Entscheidungsvorlage - VO/2858/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachkundige Bürgerinnen und Bürger sind in ihrer ersten Ausschusssitzung analog zur Verpflichtung der Ratsmitglieder, hinsichtlich der Wahrung der Gesetze und auf die Wahrnehmung ihrer Pflichten hinzuweisen.

 

Die Verpflichtung der Sachkundigen Bürgerin des Wahlprüfungsausschusses ist daher in der heutigen Sitzung vorzunehmen.

 

Die Verpflichtung erfolgt durch das Vorlesen der entsprechenden Verpflichtungsformel durch den Ausschussvorsitzenden sowie die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung durch diesen und die Sachkundige Bürgerin.

 

Das Muster der Verpflichtungserklärung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Verpflichtungserklärung wird nach der Unterzeichnung durch den Ausschussvorsitzenden und die Sachkundige Bürgerin der Niederschrift über die Sitzung beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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