Entscheidungsvorlage - VO/2821/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Verfahren zur Bestellung neuer Schulleiterinnen und Schulleiter wurde im Jahr 2006 durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ reformiert. Unter anderem wurden in diesem Zusammenhang die Schulkonferenzen um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Darüber hinaus können bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers ohne Stimmrecht beratend teilnehmen. Diese dürfen nicht der Schule angehören.

 

Auf Vorschlag des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hat der Rat am 24.04.2007 nach § 61 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NRW den Bürgermeister (oder einen von ihm bestellten Vertreter) als stimmberechtigtes Mitglied in die erweiterten Schulkonferenzen entsandt.

 

Als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht nach § 61 Abs. 2 S. 3 Schulgesetz NRW wurden Ratsfrau Karin Bonitz sowie die Ratsherren Georg Schmitz und Sven Müller-Holtkamp benannt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Mit Bezug auf § 61 Absatz 2 Sätze 2 und 3 Schulgesetz NRW wird der Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter als Vertreter des Schulträgers in die erweiterten Schulkonferenzen entsandt (stimmberechtigtes Mitglied).

 

Zu weiteren – beratenden - Vertretern der Stadt Wegberg als Schulträger werden die Ratsmitglieder

 

  1. ________________________

 

  1. ________________________

 

  1. ________________________

 

 

benannt.

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Anlagen

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