Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2811/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bürgermeister gibt die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt an den Altersvorsitzenden ab.

 

Der Bürgermeister ist Wahlbeamter in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Einer Ernennung bedarf es nicht. Er wird gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW vom Altersvorsitzenden in einer Ratssitzung vereidigt und in sein Amt eingeführt.

 

Die Eidesformel lautet wie folgt:

 

„Ich schwöre,

 

dass ich das mir übertragene Amt

 

nach bestem Wissen und Können verwalten,

 

Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen,

 

meine Pflichten gewissenhaft erfüllen

 

und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

 

So wahr mir Gott helfe.“

 

 

Der Eid kann gemäß § 46 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes NRW auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Herr Michael Stock hat mitgeteilt, dass er den Eid mit religiöser Beteuerungsformel leisten wird. Die Eidesformel wird von dem Altersvorsitzenden vorgelesen und vom Bürgermeister nachgesprochen.

 

Die Vereidigung wird durch Handschlag vollzogen. Die Niederschrift über die Vereidigung wird von beiden unterzeichnet.

 

Anschließend gibt der Altersvorsitzende die Sitzungsleitung an den Bürgermeister ab.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Loading...