Empfehlungsvorlage - VO/2883/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzkonzept der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Vorberatung
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02.09.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hatte in seiner Sitzung am 29.03.2011 die Verwaltung beauftragt, ein Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen und hierzu entsprechende Fördermittel zu beantragen. Nach Erteilung der Förderzusage sowie der Genehmigung des Haushalts 2012 erfolgte am 06.11.2012 die Auftragsvergabe an die Firma Gertec aus Essen. Zwischenergebnisse wurden im Jahr 2013 in den Sitzungen des Fachausschusses am 09.04., 24.09. und 26.11. mitgeteilt. Das Klimaschutzkonzept in seiner Endfassung wurde dem Ausschuss am 21.01.2014 vorgestellt.
Der Ausschuss hat das Klimaschutzkonzept zur Kenntnis genommen. Weiterführende Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Das Klimaschutzkonzept sowie eine Zusammenfassung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Stadt Wegberg hat den Klimaschutz als eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe anerkannt. Um ihre Klimaschutzaktivitäten zu intensivieren, zu bündeln und insbesondere durch Einbeziehung der Bürger auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, wurde das integrierte Klimaschutzkonzept entwickelt. Zu den Gesamtausgaben von 57.882,00 € wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine Zuwendung von 37.623,00 € gewährt. Die Eigenmittel betrugen 20.259,00 €.
Als Grundlage für die finanzielle Förderung von Klimaschutzprojekten als Umsetzung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes (von der Förderung zur Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement bis hin zur Förderung weiterer Maßnahmen) bedarf es nach den Förderrichtlinien eines Beschlusses des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung der Konzepte und den Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems. Die Kenntnisnahme über die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes reicht als Grundlage für Fördergelder nicht aus.
Aus dem zu treffenden Beschluss über die zukünftige Umsetzung der Konzepte und den Aufbau eines internen Controllingsystems ergeben sich noch keine konkreten finanziellen Verpflichtungen (Haushaltsplanung) bzw. Entscheidungen zur zeitlichen Umsetzung konkreter Maßnahmen. Der Beschluss ist grundsätzlicher Art. Die Verwirklichung der einzelnen Projekte vollzieht sich unter enger Beteiligung des Fachausschusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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734,8 kB
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