Entscheidungsvorlage - VO/2854/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Jahre 2010 und 2011 (§ 116 GO NRW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss (RP)
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.08.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.09.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat in der Ratssitzung am 08.04.2014 vorgeschlagen, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für 2010 und 2011 zu verzichten.[1] Die Gründe hierfür sind in der Verwaltungsvorlage ausführlich dargelegt. Der Rat hat darauf hin mehrheitlich beschlossen, den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Verzicht vorliegen, zu beauftragen.
Entsprechend § 116 Abs. 6 GO NRW obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung des Gesamtabschlusses. Diese Prüfungspflicht besteht auch bei einem Verzicht auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Verzicht vorliegen, und zwar für jeden Abschlussstichtag gesondert.
Zur Durchführung der Prüfung bedient der Rechnungsprüfungsausschuss sich der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 116 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW).
Die Prüfung hat ergeben, dass die Stadt Wegberg über keinen verselbstständigten Aufgabenbereich verfügt, der voll zu konsolidieren ist. Damit entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses.
Der Vorschlag der Verwaltung, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für 2010 und 2011 zu verzichten, steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW.
[1] Siehe Vorlage zu TOP Ö12, öffentlicher Teil der Ratssitzung am 08.04.2014.
