Entscheidungsvorlage - VO/2816/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Neben den Pflichtausschüssen kann der Rat weitere Ausschüsse bilden, § 57 Abs. 1 GO NRW.

Die Zuständigkeitsordnung für den Rat Wegberg und seine Ausschüsse sieht momentan zusätzlich zu den Pflichtausschüssen des § 57 Abs. 2 GO NRW folgende Ausschüsse vor:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung - StaWi - (§ 4 der Zuständigkeitsordnung)
  • Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr - StUV - (§ 5)
  • Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport - BiKSS - (§ 7)
  • Personalausschuss - PersA - (§ 8)
  • Grundstücksausschuss - GrdA - (§ 6).


Mit Blick auf die dem Personalausschuss und dem Grundstücksausschuss übertragenen Zuständigkeiten empfiehlt die Verwaltung, beide Ausschüsse nicht mehr zu bilden, sondern die diesen Ausschüssen bisher übertragenen Aufgaben anderen Ausschüssen übertragen.

Übertragung der Zuständigkeiten des Personalausschusses auf den Haupt- und Finanzausschuss

Der Personalausschuss ist zuständig für: die Vorberatung Stellenplan, Vorberatung Ausbildungsplatzangebot, Vorberatung Entscheidungen nach Art. 13 der Hauptsatzung.

Mit diesem Aufgabenzuschnitt drängt sich eine Übertragung auf den Haupt- und Finanzausschuss schon deswegen auf, weil der Haupt- und Finanzausschuss ohnehin die Haushaltssatzung vorbereitet (§ 59 Absatz 2 GO NRW) und der Stellenplan (der seinerseits zwingend eine Übersicht über die Ausbildungsplätze enthält) Pflichtanlage zum Haushalt ist (§ 79 Abs. 2 GO NRW).

Auch die Vorberatung von Entscheidungen nach Artikel 13 der Hauptsatzung gehört nach Auffassung der Verwaltung in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses: Das Gesetz (§ 73 Absatz 3 Satz 2 GO NRW) lässt bei den dort genannten Entscheidungen ein Mitspracherecht des Rates oder des Hauptausschusses zu. Enthält, wie hier, die Hauptsatzung die Regelung, dass der Rat die mitbestimmende Entscheidung trifft, dann kommt nach der in § 73 Absatz 3 Satz 2 GO NRW zum Ausdruck kommenden Wertigkeit ausschließlich der Hauptausschuss als Vorberatungsgremium in Frage.

Übertragung der Zuständigkeiten des Grundstücksausschusses auf den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Der Grundstücksausschuss ist zuständig für die Vorbereitung von Entscheidungen des Rates über den Erwerb von Grundstücken ab einem Wert von 10.000 Euro und zuständig für die Vorbereitung von Entscheidungen des Rates über die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken ab einem Wert von 5.000 Euro.

Der Erwerb wie der Verkauf von Grundstücken stehen häufig im Zusammenhang mit stadtplanerischen Überlegungen, haben oftmals einen engen Bezug zu den Themen Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung. Die wichtige Frage, wie sich ein Grundstückserwerb oder ein Grundstücksverkauf auf den Haushalt, auf die Bilanz auswirkt, wird auch im StaWi Berücksichtigung und Beantwortung finden, da jede diesbezügliche Vorlage die finanziellen Auswirkungen eines Grundstücksgeschäft unter dem standardmäßig vorgesehenen Punkt „Kosten und Finanzierung“ zu beleuchten hat.

Die Verwaltung schlägt deshalb eine Übertragung der Zuständigkeiten des Grundstücksausschusses auf den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vor, dessen Mitglieder – im Gegensatz zu den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses - auch sachkundige Bürger/innen und sachkundige Einwohner/innen sein können.

Wenn der Rat den vorstehenden Empfehlungen folgt, wird die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung (03. Juli 2014) eine entsprechende Änderungsordnung zur Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse vorlegen.

Diese Änderungsordnung wird zudem einen Vorschlag zu aus Sicht der Verwaltung sinnvollen Zuständigkeitsverschiebungen vom Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung enthalten.

Der Rat trifft Entscheidungen des § 57 Absatz 1 GO NRW mit Stimmenmehrheit.
Der Bürgermeister ist stimmberechtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Soweit in den freiwilligen Ausschüssen auch sachkundige Bürger oder sachkundige Einwohner vertreten sind, haben diese Anspruch auf Sitzungsgeld.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

1. Es werden folgende weitere Ausschüsse gebildet:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung – StaWi
  • Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr - StUV -
  • Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport - BiKSS –

 

2. Die Ausschüsse Personalausschuss und Grundstücksausschuss werden nicht mehr gebildet.

3. Die Zuständigkeiten des Personalausschusses werden auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

4. Die Zuständigkeiten des Grundstücksausschusses werden auf den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung übertragen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Ratssitzung eine entsprechende Änderungsordnung zur Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse vorzulegen.

 

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