Tischvorlage - VO/2841/14
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme der Stadt Wegberg zur Schiefergasförderung im Grenzbereich zu den Niederlanden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Tischvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Gaspers, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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03.07.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 02.06.2014, eingegangen am 10.06.2014, hat der Minister für Wirtschaft über das Ministerie van Economische Zaken der Niederlande der Stadt Wegberg auf der Grundlage von Artikel 7.8 des niederländischen Umweltschutz-gesetzes (Wet Milieubeheer) Gelegenheit gegeben, zur Reichweite und Detailtiefe des im Zuge der strategischen Umweltprüfung zu erstellenden Umweltberichts „Schiefergasförderung“ Stellung zu nehmen.
Zur Zeit erarbeitet der Minister gemeinsam mit der Ministerin für Infrastruktur und Umwelt eine sogenannte Strukturvision Schiefergas. Die niederländische Regierung strebt für die Energieversorgung des Landes einen optimalen Mix von Energieträgern an. Dabei wird auch die Schiefergasförderung über das Fracking-Verfahren in die Überlegungen einbezogen. Aus diesem Grund soll eine fundierte und ausgewogene Konzeption unter Berücksichtigung möglicher Risiken für Mensch und Umwelt entwickelt werden.
In der Strukturvision, die Anfang 2015 vorgelegt werden soll, wird dargelegt, ob und, wenn ja, in welchen Gebieten in den Niederlanden eine Förderung von Schiefergas mit möglichst geringen Belastungen für Mensch, Natur und Umwelt möglich wäre. Der erste Schritt auf dem Weg zur Strukturvision ist die Untersuchung der Umweltauswirkungen. Im Umweltbericht, der über die strategische Umweltprüfung erstellt wird, werden noch keine Gebiete ausgewiesen, die für eine Erschließung und Gewinnung von Schiefergas geeignet sind. Diese Auswahl wird erst im Rahmen der späteren Strukturvision getroffen.
Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung für den im Zuge der strategischen Umweltprüfung zu erstellenden Umweltbericht ist der 83-seitige Entwurf des Berichts über die Reichweite und Detailtiefe der strategischen Umweltprüfung (Internet: www.bureau-energieprojekten.nl).
Durch einen Fehler seitens der Ministerialverwaltung wurde die Beteiligung der Stadt Wegberg verspätet zugesandt. Die Stellungnahme der Stadt soll bis zum 16.07.2014 dem Ministerium vorliegen.
Wesentliche Aussage des Entwurfs zur strategischen Umweltprüfung zur Schiefergasförderung durch Fracking ist die Darstellung geologischer Zonen vermuteter Lagerstätten von Schiefergasvorkommen unmittelbar zur Staatsgrenze im Bereich der Grenze zum Stadtgebiet Wegberg. Damit sind Einwirkungen aufgrund möglicher Erschließungsarbeiten zur Gasförderung in das Stadtgebiet Wegberg nicht auszuschließen (z.B. Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung im Bereich des nicht amtlich festgesetzten Wasserschutzgebietes in Arsbeck, auch in Verbindung mit geologischen Veränderungen durch die Steinkohlegewinnung beiderseitig der Staatsgrenze, Erdbebengefahr).
Aufgrund der kurzen Fristsetzung und fehlender geologischer Fachkenntnis hat die Verwaltung eine Stellungnahme auf der Grundlage allgemein bekannter Gefahren des Fracking-Verfahrens vorbereitet. Eine rechtliche Wertung zu Eingriff-möglichkeiten der Stadt gegen die beabsichtigten Maßnahmen (internationales Recht/EU-Recht) bleibt zunächst außer Betracht. Wegen der potenziellen Gefahren für Schutzgüter wie Leben, Gesundheit, Umwelt und Natur wird allerdings die Beachtung deutscher Gesetze und Normen durch die Beteiligung aller Fachbehörden auf Kreis- Landes- und Bundesebene gefordert. Die allgemeinen Argumente der Stellungnahme sind u.a. dem Mustereinspruch der Grünen NRW entnommen. Besonderheiten für das Stadtgebiet Wegberg (z.B. Trinkwasserbrunnen Arsbeck, Erdbebenzone, Einfluss Braunkohletagebau) wurden ergänzt. Die Gliederung der Stellungnahme entspricht der Fragestellung aus der „Bekanntmachung Strukturvision Schiefergas“.
Der Entwurf der Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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342,3 kB
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