Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2808/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach Beginn der Wahlperiode (01.06.2014) muss die erste Sitzung des Rates innerhalb von sechs Wochen stattfinden.

 

Der neugewählte Bürgermeister wird „vom Vorsitzenden (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt“ – so § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW. Da die Wahlzeit der ehrenamtlichen Stellvertreter auf die Wahlperiode des Rates begrenzt ist, bleibt diese Aufgabe dem/ der Altersvorsitzenden vorbehalten.

 

Das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied ist am 24.06.2014

 

Ratsherr Detlef Kuhr (*1946).

 

Ratsherr Kuhr wird unter Tagesordnungspunkt 4 den neuen Bürgermeister vereidigen und in sein Amt einführen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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