Entscheidungsvorlage - VO/2875/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bis zum 31.07.2014 sind über den Kreis Heinsberg aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes zwei Schulsozialarbeiterinnen an den weiterführenden Schulen im Schulzentrum befristet finanziert worden. Eine Anschlussfinanzierung erfolgte nicht, so dass die entsprechenden Arbeitsverträge ausgelaufen sind.

In der Vergangenheit haben sich sowohl die Schulleitungen der weiterführenden Schulen, die Schülerinnen und Schüler, als auch die Eltern für eine Fortführung der Schulsozialarbeit ausgesprochen. Hier sei auf die verschiedenen Vorlagen zur Sache –zuletzt VO/2840/14- verwiesen. In der Ratssitzung am 03.07.2014 wurde diese Vorlage beraten. Die Fraktionen unterstreichen die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit der Fortführung der Schulsozialarbeit.

Schulsozialarbeit soll, wie die Jugendsozialarbeit, insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen.

 

Sie ist insbesondere ausgerichtet auf

 

  • Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen,
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf und Förderung von Begabungen,
  • sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler in Form offener Freizeitangebote oder Projektarbeit in Einzelfällen auch spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien (in Kooperation mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern),
  • die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Kontext und
  • Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz von Schülerinnen und Schülern.

 

Die Sinnhaftigkeit dieser Schulsozialarbeit wird von allen Fraktionen anerkannt. Die Fortführung dieser wichtigen Aufgabe konnte aufgrund der finanziell angespannten Haushaltslage nicht realisiert werden. Da kein anderer Kostenträger zu einer Kostenübernahme bereit ist, sieht sich die Verwaltung als verantwortlicher Schulträger verpflichtet, diese wichtige Aufgabe weiterzuführen und zu finanzieren. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe, zu der die Stadt grundsätzlich nicht verpflichtet ist.

Die mit der Schulsozialarbeit verbundenen Ziele, Schülerinnen und Schüler in ihren Problemlagen zu betreuen und ihnen Hilfen anzubieten, führen zu:

  • Einer richtungsweisenden Festigung der Persönlichkeiten der jungen Erwachsenen,
  • besseren Schulabschlüssen,
  • einer besseren Chance auf eine Ausbildungsstelle,
  • insgesamt günstigeren Berufsaussichten,
  • einer stärkeren Integration in die sozialen Strukturen,
  • geringerem Drogenkonsum und geringerer Beschaffungskriminalität,

und damit insgesamt zu geringerer Notwendigkeit des sozialen Ausgleichs durch den Bezug von Sozialleistungen.

Der Verwaltung ist bewusst, dass diese Effekte nicht zwangsläufig und nicht für alle Beteiligten eintreten müssen. Dennoch besteht die große Chance, hier ein deutliches Zeichen zu setzen und auch das Wohnen und Leben in der Stadt Wegberg entscheidend und auf lange Sicht mit zu beeinflussen. Insbesondere führt das Angebot der Schulsozialarbeit zu einer deutlichen Steigerung der Attraktivität und einer Sicherung des Schulstandortes Wegberg.

Durch die besondere Lage der weiterführenden Schulen hält die Verwaltung die Einrichtung einer Vollzeitstelle für die Schulsozialarbeit derzeit für ausreichend. Der Stellenumfang soll zwischen dem Maximilian-Kolbe-Gymnasium und der Edith-Stein-Realschule jeweils zu 50% aufgeteilt werden. Es ist vorgesehen, entsprechende Präsenzzeiten einzurichten. Die telefonische Erreichbarkeit soll zu allen Dienstzeiten unter einer festen Rufnummer gewährleistet sein.

Die Schule am Grenzlandring ist im Bereich der Schulsozialarbeit bereits mit einer Kraft ausgestattet, die vom Land NRW finanziert wird. Hier wird bereits sehr gute Sozialarbeit geleistet. Aus diesem Grunde soll die Schule am Grenzlandring derzeit nicht mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden. Im Wege einer guten Zusammenarbeit wird  –wie bislang auch- ein guter und regelmäßiger Austausch auf der Ebene aller Sozialarbeiter erwartet.

Die Verwaltung sieht die unter Kosten und Finanzierung dargestellte Möglichkeit der Finanzierung einer Stelle für die Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2015.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Für die Fortführung der Schulsozialarbeit entstehen Aufwendungen in Höhe von 52.500,00 Euro im Jahr.

Zur Finanzierung der Schulsozialarbeit schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor:

 

-          Einsatz der Mittel „Geld statt Stellen“

In einem gemeinsamen Gespräch mit den Schulleiterinnen des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums und der Edith-Stein-Realschule sicherten die Schulleitungen zu, aus dem Landesprogramm „Geld statt Stellen“ einen Anteil in Höhe von dauerhaft 10.000 € bereitzustellen. Darüber hinaus sollen nicht in Anspruch genommene Mittel aus dem Programm „Geld statt Stellen“ die eingesetzten städtischen Mittel reduzieren (im Schuljahr 2013/2014 wurden rund 23.500 € an das Land Nordrhein-Westfalen zurückgezahlt).

 

-          Neuausschreibung Kopierer

Hierdurch stehen 11.300 € zur Verfügung.

 

-          Umstellung auf digitale Vorlagenverwaltung

Bislang erfolgt die Bereitstellung der Ratsunterlagen in Papierform. Durch die Umstellung auf eine digitale Vorlagenverwaltung und die Bereitstellung entsprechender Hardware, könnte ein Aufwand in Höhe von mindestens 18.000 € eingespart werden. Die Verwaltung beabsichtigt, diese für die Schulsozialarbeit einzusetzen.

 

-          Anpassung der Aufwandsentschädigung

Bislang erhalten die Ratsmitglieder eine pauschale Aufwandsentschädigung gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 EntschVO. Diese wird unabhängig von der Teilnahme an Sitzungen gezahlt. Eine Änderung der Abrechnung nach § 1 Absatz 1 Nr. 2 EntschVO (verringerte Sitzungspauschale plus Sitzungsgeld bei Teilnahme) würde eine Aufwandsreduzierung von rund 37.700 € bedeuten. Die Verwaltung hat eine entsprechenden Beschlussvorschlag unter TOP       vorbereitet.

 

    Ingesamt 77.000 €

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2015 die Finanzierung einer Stelle für die Schulsozialarbeit am Maximilian-Kolbe-Gymnasium und an der Edith-Stein-Realschule einzuplanen und im Entwurf des Stellenplans 2015 eine entsprechende Stelle vorzusehen.

 

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