Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2824/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die stellvertretenden Bürgermeister/ innen und die übrigen Ratsmitglieder werden gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Der Verpflichtung wurde in den vergangenen konstituierenden Sitzungen in der Weise vollzogen, dass der Bürgermeister die Verpflichtungsformel vorlas und alle Ratsmitglieder durch das Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit dieser Formel bekundeten.

 

Diese Form wird auch für die anstehende konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Wegberg vorgeschlagen.

 

Anschließend sind die Niederschriften über die Verpflichtungen zu unterzeichnen. Sie werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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