvollendet. Hier ist zum Abschluss der Arbeiten noch eine Betondecke erforderlich, deren Erstellung mit Kosten in Höhe von 26.000,00 € (Angebote liegen vor) angegeben wird. Die Arbeitsleistung wird von Fachleuten des Vereins unentgeltlich vorgenommen.

 

Aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles hält die Verwaltung es für vertretbar, hier einen Zuschuss zu den Kosten der Decke in Höhe von pauschal 5.000,00 € zu gewähren. Der Vorstand soll auf die Einmaligkeit und letzte Zuschussgewährung hingewiesen werden.

 

Weitere Zuschüsse sollen nur noch geleistet werden, soweit mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde.

 

 

Die Vereine werden im Bewilligungsbescheid aufgefordert, die entstandenen Kosten in der veranschlagten Höhe nachzuweisen. Zuviel gewährte Zuschüsse sollen zurückgefordert werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es fallen Ausgaben in Höhe von 11.025,07 € an. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Produkt 080200 im Sachkonto 531812 (Zuschüsse Vereine) in Höhe von 11.026 € bereit.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport gewährt folgende Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen:

 

  1. Sportfreunde Uevekoven e.V.                                          5.025,07 €
  2. Tennisclub Wegberg e.V.                                                        1.000,00 €
  3. Schießsportfreunde Wegberg 1997 e.V.                            5.000,00 €

 

Die entstandenen Kosten sind nach Durchführung der Maßnahmen nachzuweisen. Zuviel gewährte Zuschüsse sind zurückzufordern.

 

Loading...