Empfehlungsvorlage - VO/2661/14
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan I-3B, Wegberg - Beecker Heide Ost / 13. Änderung - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Vorberatung
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04.09.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hat in seiner Sitzung am 17.09.2013 über eine Überprüfung und Optimierung der Spielplätze im Innenring beraten. Da eine große Anzahl an Spielplätzen im Innenring erhöhte Material- und Personalkosten verursachen und einige Spielplätze aufgrund ihrer Standorte und geringen Flächengröße nicht sinnvoll erscheinen, sollen diese Spielplätze optimiert werden. So wurde unter anderem beschlossen, die Spielplätze an den Standorten Schlehenweg, Goldregenweg und Am See zukünftig aufzuwerten und im Gegenzug kleinere Spielplätze im Nahbereich zu diesen Standorten (Holunderweg, Clematisweg, Knospenweg/Blütenweg) in Form von Rasen- und Begegnungsflächen pflegeextensiv umzugestalten.
Im Anschluss an diese Beratung wurden Interessen am Kauf der Spielplatzfläche Clematisweg gegenüber der Stadt geäußert. Über diese Kaufinteressen wurde im Grundstücksausschuss am 03.12.2013 beraten.
Die Spielplatzfläche Clematisweg liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes I-3 B, Wegberg – Beecker Heide Ost / 4.Änderung und ist dort als „Spielplatz“ festgesetzt. Die südöstlich angrenzende Wegefläche stellt eine fußläufige Verbindung vom Efeuweg zum Spielplatz Clematisweg dar und ist im vorgenannten Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Zugleich übernimmt der Weg eine Erschließungsfunktion für die Wohnhäuser Efeuweg 41 und 43. Aufgrund dieser derzeitigen Festsetzungen wäre eine Veräußerung erst nach Durchführung einer Bebauungsplanänderung möglich. Der Grundstücksausschuss hatte daher dem Rat vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, ein entsprechendes Verfahren durchzuführen. Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 17.12.2013 dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Aufgrund dieser Beschlusslage ist zur Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens zunächst die Fassung des Aufstellungsbeschlusses erforderlich. Der Änderungsbereich ist aus der beigefügten Anlage zu entnehmen und erstreckt sich über die derzeit noch vorhandene Spielplatzfläche und über die Teilfläche des Fußweges, welche bei einer Aufgabe der Spielplatznutzung nicht mehr benötigt würde. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung kann unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, in diesem Fall entsprechend zu verfahren.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-3 B, Wegberg – Beecker Heide Ost / 13. Änderung zu beschließen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg und umfasst die Spielplatzfläche Clematisweg sowie eine Teilfläche der südöstlich angrenzenden Wegeparzelle. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.
Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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980,3 kB
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