Entscheidungsvorlage - VO/0431/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 12.04.2007 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Ich bitte um Worterteilung zur näheren Begründung meiner Anfrage vor Ihrer Beantwortung gem. § 21 (3) 

 

Ich beantrage die Fragen in öffentlicher Sitzung zu beantworten.

 

„Bis zur Beurlaubung Ende Dezember 2005 bzw. bis zum Ausscheiden von Dr. Wolf konnte das Krankenhaus Wegberg Behandlungen von Patienten mit Berufsgenossenschaften abrechnen, da Dr. Wolf über die notwendige Zulassung als Durchgangsarzt verfügte.

 

Mit seiner Beurlaubung bzw. mit seinem Ausscheiden verfügte nach unserem Kenntnisstand das Krankenhaus Wegberg nicht mehr über einen Arzt mit der notwendigen Zulassung und damit auch nicht mehr über die Möglichkeit, entsprechende Behandlungen abzurechnen. Dies ist nach unserem Kenntnisstand bis heute der Fall.

 

Offenbar sind trotz fehlender Zulassung Behandlungen erfolgt (die Rede ist von mehreren hundert Fällen) und mit den Berufsgenossenschaften abgerechnet worden, obwohl keiner der am Krankenhaus Wegberg tätigen Ärzte - einschließlich Dr. Pier - die notwendige Zulassung besaß, so dass - soweit wir wissen - Ende März die Berufsgenossenschaften das Krankenhaus Wegberg angewiesen hat, keine Behandlungen mehr vorzunehmen, die eine Zulassung als Durchgangsarzt voraussetzen.

 

Als Vorsitzende des Verwaltungsrates muss Ihnen die Tatsache bewusst gewesen sein, dass mit der Beurlaubung bzw. dem Weggang von Dr. Wolf das Krankenhaus über keine Zulassung zur Behandlung der entsprechenden Patienten  mehr verfügte.

 

Fragen:

 

  1. Was haben Sie unternommen, damit auch nach dem Ausscheiden von Dr. Wolf das Krankenhaus über einen Arzt mit der erforderlichen Zulassung als Durchgangsarzt verfügte?

 

  1. Welcher Arzt hat vom 1.Januar 2006 bis zur Übernahme des Krankenhauses durch Dr. Pier die erforderliche Zulassung besessen und wie viele Patienten sind in diesem Zeitraum behandelt worden, bei denen diese Zulassung erforderlich war? Sollte ein Arzt des Hauses kommissarisch als Durchgangsarzt behandelt haben, bitten wir um Vorlage der entsprechenden Genehmigung der Berufsgenossenschaften, denn nach unserer Kenntnis ist es fraglich, ob eine solche Genehmigung je vorgelegen hat.

 

  1. Wie ist sichergestellt, dass auch in dieser Situation, in der dem Krankenhaus die Behandlung von den oben genannten Patienten nicht erlaubt ist, die allgemeine Grund- und Regelversorgung des Krankenhauses sichergestellt wird?

 

  1. Welche Maßnahmen (z.B. Regressforderungen, sonstige Vertragsvereinbarungen, Rückfall des Krankenhauses an die Stadt Wegberg etc.) ist mit Dr. Pier vertraglich vereinbart worden, falls er - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage ist, die Grundversorgung zu gewährleisten?

 

  1. Bisher haben Sie eine Antwort auf diese Frage der Öffentlichkeit und dem Betriebsrat des Krankenhauses, der ja ein berechtigtes Interesse an dieser Fragestellung hat, verweigert. Liegt das daran, dass es keinerlei Vereinbarungen für den Fall gibt, dass die Grundversorgung nicht aufrecht erhalten werden kann? Sollte das der Fall sein: Wie rechtfertigen Sie einen solch unglaublichen Mangel in der Vertragsgestaltung?

 

  1. Welchen 'Plan B' (um Herrn Pillich gemäß Rheinischer Post zu zitieren) hat die Stadtverwaltung für den Fall, dass das Krankenhaus insolvent wird oder die Grundversorgung nicht aufrecht erhalten werden kann. Wann endlich berufen Sie eine Sondersitzung des Stadtrates ein, um diese Fragen zu diskutieren?

 

  1. Die RP meldet am heutigen Tag, dass nach ihren Informationen die Belegung des Krankenhauses nur bei ca. 25 % liegt. Mir sind ähnliche Zahlen bekannt geworden, zumal offenbar eine komplette Station seit Monaten wegen angeblichen Umbaus geschlossen sein soll. Die im Vergleich zu den Belegungszahlen aus den Zeiten als das Krankenhaus noch im städtischen Besitz war extrem niedrige Belegung hat sicherlich Gründe die nicht nur in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liegen.  Wie schätzt die Stadtverwaltung die wirtschaftliche Zukunft des Krankenhauses ein?

 

  1. Wie bereitet sich die Stadtverwaltung darauf vor, dass Krankenhause im Falle einer Insolvenz wieder zu übernehmen, um ein Krankenhaus zur Grundversorgung in Wegberg zu erhalten, statt zu riskieren, dass andere Krankenhäuser der Region sich die im Krankenhausbedarfsplan für Wegberg genehmigten Betten  sichern, das hiesige Krankenhaus geschlossen wird und die Arbeitsplätze verloren gehen?

 

  1. Ist es nicht höchste Zeit der Bezirksregierung zu signalisieren, dass für den Fall einer Insolvenz die Stadt Wegberg zumindest für eine gewisse Zeit einspringen wird, um das Krankenhaus mit seinen Arbeitsplätzen in Wegberg zu erhalten?“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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