Entscheidungsvorlage - VO/2817/14
Grunddaten
- Betreff:
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Verteilung der Ausschussvorsitze; Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister/ Dezernat I
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.06.2014
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03.07.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt nach § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW. Hierbei wird zwischen zwei alternativen Verfahren unterschieden, das Einigungsverfahren nach Satz 1 und das Zugreifverfahren nach Satz 2.
Soweit sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen und dieser Einigung nicht von mindestens einem Fünftel (8) der Ratsmitglieder widersprochen wird, bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder.
In den vergangenen Wahlperioden hat sich hier die Verteilung der Vorsitze nach dem Zugreifverfahren (Alternative 2) bewährt. Hiernach werden die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt. Bei der Ermittlung der Höchstzahlen ist die abstrakte Fraktionsstärke und nicht eine tatsächlich abgegebene Stimmzahl entscheidend. Fraktionen und/oder einzelne Ratsmitglieder können sich zu Listenverbindungen zusammenschließen.
§ 58 Abs. 5 GO NRW
„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zu Stande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“
Eine Besonderheit ist die Bestimmung des Vorsitzes im Hauptausschuss. Diese Position wird kraft Gesetz vom Bürgermeister ausgeübt (§ 57 Abs. 3 GO NRW). Dieser Sitz bleibt daher bei der Vergabe der Ausschussvorsitze unberücksichtigt.
Für die stellvertretenden Vorsitze gelten die Regelungen über die Bestimmung der Ausschussvorsitze entsprechend. In der Vergangenheit hatte sich der Rat jeweils darauf verständigt
- für jeden Ausschuss einen ersten und einen zweiten Stellvertreter zu bestimmen,
- die Positionen der 1. Stellvertreter nicht nach dem Zugreifverfahren zu vergeben, sondern durch die Gruppe bestimmen zu lassen, die im vorangegangenen Höchstzahlverfahren nicht den Vorsitz beansprucht hat,
- die Positionen der 2. Stellvertreter von der Gruppe bestimmen zu lassen, die auch den 1. Stellvertreter stellt.
Die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses werden von ihm in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte gewählt (§ 57 Abs. 3 GO NRW).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Vorsitze der Pflichtausschüsse und der freiwilligen Ausschüsse werden wie folgt vergeben:
Ausschuss | Ausschussvorsitz fällt an |
Rechnungsprüfungsausschuss
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Wahlprüfungsausschuss
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Des Weiteren beschließt der Rat:
- Für jeden Ausschuss wird ein erster und ein zweiter Stellvertreter bestimmt.
- Die Positionen der 1. Stellvertreter werden von der Gruppe bestimmt, die im vorangegangenen Höchstzahlverfahren nicht den Vorsitz beansprucht hat.
- Die Positionen der 2. Stellvertreter werden von der Gruppe bestimmt, die den 1. Stellvertreter stellt.
Auf dieser Grundlage ergibt sich die nachfolgende Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze:
Ausschuss
| Stellvertretender Ausschussvorsitz fällt an | Stellvertretender Ausschussvorsitz fällt an |
Rechnungsprüfungsausschuss
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Wahlprüfungsausschuss
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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19,3 kB
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