Entscheidungsvorlage - VO/0429/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die von der Bürgermeisterin festgestellte Jahresrechnung ist dem Rat innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres zuzuleiten. Diese Frist konnte wegen der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements nicht eingehalten werden.

 

Die Jahresrechnung 2006 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

1.

Verwaltungshaushalt

 

Die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben betragen

49.878.212,34 €

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt hat mit einem Überschuss von 573.151,40 € abgeschlossen. Der Überschuss wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt. Der Überschuss wurde entgegen der ursprünglichen Planung zum Haushalt, der noch eine Rücklagenzuführung vorsah, durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (1.053.000,00 €) dem Gemeindeanteil Einkommensteuer (987.000,00 €) und Schlüsselzuweisungen (234.000,00 €) erzielt. Außerdem waren an Kreisumlage 354.000,00 € weniger als veranschlagt zu zahlen.

 

 

a)

 

Kasseneinnahmereste

 

 

Die Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt betragen 2.361.965,45 €. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 4,7 % der Solleinnahmen des Verwaltungshaushaltes (Anlage 1).

 

 

b)

 

Haushaltsausgabereste

 

 

Haushaltsausgabereste wurden wegen der Umstellung auf NKF ab 2007 nicht gebildet.

 

 

c)

 

Kostenrechnende Einrichtungen

 

 

Die kostenrechnenden Einrichtungen schlossen mit folgendem Ergebnis ab:

 

 

 

Abschnitt 570 – Hallenbad

 

 

 

Zuschussbedarf

586.932,81 €

 

 

Dieser Betrag wurde aus allgemeinen Deckungsmitteln finanziert.

 

 

 

Abschnitt 690 – Gewässerunterhaltung

 

 

 

Zuschussbedarf

21.911,14 €

 

 

Dieser Betrag wurde aus allgemeinen Deckungsmitteln finanziert.

 

 

 

Abschnitt 700 – Abwasserbeseitigung

 

 

 

Fehlbetrag

88.081,96 € 

 

 

Der Fehlbetrag konnte durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage

gedeckt werden. Der Rücklagenbestand beträgt nach der Entnahme

1.071,09 €.

 

 

 

Abschnitt 720 - Abfallbeseitigung

 

 

 

Überschuss

7.117,12 € 

 

 

Der Betrag wurde der Sonderrücklage zugeführt.

Der Bestand der Rücklage beträgt 7.595,75 €.

 

 

 

Abschnitt 730 – Märkte

 

 

Fehlbetrag

655,72 €

 

 

Der Fehlbetrag wurde der Rücklage entnommen.

Bestand der Rücklage 13.153,19 €.

 

 

 

Abschnitt 750 – Bestattungswesen

 

 

 

Zuschussbedarf

89.992,77 € 

 

 

Der Betrag wurde aus allgemeinen Deckungsmitteln finanziert.

 

 

 

 

 

Die Betriebskostenabrechnungen 2006 sowie die Gegenüberstellungen der Haushaltsansätze mit dem Rechnungsergebnis sind als Anlagen 2 a) bis 2 l) beigefügt.

 

 

 

 

d)

Sonderrücklage “Abfallbeseitigung - Altlastensanierung”

 

 

Gemäß § 9 Absatz 2 Landesabfallgesetz sind ansatzfähige Kosten bei der Gebührenkalkulation die Zuführung an eine Rücklage für die Nachsorge stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen. 1996 bis 2000 wurde jeweils eine Zuführung an die Sonderrücklage in Höhe von 20.451,68 € getätigt. Zur Finanzierung einer Bodenuntersuchung musste in Betrag von 2.610,00 € der Rücklage entnommen werden. Der Bestand der Rücklage beträgt nach der Entnahme einschließlich der Guthabenzinsen 109.548,41 €.

 

 

 

 

e)

Sonderrücklage “Tageseinrichtungen für Kinder”

 

 

Die nicht verausgabten Beträge aus der Zuweisung zu den Sachkosten für die städtischen Kindergärten sind gemäß § 2 Absatz 4 der Betriebskostenverordnung für Tageseinrichtungen für Kinder einer Sonderrücklage zuzuführen. In 2006 wurden 22.083,84 € der Rücklage entnommen. Die Rücklage weist einschließlich Guthabenzinsen einen Bestand in Höhe von 12.413,63 € aus.

 

 

 

 

f)

Sonderrücklage “Sportpauschale”

 

 

Die Sportpauschale 2006 wurde der Rücklage zugeführt. Die Rücklage weist einen Bestand in Höhe von 79.247,00 € aus.

 

 

 

 

g)

Sonderrücklage “Forum Wegberg”

 

 

Nach Eingang einer zweckgebundenen Spende in Höhe von 2.100,00 € für die Erneuerung der Einrichtung wurde die Sonderrücklage im Jahr 2005 angelegt. Der Rücklagenbestand ist unverändert.

 

 

 

 

h)

Versorgungsrücklage

 

 

Der Bestand der Versorgungsrücklage beträgt einschließlich der Gewinne aus der Rücklagenanlegung durch die Rheinische Versorgungskasse 156.380,02 €.

 

 

 

 

i)

Baubetriebshof

 

 

 

Als Anlagen 3 a) bis 3 c) sind Übersichten über die Entwicklung des Abschnittes 770 und die Leistungen für andere Verwaltungsbereiche beigefügt.

 

 

 

 

j)

Zuführung an den Vermögenshaushalt

 

 

Dem Vermögenshaushalt wurden zugeführt

3.078.948,50 € 

 

 

 

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

 

 

Ø      Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten        

2.467.944,56 € 

 

 

Ø      Überschuss Abfallbeseitigung (Weiterleitung an die Sonderrücklage)

7.117,12 € 

 

 

Ø      Zinsen der Sonderrücklage (Weiterleitung an die Sonderrücklage)

6.118,89 €

 

 

 

Ø      Pensionsrückstellungen (Weiterleitung an die Sonderrücklage)

24.616,53 € 

 

 

Ø      Überschuss 2006

573.151,40 €

 

 

 

 

2.

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

Die Solleinnahmen und -ausgaben des Vermögenshaushaltes betragen

11.942.941,20 €

 

 

 

 

 

a)

Kasseneinnahmereste

 

 

 

Die Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes betragen 1.477.972,30 €. Sie sind in der Anlage  1 nachgewiesen.

 

 

 

 

 

b)

Haushaltseinnahmereste und Kreditaufnahmen

 

 

 

 

 

 

Zur Mitfinanzierung der Investitionen war in der Haushaltssatzung 2006 eine Kreditaufnahme in Höhe von ausgewiesen.

 

3.209.900,00 € 

 

 

Im abgelaufenen Haushaltsjahr mussten

in Anspruch genommen werden,

2.520.102,23 € 

 

 

so dass beim Jahresabschluss noch

verfügbar waren.

689.797,77 €

 

 

Haushaltseinnahmereste wurden wegen Einführung NKF nicht gebildet.

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsausgabereste

 

 

 

Haushaltsausgabereste wurden wegen Einführung NKF nicht gebildet. Die Beträge für die investiven Maßnahmen wurden, soweit erforderlich, 2007 neu veranschlagt.

 

 

 

3.

 

Allgemeine Rücklage

 

 

Die allgemeine Rücklage weist Ende des Jahres 2006 einen buchmäßigen Bestand von   4.440.969,42 € aus. Dieser hohe Bestand resultiert aus den Abgängen der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren und den nicht verausgabten Beträgen des Vermögenshaushaltes.

 

 

 

4.

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

 

Hiermit werden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltesjahres 2006 bekannt gegeben. Die Haushaltsüberschreitungen sind in der Anlage 4 nachgewiesen.

 

 

 

5.

 

Nach § 17 Gemeindehaushaltesverordnung gedeckte Mehrausgaben

 

 

In der Anlage 5 sind die Mehrausgaben, die nach § 17 GemHVO gedeckt werden, und damit keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben sind, aufgelistet.

 

 

 

6.

 

Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen nach § 18 Gemeinde-haushaltsverordnung

 

 

In den Anlage 6 - 8 wird die Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen und Verpflichtungsermächtigungen nach § 18 GemHVO bekannt gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Prüfung gemäß § 59 Absatz 3 GO NW des Rechnungsprüfungsamtes.

 

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Anlagen

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