Entscheidungsvorlage - VO/2818/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.06.2014
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03.07.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 58 Abs. 1 GO NRW entscheidet der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder über die Zusammensetzung der Ausschüsse. Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse ist der „Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen“ zu beachten. Dieser besagt, dass sich die Kräfteverhältnisse im Rat bei der Besetzung der Ausschüsse widerspiegeln sollen.
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Der einheitliche Wahlvorschlag kommt zustande, solange keine Gegenstimme abgegeben wird.
Herr Bürgermeister Stock nimmt gemäß § 40 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 50 Abs. 3 GO NRW an der Wahl nicht teil.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,3 kB
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