Entscheidungsvorlage - VO/2840/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Vergangenheit hat die Stadt Wegberg am Maximilian-Kolbe-Gymnasium und an der Edith-Stein-Realschule jeweils eine Schulsozialarbeiterin beschäftigt. Schülerinnen und Schüler, die Schulleitungen und die Eltern halten die Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen für die Schülerinnen und Schüler mittlerweile für unverzichtbar.

 

Auf diese gute Arbeit und die Bedeutung der Schulsozialarbeit für die Schülerinnen und Schüler zielt ein Bürgerantrag der Elternschaft des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums vom 31.03.2014 ab. Eine Berücksichtigung des Antrags war wegen Verfristung in der Ratssitzung am 8. April 2014 nicht mehr möglich. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung Kontakt zum Antragssteller aufgenommen und sich nach Erörterung der Sachlage mit ihm darauf verständigt, dass der Antrag nicht mehr gesondert beraten, sondern in dieser Vorlage aufgehen soll.

 

In der Sondersitzung des Rates am 08.04.2014 bestand grundsätzlich politischer Konsens darüber, dass die Arbeit der Schulsozialarbeiter notwendig ist und ausdrücklich begrüßt wird.

 

Für die Fortführung der Schulsozialarbeit in der bisherigen Form wären nach Berechnungen des Fachbereiches Zentrale Verwaltungssteuerung folgende Aufwendungen aufzubringen:

Die Eingruppierung eines Schulsozialarbeiters erfolgt in die Entgeltgruppe 11 der S-Tabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Verfügt die/ der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt er/ sie über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren, erfolgt bei Einstellung in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3 (§ 12 Abs. 2 Satz 3 TVÖD-B).

Für eine Weiterbeschäftigung ab September bis zum Ende des Jahres 2014 entstehen Personalaufwendungen in Höhe von rund 17.000 € je 1,00 Stellenanteil; jährlich wären rund 51.000€ für 1,00 Stellenanteile aufzuwenden.

 

Zurzeit ist die Verwaltung damit befasst, eine Finanzierung dieser Aufwendungen, auch über das Jahresende 2014 hinaus darzustellen. Hierzu bedarf es der Abstimmung in allen Fachbereichen, was naturgemäß Zeit in Anspruch nimmt.

Um den Beratungslauf nicht zu verzögern und sicherzustellen, dass zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 die Schulsozialarbeit in Wegberg fortgeführt werden könnte, wird der Rat schon frühzeitig hiermit befasst.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.)

Der Rat den Sachstand zur Schulsozialarbeit zur Kenntnis.

 

2.)

Der Rat beauftragt die Verwaltung damit, die Finanzierung der Schulsozialarbeit zu prüfen und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport vorzustellen.

 

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Anlagen

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