Empfehlungsvorlage - VO/0404/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung einer öffentlichen Straßenfläche zwischen den Sportplätzen in Beeck; Widerspruchsverfahren und allgemeine Beschwerden zum Spielbetrieb FC-Wegberg-Beeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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13.03.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.04.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 26.01.2007
hatte die SPD-Fraktion in einer Anfrage nach der Geschäftsordnung um einen
Sachstandsbericht gebeten.
Auf Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 20.12.2005 soll der Weg zwischen den Sportplätzen in Beeck
für die Öffentlichkeit gesperrt werden. Der Entscheidung liegt ein Antrag des
Sportvereins FC Wegberg-Beeck 1920 eV. vom 07.12.2005 zugrunde, der in einer
Zusammenlegung der Sportplätze zu einer geschlossenen Anlage erhebliche
Vorteile (Sicherung des Geländes,. Vermeidung von Verschmutzungen durch Hunde
usw.) sieht. Der Öffentlichkeit soll durch den Verein eine befestigte
Wegverbindung neben dem Rasenspielplatz als Alternative zum gesperrten Weg
angeboten werden. Der ursprüngliche Weg ist als Wanderweg A 2,3 des Vereins
Linker Niederrhein e.V. gekennzeichnet. Der Ersatzweg ist im Zusammenhang mit
der Anlegung weiterer PKW Stellplätze mittlerweile angelegt worden.
Die Verwaltung hat das
förmliche Verfahren zur Einziehung einer öffentlichen Straßenfläche auf
Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes NRW durchgeführt. Dabei wurde zunächst
für die Dauer von 3 Monaten die Absicht zur Einziehung der Wegeparzelle
öffentliche bekannt gemacht. Die Einziehung aus öffentlichem Interesse wird mit
dem Wegfall der Verkehrsbedeutung aufgrund des neu errichteten Ersatzweges
begründet. Der Verein Linker Niederrhein hat im Verfahren der Umlegung des
Wanderweges zugestimmt. Die Einziehung wurde als Allgemeinverfügung am
14.08.2006 öffentlich bekannt gemacht. Gegen die Einziehung hat Herr Greuel fristgerecht
den Rechtsbehelf des Widerspruchs eingelegt.
Der Widerspruch ist
zulässig, jedoch nach Beurteilung der Verwaltung nicht begründet. Folglich wäre
der Widerspruch gegen die Einziehung des Weges durch Erlass eines
Widerspruchsbescheides zurückzuweisen, gegen den beim Verwaltungsgericht Klage
erhoben werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt, den Widerspruch entsprechend
zurückzuweisen, falls letztlich die Ratsentscheidung als Grundlage des
Einziehungsverfahrens aufrecht gehalten wird. Die Entscheidung über die
Einziehung verbunden mit dem Wegfall der für die Öffentlichkeit nutzbaren
Wegeverbindung und der Schaffung eines Ersatzweges kann losgelöst von allen
Argumenten der Widerspruchsbegründung betrachtet werden. Im Wesentlichen werden
vom Widerspruchsführer Argumente vorgetragen, die nicht im Zusammenhang mit dem
Einziehungsverfahren stehen, sondern sich auf Belästigungen und
Beeinträchtigungen durch den Spielbetrieb (Lärm) bzw. sonstige Aktivitäten auf
dem Sportplatzgelände (Bautätigkeiten, Unterhaltungsarbeiten, PKW/Busverkehr,
usw.) beziehen. Herr Greuel hat selbst eine "Unterschriftsliste zum
Widerspruch Schließung Wanderweg A 2,3" mit insgesamt 54 Unterschriften
zusammengestellt. Das hiermit verbundene Begehren wurde als Bürgerantrag (Anregung
und Beschwerden nach § 24 GO NRW) gewertet. In der Erläuterung des Herrn
Greuel für die angesprochenen Bürger als Grundlage/lnformation zur
Unterschriftsliste wird u. a. eine durch die Zusammenlegung der Sportplätze zu
erwartenden höheren Lärmbelästigung sowie die Ablehnung des Vereins Linker
Niederrhein zum Vorhaben aufgeführt.
Seitens der Verwaltung
liegt allerdings die Zustimmung des Vereins vor und ein Zusammenhang zwischen
dem Wegfall des Weges für die Allgemeinheit und der Erhöhung der Lärmwerte kann
ursächlich nicht hergestellt werden. Herr Greuel hatte am 05.10.2006 einen
Eilantrag an das Verwaltungsgericht Aachen gegen die Schließung des Weges
gerichtet. Nachdem auf Vorschlag des Gerichts ein gemeinsamer Ortstermin mit
Vertretern des FC Wegberg-Beeck und der Stadt vereinbart wurde, nahm Herr
Greuel seinen Antrag an das Gericht zurück. Am 02.11.2006 fand der Ortstermin
statt. Eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse des Ortstermins, die
Herrn Greuel mit Schreiben vom 03.11.2006 dem Verein und der Stadt zuleitete,
ist inhaltlich nur teilweise zutreffend. Dies teilt auch der FC Wegberg-Beeck
in seiner Stellungnahme vom 23.11.2006 der Stadt mit. Der Verein bittet die
Stadt zu prüfen, ob der Weg zwischen den Sportplätzen durch Tore nur in den
Abendstunden gesperrt werden könne, damit das gesamte Sportplatzgelände als
Einheit in der Nacht verschlossen ist. Nach der derzeit gültigen
Einziehungsverfügung (der Weg ist damit rechtlich generell auf Dauer der
öffentlichen Nutzung entzogen) wäre eine abendliche Schließung des Weges mit
einer Öffnung tagsüber möglich.
Die Verwaltung schlägt
vor, die Entscheidung des Rates zur Einziehung des Weges nicht zu ändern und
folglich den Widerspruch des Herrn Greuel gegen die Einziehung wegen fehlender
Begründetheit zurückzuweisen. Da die übrigen Aktivitäten des FC Wegberg-Beeck,
die im Bürgerantrag bemängelt werden, rechtlich nicht zu beanstanden sind,
sollte dieser Antrag gleichfalls zurückgewiesen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau,
Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat vor, er möge seine Entscheidung zur
Einziehung der Wegefläche nicht ändern. Der Bürgerantrag vom 14.09.2006 soll
zurückgewiesen werden. Dem vorliegenden Widerspruch des Herrn Greuel wird nicht
abgeholfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung entsprechend
umzusetzen.
