Entscheidungsvorlage - VO/2899/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die geltende Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse sieht in § 29 Abs. 2 S. 1 und S. 2 vor, dass eine Schriftführerin bzw. ein Schriftführer bestellt wird und die Niederschrift von einem weiteren Ausschussmitglied unterzeichnet wird.

 

Es wird vorgeschlagen, bis zu einer verwaltungsseits beabsichtigen Neufassung der Geschäftsordnung folgende Regelungen zu treffen:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt Frau Stadtamtfrau Nina Vieth zur Schriftführerin. Als Vertreterin von Frau Vieth bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Frau Verwaltungsfachangestellte Christina Köntges.

2. Für die in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitunterzeichnung wird jeweils zu Beginn einer Ausschusssitzung ein Ausschussmitglied, wechselnd nach alphabetischer Reihenfolge, bestimmt. Für diese Sitzung wäre das Ratsherr Hans-Willi Backhaus.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt Frau Stadtamtfrau Nina Vieth zur Schriftführerin. Als Vertreterin von Frau Vieth bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Frau Verwaltungsfachangestellte Christina Köntges.

2. Für die in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitunterzeichnung wird jeweils zu Beginn einer Ausschusssitzung ein Ausschussmitglied, wechselnd nach alphabetischer Reihenfolge, bestimmt.

3. Für die heutige Sitzung wird Ratsherr Hans-Willi Backhaus zur Mitunterzeichnung bestimmt.

 

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