Entscheidungsvorlage - VO/0425/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2001 ist die Schülerbeförderung für Schüler aus dem Stadtgebiet Mönchengladbach von Streckenkarten auf das sogenannte “Schoko Ticket” umgestellt worden. Die Abrechnung dieser Beförderungskarte beruht im Wesentlichen auf drei Säulen. Neben der Landesförderung und Mittel der jeweiligen Schulträger wird ein Eigenanteil von den Erziehungsberechtigten gem. § 97 Schulgesetz (SchG) eingefordert. Dieser Eigenbeitrag wird erhoben, da das “Schoko Ticket” nicht nur auf dem Weg von und zur Schule benutzt werden kann, sondern auch an Nachmittagen zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH (VRR) berechtigt

Aufgrund der Senkung der Landesförderung und gestiegenen Kosten im Beförderungsbereich beabsichtigt der VRR zum 01.08.2007 die allgemeinen Tarife zu erhöhen. Die Zweckverbandsversammlung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls beschlossen, den Eigenbeitrag geringfügig anzuheben, damit sich auch die dritte Säule an den gestiegenen Kosten beteiligt. Diese Beiträge sollen ab dem 01.08.2007 eingezogen werden. Nach § 97 SchG obliegt grundsätzlich dem Schulträger die Entscheidung ob und in welcher Höhe der Eigenbeitrag eingezogen wird.

Sollte der Erhöhung in der beabsichtigten Form nicht zugestimmt werden, ist zu erwarten, dass der VRR diesen Einnahmeverlust ebenfalls auf die Schulträger umlegen wird, da andere Einnahmequellen oder Einsparpotentiale nicht zur Verfügung stehen.

 

Aufgrund der vom Zweckverband getroffenen Entscheidung wird von der Verwaltung vorgeschlagen, der beabsichtigten Erhöhung wie nachführend aufgelistet zuzustimmen.

 


Personenkreis

bisher

ab dem 01.08.2007

Für das erste anspruchsberechtigte Kind und volljährige Schüler

9,50 

9,80 

Für das zweite anspruchsberechtigte Kind

5,65 

5,65 

Für das dritte und weitere anspruchsberechtigte Kinder wird kein Eigenanteil erhoben.

Der Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Grundsicherung nach dem SGB XII geleistet wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Bei Beschlussfassung des Beschlussvorschlages entstehen keine Kosten für die Stadt Wegberg. Sollten die Eigenanteile nicht neu festgesetzt werden, wird der Differenzbetrag auf den Schulträger umgelegt.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Eigenanteile der Erziehungsberechtigten am “Schoko Ticket” gem. § 97 des Schulgesetzes ab dem 01.08.2007 wie folgt neu durch das Verkehrsunternehmen zu erheben:

9,80   für das erste freifahrtberechtigte Kind

5,65   für das zweite freifahrtberechtigte Kind

alle weiteren freifahrtberechtigten Kinder fahren ohne Erhebung des Eigenanteiles.

Die Einziehung der Eigenanteile soll weiter durch die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe (NVV) erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.

 

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