Entscheidungsvorlage - VO/0431/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 12.04.2007 betreffend Krankenhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister/ Dezernat I
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Vorberatung
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24.04.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom
12.04.2007 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:
„Ich
bitte um Worterteilung zur näheren Begründung meiner Anfrage vor Ihrer
Beantwortung gem. § 21 (3)
Ich
beantrage die Fragen in öffentlicher Sitzung zu beantworten.
„Bis
zur Beurlaubung Ende Dezember 2005 bzw. bis zum Ausscheiden von Dr. Wolf konnte
das Krankenhaus Wegberg Behandlungen von Patienten mit Berufsgenossenschaften
abrechnen, da Dr. Wolf über die notwendige Zulassung als Durchgangsarzt
verfügte.
Mit
seiner Beurlaubung bzw. mit seinem Ausscheiden verfügte nach unserem
Kenntnisstand das Krankenhaus Wegberg nicht mehr über einen Arzt mit der
notwendigen Zulassung und damit auch nicht mehr über die Möglichkeit,
entsprechende Behandlungen abzurechnen. Dies ist nach unserem Kenntnisstand bis
heute der Fall.
Offenbar
sind trotz fehlender Zulassung Behandlungen erfolgt (die Rede ist von mehreren
hundert Fällen) und mit den Berufsgenossenschaften abgerechnet worden, obwohl
keiner der am Krankenhaus Wegberg tätigen Ärzte - einschließlich Dr. Pier - die
notwendige Zulassung besaß, so dass - soweit wir wissen - Ende März die
Berufsgenossenschaften das Krankenhaus Wegberg angewiesen hat, keine
Behandlungen mehr vorzunehmen, die eine Zulassung als Durchgangsarzt
voraussetzen.
Als
Vorsitzende des Verwaltungsrates muss Ihnen die Tatsache bewusst gewesen sein,
dass mit der Beurlaubung bzw. dem Weggang von Dr. Wolf das Krankenhaus über
keine Zulassung zur Behandlung der entsprechenden Patienten mehr verfügte.
Fragen:
- Was haben Sie
unternommen, damit auch nach dem Ausscheiden von Dr. Wolf das Krankenhaus
über einen Arzt mit der erforderlichen Zulassung als Durchgangsarzt
verfügte?
- Welcher Arzt hat
vom 1.Januar 2006 bis zur Übernahme des Krankenhauses durch Dr. Pier die
erforderliche Zulassung besessen und wie viele Patienten sind in diesem
Zeitraum behandelt worden, bei denen diese Zulassung erforderlich war?
Sollte ein Arzt des Hauses kommissarisch als Durchgangsarzt behandelt haben,
bitten wir um Vorlage der entsprechenden Genehmigung der
Berufsgenossenschaften, denn nach unserer Kenntnis ist es fraglich, ob
eine solche Genehmigung je vorgelegen hat.
- Wie ist
sichergestellt, dass auch in dieser Situation, in der dem Krankenhaus die
Behandlung von den oben genannten Patienten nicht erlaubt ist, die
allgemeine Grund- und Regelversorgung des Krankenhauses sichergestellt
wird?
- Welche Maßnahmen
(z.B. Regressforderungen, sonstige Vertragsvereinbarungen, Rückfall des
Krankenhauses an die Stadt Wegberg etc.) ist mit Dr. Pier vertraglich
vereinbart worden, falls er - aus welchen Gründen auch immer - nicht in
der Lage ist, die Grundversorgung zu gewährleisten?
- Bisher haben Sie
eine Antwort auf diese Frage der Öffentlichkeit und dem Betriebsrat des
Krankenhauses, der ja ein berechtigtes Interesse an dieser Fragestellung
hat, verweigert. Liegt das daran, dass es keinerlei Vereinbarungen für den
Fall gibt, dass die Grundversorgung nicht aufrecht erhalten werden kann?
Sollte das der Fall sein: Wie rechtfertigen Sie einen solch unglaublichen
Mangel in der Vertragsgestaltung?
- Welchen 'Plan B'
(um Herrn Pillich gemäß Rheinischer Post zu zitieren) hat die
Stadtverwaltung für den Fall, dass das Krankenhaus insolvent wird oder die
Grundversorgung nicht aufrecht erhalten werden kann. Wann endlich berufen
Sie eine Sondersitzung des Stadtrates ein, um diese Fragen zu diskutieren?
- Die RP meldet am
heutigen Tag, dass nach ihren Informationen die Belegung des Krankenhauses
nur bei ca. 25 % liegt. Mir sind ähnliche Zahlen bekannt geworden, zumal
offenbar eine komplette Station seit Monaten wegen angeblichen Umbaus
geschlossen sein soll. Die im Vergleich zu den Belegungszahlen aus den
Zeiten als das Krankenhaus noch im städtischen Besitz war extrem niedrige
Belegung hat sicherlich Gründe die nicht nur in den Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft liegen. Wie
schätzt die Stadtverwaltung die wirtschaftliche Zukunft des Krankenhauses
ein?
- Wie bereitet sich
die Stadtverwaltung darauf vor, dass Krankenhause im Falle einer Insolvenz
wieder zu übernehmen, um ein Krankenhaus zur Grundversorgung in Wegberg zu
erhalten, statt zu riskieren, dass andere Krankenhäuser der Region sich
die im Krankenhausbedarfsplan für Wegberg genehmigten Betten sichern, das hiesige Krankenhaus
geschlossen wird und die Arbeitsplätze verloren gehen?
- Ist es nicht
höchste Zeit der Bezirksregierung zu signalisieren, dass für den Fall
einer Insolvenz die Stadt Wegberg zumindest für eine gewisse Zeit einspringen
wird, um das Krankenhaus mit seinen Arbeitsplätzen in Wegberg zu erhalten?“
Anlagen
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